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Die
Abgeltungssteuer ist seit dem 01.01.2009 wirksam. Was sich für Anleger
geändert hat, lesen Sie hier:
(Stand / Aktualisiert am 10.06.2010)
Die alte Steuergesetzgebung (gültig bis 31.12.2008) wie z.B. das Halbeinkünfteverfahren entfallen
nach Einführung der Abgeltungssteuer komplett.
Für langfristig interessierte Anleger und Fonds-Besitzer
gilt:
Die bis Ende 2008 gekauften Anteile und Fonds werden, nach altem Steuerrecht
behandelt. Die erzielten Gewinne nach Ablauf Spekulationsfrist
von 12 Monaten sind auch nach Einführung der Abgeltungssteuer steuerfrei.
Veräußerungsgewinne bei Zertifikaten sind unabhängig von der Besitzdauer
steuerpflichtig für Käufe ab dem 15. März 2007, sofern die Papiere nach dem
30. Juni 2009 veräußert werden.
Einbehaltene Steuern können im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beim
Finanzamt geltend gemacht werden. Sie können per Antrag bei der Bank auch
die Kirchensteuer abgelten lassen.
Sparerfreibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag werden in einem
Sparer-Pauschbetrag (801 Euro Ledige / 1.602 Euro zusammen veranlagte Ehegatten)
zusammengelegt, ein Werbungskostenabzug darüber hinaus ist nicht mehr möglich.
Erläuterung B1: Ab 2009 wird die Abgeltungssteuer (in Abhängigkeit von der
Kirchenzugehörigkeit) maximal 25% (24,45%) zzgl. 1,34 % Solidaritätszuschlag
zzgl. 2,20 % Kirchensteuer = 28,00 % betragen! Die Kirchensteuer ist
Sonderausgabenabzugsfähig und mindert das zu versteuernde Einkommen. Liegt
der Steuersatz des Anlegers unterhalb der abgeführten 25%, bekommt er die
zuviel abgeführte Steuer im Rahmen der Einkommenssteuererklärung
zurückerstattet.
Die entsprechenden Beträge werden von der
Hausbank, Depot-Bank oder der Investmentgesellschaft einbehalten und direkt
an das Finanzamt abgeführt.
Sind Dachfonds, Lebens- und Rentenversicherungen die Lösung?
Viele Bankberater und auch freie Finanzoptimierer
sprechen Kunden an, und zeichnen ein düsteres Bild über den Anlagemarkt. Auch viele
Versicherer wittern das große Geschäft. Vertreter der Ausschließlichkeit
werden darauf getrimmt Lebens- und Renten-Versicherungen als "Abgeltungsteuer
freie Lösung" zu präsentieren (zu Lebensversicherungen finden Sie
weitere Informationen unter
B3 - unten).
Vermittler werben neben Lebensversicherungen daher auch gezielt für Dachfonds. Das sind
Produkte, die wiederum in einzelne Aktien- oder Rentenfonds investieren -
manchmal mischen sie auch mehrere Fondskategorien. Das Besondere daran ist,
dass der Fiskus beim switchen leer ausgeht. Denn wann und wie oft der
Dachfonds-Manager den Fonds wechselt, wird nicht von der Steuer erfasst.
Nachteile von Dachfonds:
-
Kunden haben keinerlei Einfluss auf die
Fonds-Auswahl
-
Dachgesellschaften neigen dazu, Fonds aus dem
eigenen Hause zu wählen
-
Kaufen und verkaufen Dachfonds, so wird nicht nur
das Management und die Verwaltung des Dachfonds vergütet, sondern auch
auf der Ebene der einzelnen Unterfonds. Es entstehen dabei höhere
Gebühren.
Nachteile von Lebensversicherungen unter dem Aspekt
"Abgeltungssteuerfrei":
-
Hohe Abschluss- und Vertriebskosten gegenüber einem
Depot
-
Meist geringe Fondsauswahl, wenig Flexibilität beim
switchen
-
Unter Umständen intransparentes Vergütungssystem der
Fondsgesellschaften an die Versicherungsgesellschaft
Erläuterung B3: Ist eine Lebensversicherungen
oder Fondspolicen eine Alternative
Versicherungsvermittler, Banken und Sparkassen
werben immer häufiger und teilweise mit massivem Druck, für Fondspolicen als
Abgeltungssteuer-Sparmodell. Wir warnen ausdrücklich vor solchen Behauptungen.
Fakt ist, dass die Abgeltungssteuer, nicht auf Lebensversicherungen und
Fondspolicen angewendet wird (Ausnahme: Ab 2009 unterliegt auch der Verkauf
einer Lebensversicherung der Abgeltungsteuer, wenn der Versicherungsvertrag
noch keine 12 Jahre bestanden hat). Auch ein Fondstausch, innerhalb der
Vertragslaufzeit, wird nicht mit der Abgeltungssteuer belegt. Dafür wird
eine Auszahlung zum Vertragsablauf in der Regel mit dem Ertragsanteil
besteuert. Zudem kommen hohe Verwaltungskosten und Abschlussgebühren. Die
meisten Anbieter von Fondspolicen haben nur eine sehr geringe Auswahl an
Fonds in ihrem Portfolio. Eine Lebensversicherung oder Fondpolice ist nach
unserer Meinung
keine Alternative für ein Investment, Vermögensaufbau oder Geldanlage.
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Anlage-/Sparform |
Besteuerung bis Ende 2008 |
Besteuerung ab 2009 |
ASTRAL
Empfehlung |
| A.
Anleihen |
Zinseinkünfte
aus Anleihen werden voll versteuert. Kursgewinne aus Anleihen, die
innerhalb von 12 Monaten (Haltedauer) erzielt wurden, sind
mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Der Freibetrag
beträgt unter 512.- Euro |
Zinserträge und Kursgewinne aus Anleihen werden (unabhängig von der
Haltedauer) mit 25% Abgeltungssteuer (zzgl. Soli. und ggf.
Kirchensteuer belegt. Siehe Erläuterung B1. |
Neuausrichtung des Depots.
Ggf.
Dachfonds, vermögensverwaltende Fonds, Optimierung des Depots |
| A.
Aktien
Aktienfonds |
Für Aktien gilt das
Halbeinkünfteverfahren, nach dem Gewinne aus der Veräußerung von
Aktien innerhalb der zwölfmonatigen Spekulationsfrist, nur zur Hälfte mit dem
persönlichen Steuersatz zu versteuern sind. Der Freibetrag beträgt
unter 512.- Euro Kursgewinne welche länger
als zwölf Monate gehalten wurden, sind steuerfrei.
|
Alle Neu-Käufe werden nach dem 01.01.2009 der
Abgeltungssteuer unterliegen. Sowohl Kursgewinne als auch Dividenden
unterliegen in vollem Umfang
der Steuer in Höhe von 25% Abgeltungssteuer (zzgl. Soli. und
ggf.
Kirchensteuer) belegt.
Siehe Erläuterung B1. |
Umschichtung in Fonds aufgrund der
Risikodiversifikation.
Aktienfonds, ggf. Dachfonds |
| B. Bausparverträge |
Wurde Wohnungsbauprämie oder
Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt und vom Finanzamt festgesetzt,
sind die Zinserträge aus Bausparverträgen grundsätzlich nicht
einkommensteuerpflichtig. Dies gilt für das Jahr, in dem die Prämie
gewährt wurde und im Folgejahr. So prämierte Bausparer können ihren
Sparerfreibetrag anderweitig einsetzen. Ein Freistellungsauftrag ist
auch nicht erforderlich, wenn der Zinssatz für das Bausparguthaben
nicht mehr als 1 Prozent beträgt. Aber: Sind die Zinserträge höher
als Sparerfrei- und Werbungskosten-Pauschbetrag, müssen sie trotzdem
in der Steuererklärung angegeben werden
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Bausparverträge unterliegen der
Abgeltungssteuer. Von den 1-2% Guthabenverzinsung
gehen 28%
Abgeltungsteuer
an den Staat. Unter Berücksichtigung der Abschlusskosten geht
der Ertrag durch die
Abgeltungssteuer in
Richtung einer 0%-Rendite (nach Inflation sogar in Verluste).
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Bausparverträge lohnen sich meist nicht.
Wir empfehlen nicht zum Abschluss eines Bausparvertrages.
Sie erhalten auf einen Fonds-Sparplan (VL-Sparplan) ebenfalls 72 Euro im
Westen und 88 Euro Arbeitnehmer-sparzulage. Daher empfehlen wir
VL-Fondssparpläne. |
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Anlage-/Sparform |
Besteuerung bis Ende 2008 |
Besteuerung ab 2009 |
ASTRAL
Empfehlung |
| B.
Beteiligungen |
Abhängig vom Beteiligungsmodell |
Keine
änderungen. Containerfonds: Mindesthaltefrist von 10 Jahren, sonst
Besteuerung des Verkaufserlöses. Besonderheiten bei
Private-Equity-Fonds. |
Zur
Beimischung in größere Depots empfehlenswert. |
| B.
Basisrente
Basis-Rente
Rürup-Rente
|
Keine Besteuerung in der Ansparphase. Rentenleistungen sind
Steuerpflichtig. Weitere Infos:
Rürup-Besteuerung und
Vorteile der Basis-Rente. Vorteil des
Sonderausgabenabzugs. |
Nicht von der Abgeltungsteuer betroffen. |
Basis-Rente als Grundsicherung für jeden
Selbständigen. Lassen Sie sich einen unabhängigen Vergleich von
uns
erstellen. |
| B.
betriebliche
Altersvorsorge
bAV
|
keine
Besteuerung während der Ansparphase. Besteuerung der Renten nach dem
individuellen Steuersatz |
Nicht
von der Abgeltungsteuer betroffen. |
Wenn
bereits ein Vertrag abgeschlossen, dann je nach Qualität des
Anbieters behalten. Ggf. Anbieter wechseln oder Beistreuung
von Investmentfonds und geschlossenen Beteiligungen |
| F. Fremdfinanzierte Rente |
Aufwendungen für Kredite können angerechnet
werden, steuerliche Absetzbarkeit der Darlehenszinsen.
Beiträge zu britischen Lebensversicherungen können im Gegensatz zu den Beiträgen
zu fondsgebundenen Lebensversicherungen als Sonderausgaben von der Steuer
abgesetzt werden.
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Pauschale Besteuerung wie
Lebensversicherungen.
Der Finanzierungsaufwand wird nicht mehr geltend gemacht werden
können. Ein Bestandsschutz für Altverträge ist bisher nicht
vorgesehen. |
Überprüfung bestehender Verträge. Kein
Abschluss von Neuverträgen. Lassen Sie sich über attraktive
Alternativen beraten. |
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Anlage-/Sparform |
Besteuerung bis Ende 2008 |
Besteuerung ab 2009 |
ASTRAL
Empfehlung |
| F.
Fonds
Aktienfonds
Rentenfonds |
Für Fonds gilt das
Halbeinkünfteverfahren, nach dem Gewinne (auch Dividenden) aus der
Veräußerung von Fonds innerhalb der zwölfmonatigen
Spekulationsfrist, nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz zu
versteuern sind. Der Freibetrag beträgt unter 512.- Euro Kursgewinne welche länger
als zwölf Monate gehalten wurden, sind steuerfrei.
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Alle
Fondsanteile, die bis zum 31.12.2008 gekauft wurden, werden auch
weiterhin nach der bisher gültigen, Regelung versteuert. Alle Fondskäufe, die nach dem 01.01.2009 erworben werden, werden in
Bezug auf Kurserträge und Dividenden unabhängig von der Haltedauer
mit der vollen Abgeltungssteuer (zzgl. Soli. und ggf.
Kirchensteuer) belegt. Siehe Erläuterung B1.
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Neuausrichtung des Depots.Ggf.
Dachfonds, vermögensverwaltende Fonds, Optimierung des Depots |
| I.
Immobilien |
Verkäufe von vermieteten Immobilien (auch
offenen und geschlossenen Immobilienfonds) sind nach dem Ablauf der zehnjährigen Haltefrist steuerfrei.
Mieteinnahmen
aus Immobilien erhöhen das zu versteuernde Einkommen.
Selbstgenutztes Wohneigentum können jederzeit
Gewinnsteuerfrei veräußert werden.
Offene Immobilienfonds (die Auslandsimmobilien halten, z.B. Degi
International), haben teilweise den Vorteil eines geringeren
Steuersatzes durch das Doppelbesteuerungsabkommen siehe B3
|
Hier ändert sich Grundsätzlich nichts!
|
Produktanbieter und Portfolio überprüfen. |
| I.
Immobilienfonds Offen |
Verkäufe von vermieteten offenen Immobilienfonds sind nach dem Ablauf der zehnjährigen Haltefrist steuerfrei.
Mieteinnahmen
aus Immobilien erhöhen das zu versteuernde Einkommen.
Selbstgenutztes Wohneigentum können jederzeit
Gewinnsteuerfrei veräußert werden.
Offene Immobilienfonds (die Auslandsimmobilien halten, z.B. Degi
International), haben teilweise den Vorteil eines geringeren
Steuersatzes durch das Doppelbesteuerungsabkommen siehe B3 |
Hier ändert sich Grundsätzlich nichts!
|
Produktanbieter und Portfolio überprüfen. |
| I.
Immobilienfonds Geschlossen |
Verkäufe von geschlossenen Immobilienfonds sind nach dem Ablauf der zehnjährigen Haltefrist steuerfrei.
Mieteinnahmen
aus Immobilien erhöhen das zu versteuernde Einkommen.
Selbstgenutztes Wohneigentum können jederzeit
Gewinnsteuerfrei veräußert werden.
|
Hier ändert sich Grundsätzlich nichts!
|
Produktanbieter und Portfolio überprüfen. |
| L. Lebens-Versicherungen |
Lebensversicherungen die vor 2005 abgeschlossen wurden,
mind. 7 Jahre Beiträge entrichtet wurden und eine mindest Laufdauer
von 12 Jahren haben, geben die Kapitalauszahlung Steuerfrei.
Lebensversicherung die ab 2005 abgeschlossen wurden, gilt bei
Kapitalauszahlung oder Rückkauf
die sogenannte Ertragsanteilbesteuerung. Der Auszahlbetrag
wird abzüglich den eingezahlten Beiträgen mit dem individuellen Steuersatz versteuert.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Das
Alterseinkünftegesetz
|
Lebensversicherungen
werden nach dem Alterseinkünftegesetz versteuert (nähere
Informationen finden Sie hier:
Das
Alterseinkünftegesetz),
Ausnahme:
Ab 2009 unterliegt auch der Verkauf einer Lebensversicherung der
Abgeltungsteuer, wenn der Versicherungsvertrag noch keine 12 Jahre
bestanden hat.
|
Eine Fonds-Lebensversicherung ist in der Regel
keine Alternative zu einem Wertpapierdepot.
Wenn Sie einen Versicherungsmantel wünschen, dann sind nur Verträge
mit Fonds (fondbasierte Verträge) zu empfehlen. Gerne
erstellen wir Ihnen einen Vergleich zwischen Deutschen und
Englischen Gesellschaften. |
| R. Riester-Rente
|
Rentenleistungen unterliegen dem individuellen
(vollem) Steuersatz. Weitere Infos finden Sie hier:
Besteuerung von Riester-Renten
|
Nicht von der Abgeltungsteuer betroffen.
|
Wenn bereits ein Vertrag abgeschlossen, dann
je nach Qualität des Anbieters behalten. Ggf. Anbieter wechseln (bei
Riester-Renten sehr gut möglich!) oder Beistreuung von
Investmentfonds und geschlossenen Beteiligungen |
| Z. Zertifikate |
Gewinne aus dem Verkauf von Zertifikaten sind
steuerfrei, wenn der Verkauf nach zwölf Monaten erfolgt. Ausnahme: Zertifikate, die eine
Kapitalgarantie beinhalten, so genannte Finanzinnovationen, müssen die mit ihnen erzielten Gewinne mit
dem persönlichen Steuersatz versteuern, ab der Grenze des
Sparerfreibetrages.
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Alle ab dem 15.03.2007
erworbenen Zertifikate dürfen nach Ablauf der zwölfmonatigen
Spekulationsfrist nur bis zum 30.06.2009 steuerfrei verkauft werden.
Wird ein solches Zertifikat zu einem späteren Zeitpunkt verkauft
oder wurden die Zertifikate erst nach dem 01.01.2009 gekauft,
unterliegen die mit ihnen erzielten Gewinne der
Abgeltungssteuer.
Weitere Informationen lesen Sie unten.
|
Produktanbieter und Portfolio überprüfen. |
B2: Für eine fremdfinanzierte Rente gibt es
unterschiedliche Namen: z.B. Schnee-Rente, Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR),
System-Rente, Individual-Rente, LEX-Konzeptrente (LEXRente), Europlan,
Novarent, Profit-Plan oder SpaRenta Kombi-Rente. Das Prinzip ist in der
Regel immer gleich. Die Finanzierung läuft über einen
Bank-Kredit (bis 100 Prozent), die Tilgung des Kredites erfolgt über eine
zusätzliche Lebens- oder Rentenversicherung (gelegentlich auch über
Investmentfonds), zuzüglich einer steuerliche Absetzung der anfallenden
Zinsen.
Niedrige Darlehenszinsen lockten mit hohen laufenden Erträgen und
Überschussverzinsungen der letzten Jahre, plus einer attraktiven
Steuererstattung versprachen dem Anleger eine attraktive Rendite, und dem
Vermittler eine Hohe Provision. Astral Versicherungsmakler bietet solche
meist windigen Konzepte nicht an.
B3: Das Doppelbesteuerungsabkommen: Darin ist vereinbart, dass
Gewinne und Mieterträge aus Immobilien nur im jeweiligen Land besteuert
werden, in dem die Immobilien liegen. Diese ausländischen Abgaben bezahlt
der Fonds aus seinem Vermögen.
Lassen Sie sich beraten: 
Alle Angaben stellen keine Steuerberatung dar. Änderungen
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