 |
|

 


Ihre Vorteile bei ASTRAL.
- Top-Angebote
- Sonderkonzepte
- auch Urheber-, Patent- und Namens-Rechtsschutz
- Beste Bedingungen
- Versicherungsvergleich
- neutral und unabhängig
- Eigene Schadensabteilung

|
|
Die IT-Haftpflicht dient den besonderen Bedürfnissen
der IT Branche, und hat im Vergleich zu vielen anderen Branchen eine
existenzielle Bedeutung. Zusammen mit einem namhaften
Versicherungsunternehmen bieten wir eine besondere und umfangreiche Police
an, welche auf dem Markt einzigartig sein dürfte! |
Die Haftung eines Programmierers
oder IT-Unternehmens
Wenn Sie im IT-Bereich, New Media oder als Consultant tätig sind, dann kennen Sie die Gefahr durch falsche
Implementierungen, fehlerhafte Programmierung, oder einfache Urheber- oder Namensrechtsverletzungen.
Dabei spielen erhebliche Vermögensschäden eine wichtige Rolle.
Sicherlich gehört es nicht zur Tagesordnung, dass der Kunde (der
Auftraggeber) einen Vermögensschaden geltend macht. Doch die Erfahrung zeigt,
dass ein Vermögensschaden schnell die Existenz des Programmierers oder Unternehmers kosten kann.
Als Unternehmer in der IT-Branche versucht man im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) diverse Haftungen auszuschließen bzw. die Haftungsrisiken zu minimieren.
Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass eine Vielzahl
der Haftungsausschlüsse im Schadenfalle nicht erfolgreich durchgesetzt
werden können, da diese Teilunwirksam sind, oder durch Rechtsprechung
die Haftung nicht auf den Auftraggeber übertragen werden kann. Auch zeigt die Erfahrung, dass die derzeitige Richtersprechung
häufig zu Lasten der IT-Unternehmen (auch Web-Shops, Programmierer oder Hoster) geht.
Dies schließt eine Beratungs- oder Recherchehaftung mit ein.
Aufgrund dieser besonderen Haftungssituation haben
wir mit namhaften Unternehmen Sonderkonzepte für EDV-Betriebe, IT-Dienstleister, Web-Entwickler, Developmanager, Programmierer,
Online-Shops und weitere entwickelt.
Ähnlich, wie bei einer Berufshaftpflichtversicherung
für zum Beispiel Architekten oder Anwälte, sind im Deckungskonzept der IT-Haftpflicht
(auch Betriebshaftpflicht) primär Leistungen für Schadensersatzansprüche, die aufgrund von
Vermögensschäden gestellt werden, versichert. Dies schließt Namens- und
Urheberrechtsverletzungen mit ein. In unseren Deckungskonzepten finden Sie
auch immer den passiven Rechtsschutz. Die Abwehr unberechtigter Forderungen
mit anwaltlicher Hilfe.
Das Leistungsspektrum (versicherte Risiken und Deckungssummen) einer
IT-Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht) sollte sich nach
Unternehmensart, dessen Tätigkeitsmerkmalen sowie Auftragsvolumen
orientieren und in entsprechendem Umfang gewählt werden:
Versicherbare Leistungsbereiche
- Software-Erstellung, -Handel,
-Implementierung, -Pflege
- Beratung, Consulting, Schulungen
- IT-Analyse, -Organisation,
-Einweisung, -Schulung
- Webdesign/-pflege
- Netzwerkplanung, -installation,
-integration, -pflege
- Zugangsvermittlung ins Internet (z. B.
Access Providing)
- Bereithalten fremder Inhalte (z. B.
Host Providing)
- Bereithalten eigener Inhalte (z. B.
Content Providing)
- das Zur-Verfügung-Stellen von
Anwendungsprogrammen, auf die über das Internet zugegriffen
werden kann (Application Service Providing)
- der Betrieb von Rechenzentren und
Datenbanken
- Hardware-Handel , Online Shop
- Hardware-Herstellung
- Herstellung und Handel von/mit Mess-,
Steuer- und Regeltechnik.
- Teilnahme an Arbeits- und
Liefergemeinschaften
- Schlüssel- und Codekarten Verlust
- Tätigkeitsschäden
Auszug aus dem möglichen
Versicherungsschutz, auch zusätzlich versicherbar
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Arbeits- oder Liefergemeinschaften
- Verletzung von Datenschutzgesetzen
sowie Persönlichkeits- und Namensrechten
- Unterlassungsklagen und Einstweilige
Verfügungen
- Schäden durch Urheber-, Patent- und
Markenrechtsverletzungen
- Tätigkeits-/-folge-, Installations-
und Implementierungsschäden (Datenschäden)
- Re-Implementierungskosten
- Produkt- und Leistungsrisiko
- Computerviren (Dritte)
- Schäden in Form von Umsatz- und/oder
Gewinnausfällen Ihrer Kunden, aufgrund Lieferungen mangelhafter
Produkte oder fehlerhafter Leistungen durch den VN
- Abwehr unberechtigter Ansprüche,
Strafrechtsschutz, Gerichts- und Anwaltskosten bei einstweiligen
Verfügungen und bei Unterlassungsklagen
- Mitversicherung auch von vor
Versicherungsbeginn ausgelieferten Produkten
Um Ihnen ein optimales, auf Sie zugeschnittenes
Angebot zu erstellen, benötigen wir von Ihnen eine kurze Betriebsauskunft,
sowie den IT-Fragebogen von Ihnen. Gerne beraten wir Sie zu den einzelnen
Punkten, und erläutern Ihnen besondere Haftungsproblematiken.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch Rechtsschutzversicherungen mit
Wettbewerbsrechtsschutz.

Diesen Artikel bookmarken bei ...
|