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Auch eine noch so
sorgfältige Bauabnahme kann nicht immer alle vorhandenen Mängel aufdecken. Oft
treten diese erst nach der Abnahme hervor und lösen für den Bauunternehmer
Gewährleistungsver-pflichtungen gegenüber dem Bauherren aus.
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Unternehmen der Bauwirtschaft müssen heute in der Regel akzeptieren, dass
ihre Auftraggeber für einen Großteil der zu erbringenden Bauleistungen
Sicherheitseinbehalte fordern. Bietungsbürgschaften,
Bauhandwerkersicherungsbürgschaften etc.
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