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Führungspositionen in Firmen
bergen enorme Risiken. Bei beruflichen Fehlentscheidungen gehen die Schäden
oft in die Millionen - und Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände
haften dann unbeschränkt mit ihrem gesamten privaten Vermögen. Damit das
berufliche Risiko nicht zu einem persönlichen wird, müssen sich Manager eine
finanzielle Rückendeckung verschaffen. |
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Die Managerhaftpflicht oder auch D&O VersicherungDie Haftpflichtversicherung für GmbH-Geschäftsführer, Beiräte, Vorstände und Aufsichtsräte, auch Vereine oder Manager heißt D&O Versicherung. Die D&O Versicherung (Directors & Officers) greift, wenn sich eine Führungskraft nachlässig (auch fahrlässig) verhält oder Fehlentscheidungen trifft, die dem Unternehmen schaden. Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte sind seit einigen Jahren persönlich haftbar zu machen. Immer häufiger kam es daher in den letzten Jahren zu Schadensersatzklagen. Über die Haftungsrisiken des GmbH-GeschäftsführersBeispiele für SchadenfälleDer Geschäftsführer eines Schiffbauunternehmer plant die Erneuerung eines Schiffes. Unter anderem bestellt er Einbauschränke. Nach dem Einbau stellt sich heraus, dass das Material der Schränke nicht den Schutzvorschriften entspricht. Die Folge ist: Für den Ausbau der alten und Einbau der neuen Schränke haftet der Geschäftsführer mit seinem persönlichem Vermögen gegenüber der GmbH. Er hätte im Rahmen der Auftragsvergabe darauf achten müssen, dass die Schutzvorschriften eingehalten werden. Weitere BeispieleEin Geschäftsführer bestellt eine ungeeignete EDV-Anlage, und macht kostspielige Nachbesserungen. Infolge unzureichender Marktanalysen wird die Herstellung schwer absetzbarer Produkte veranlasst. Das Ausgliedern von Funktionen führt zu erheblichen steuerlichen Mehrbelastungen. Die Beispiele zeigen, in der betrieblichen Praxis kann schnell ein Schaden entstehen, für den nicht selten der Geschäftsführer mit seinem persönlichem Vermögen haften muss. Bewegt sich die Schadenssumme in einer nicht geringen Euro Höhe, ist unter Umständen die persönliche Existenz des Geschäftsführers gefährdet. Auch haben in den letzten Jahren die Klagen gegenüber Geschäftsführer und Manager zugenommen. Beispiele: Deutsche Bank, Heros, DaimlerChrysler und viele mehr. Der GmbH-GeschäftsführerJede GmbH muss über einen Geschäftsführer verfügen. Seine Aufgabe ist es, die Geschäfte der GmbH ordentlich und gewissenhaft zu führen. Der Geschäftsführer ist allerdings nicht einfach nur leitender Angestellter der GmbH. Er bzw. sie ist, so wie die Gesellschafterversammlung, auch eines ihrer Organe. Die GmbH benötigt als juristische Person diese Organe, um handlungsfähig zu sein. Der GmbH-Geschäftsführer wird in der Regel durch die Gesellschafterversammlung bestellt und bevollmächtigt, für die GmbH tätig zu werden. Durch Abschluss eines Dienstvertrages nimmt der Geschäftsführer die Bestellung an. Bei der Ein-Personen-GmbH sind Gesellschafter und Geschäftsführer identisch. Aber auch hier ist der Geschäftsführer Angestellter der GmbH. Als Vertreter der GmbH sowie Arbeitgeber gelten für den Geschäftsführer das GmbH-Gesetz und die darin enthaltenen Haftungsbestimmungen. Danach muss er in allen Angelegenheiten der Gesellschaft die „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden" (§ 43 GmbHG). Kurz gefasst bedeutet dies: Er muss stets über alle geschäftlichen Abläufe informiert sein und nach allgemein anerkannten betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen und Erfahrungen handeln. Haftung des Geschäftsführers In welche Fällen muss der Geschäftsführer mit seinem persönlichen Vermögen haften und Schadenersatz leisten? Die allgemeine Antwort darauf lautet: Der Geschäftsführer haftet, wenn er die „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns" vorsätzlich oder fahrlässig verletzt. Im Fall der Ein-Personen-GmbH, bei der Gesellschafter und Geschäftsführer ein und dieselbe Person sind, können Haftungsansprüche gegenüber dem Geschäftsführer natürlich nur von Seiten Dritter entstehen. Geschäftsführer haften übrigens auch für Pflichtverletzungen von Mitarbeitern, denen sie Aufgaben übertragen haben (Erfüllungsgehilfen). Typische Haftungssituationen gegenüber der GmbHDie GmbH kann Ansprüche geltend machen, wenn der Geschäftsführer beispielsweise: Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Geschäftsführer einen Anstellungsvertrag mit der GmbH geschlossen hat oder eine Vergütung für seine Tätigkeit erhält. Die Ansprüche werden in diesen Fällen von der Gesellschafterversammlung und nicht von einzelnen Gesellschafter geltend gemacht. Haftungssituationen gegenüber den Gesellschaftern der GmbHAuch einzelne Gesellschafter können Schadenersatz geltend machen, wenn z.B. ein Geschäftsführer einen verfrühtem Antrag auf Insolvenzeröffnung einreicht, wegen Kreditgefährdung und Rufschaden. Haftungssituationen gegenüber DrittenHat ein Geschäftsführer in erheblichem Maße Dritten gegenüber Vertrauen für sich in Anspruch genommen und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss beeinflusst, kann er persönlich haften, wenn er dabei die Rechte, Rechtsgüter und oder die Interessen des Dritten schadet. Beispiele: Mehrere Geschäftsführer - Alle haften mitHat ein Unternehmen zwei oder mehr Geschäftsführer, haften dennoch alle gemeinsam für die Fehler eines Einzelnen. Dies wird abgeleitet aus der solidarischen Haftung. Ausnahme: Wenn eine schriftliche Ressortverteilung vorgelegt werden kann, ändert sich der Haftung. In diesem Fall haftet nur der Ressortverantwortliche voll. Ein Dritter nur, wenn er seinen Überwachungspflichten nicht nachgekommen ist. Mithaftung der GesellschafterversammlungHat die Gesellschafterversammlung es versäumt, den Geschäftsführer zu überwachen, kann sich der Umfang des Schadensersatzes mindern, oder gar ein Unter-Anspruch gegenüber der Gesellschafterversammlung entstehen. Abschluss einer D&O-Versicherung durch die GmbH für ihre/n GeschäftsführerDie D&O Versicherung bietet Schutz vor Pflichtverletzung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen. Ausgenommen sind Vorsatz oder Produkt- oder Umwelthaftung. Sie deckt auch straf- und zivilrechtliche Verfahrenskosten. Unsere D&O-Versicherung deckt folgende Risiken: Tipp für den Dienstvertrag des Geschäftsführers / Managers: „Die Gesellschaft hat auf ihre Kosten zu Gunsten des Geschäftsführers eine Spezialrechtsversicherung für Geschäftsleiter abzuschließen. Warum ist diese Versicherung für Sie wichtig?Immer häufiger werden in Deutschland Manager und Aufsichtsräte für eingetretene Fehlentwicklungen in ihren Unternehmen zur Rechenschaft gezogen. Erschwerend kommt hinzu, dass neue Gesetze die Haftungssituation für Unternehmensleiter erheblich verschärfen. Wer ist versichert?Versichert werden können sämtliche ehemaligen, gegenwärtigen und künftigen Mitglieder des Vorstandes, der Geschäftsführung, des Aufsichtsrates oder Beirates eines Unternehmens. Was ist versichert?Vom Versicherungsschutz umfasst ist die gesamte Tätigkeit als Mitglied eines dieser Gremien. Der Versicherer übernimmt die Prüfung der Sach- und Rechtslage, befriedigt begründete Ansprüche und wehrt unbegründet ab. Dies umfasst auch die Führung und Übernahme der Kosten eines Rechtsstreits (passiver Rechtsschutz). Diesen Artikel bookmarken bei ...
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