Verkehrshaftung & Frachtführerhaftpflicht:
Die Transportversicherung
Transportieren Sie fremde Güter gegen Entgelt?
Als Spezialmakler für das Transport- und Speditionsgewerbe bieten wir Ihnen beste
Bedingungswerke zu ausgezeichneten Konditionen
Ohne die Güterschadenversicherung (Transportversicherung) dürfen Sie das
Gewerbe als Spediteur, Frachtführer oder Transportunternehmen nicht
ausführen. Die Güterschadenversicherung ist eine Pflichtversicherung gemäß
Güterkraftverkehrsgesetz, ohne die Sie keine Gewerbegenehmigung erhalten.
Fehlt Ihnen diese Versicherung dürfen Sie nicht fahren. Unter Umständen wird
Ihnen die Gewerbeerlaubnis entzogen, es drohen empfindliche Strafen. Die
Güterschadenversicherung sichert Sie gegen Schadenersatzansprüche Ihrer
Kunden ab, wenn die zu transportierenden Güter einen Schaden erlitten haben.
Somit sind Sie und Ihr Auftraggeber gleichermaßen während des Transportes
abgesichert.
Frachtführerversicherung (HGB/CMR) Im Rahmen der Frachtführer-Haftungs-Versicherung (auch CMR
Versicherung) bieten wir Versicherungsschutz für Ihre gesetzliche,
sowohl als auch vertragliche Haftung
aus entgeltlicher Frachtführertätigkeit im gewerblichen
Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen. Dieses gilt
sowohl im nationalen wie auch im internationalen
Güterkraftverkehr.
Für den Verlust oder die Beschädigung der Sendung haften Sie bei
nationalen Direktfahrten mit 8,33 SzR Sonderziehungsrechten für jedes
Kilogramm des Rohgewichts der Sendung (§ 431 HGB) oder bis zu maximal €
50.000. Möglich sind auch 40 SzR Sonderziehungsrechte.Speditionsversicherung
(AdSp oder SLVS)
Versichert sind Verkehrsverträge des Spediteurs als Auftragnehmer über
alle Arten der Tätigkeit eines Spediteurs, gleichgültig ob Sie
Speditions-, Fracht-, Vermittlungs- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe
gehörende Geschäfte betreffen. Dies schließt Luftfrachtersatzverkehr ein.
Umzugsgut und Möbel-Verkehr (HGB)
Wir versichern Ihre Haftung als
Unternehmer im gewerblichen Umzugs- und Möbelverkehr. Auf Wunsch liefern wir Ihnen eine Versicherungslösung für einzelne Projekte oder spezielle Warenlieferungen
Schwergut/Hakenlast (HGB)
Im Rahmen von gewerblichen Bergungs-,
Abschlepp- und Kranaufträgen versichern wir Ihre Risiken und Haftung als
Unternehmer.
ASTRAL Top-Angebot:
Güterschadenhaftpflicht-Versicherung für
Frachtführer bieten wir ab 175,00 €*
Netto - Jahresprämie an. Die Güterschadenversicherung wird auch als
Transporthaftpflicht oder Verkehrshaftung bezeichnet.
Nahverkehr im Güterkraftverkehr
Unter Güternahverkehr versteht man die
Güterbeförderung, wenn Absender und Empfänger örtlich nahe beisammen gelegen
sind. Einige Versicherer verstehen darunter eine Distanz von rund 150KM um
den üblichen Betriebsort des LKW's.
Fernverkehr im Güterkraftverkehr
Im Fernverkehr werden Güter über weite Strecken
transportiert, die in der Regel über die 150KM Grenze des Nahbereiches
liegen.
Als
Frachtführer im Straßengüterverkehr befassen Sie sich mit der Beförderung
von Gütern aller Art. Diese Güter sind vielfältigen Risiken ausgesetzt.
Gemäß den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes sind Sie als
Unternehmer verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und
aufrechtzuerhalten, die die gesetzliche Haftung wegen Güterschäden und
Verspätungsschäden während Beförderungen, bei denen der Be- und Ent-Ladeort
im Inland liegt, beinhaltet. Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen gegen
Ansprüche aus Verkehrsverträgen mit der Verkehrshaftungsversicherung.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Befriedigung begründeter und Abwehr unbegründeter
Schadenersatzansprüche aus Frachtverträgen
- Erweiterung auf internationale Transporte nach
Maßgabe der CMR (zwingende Haftungsnorm) möglich
- Deckungsschutz für Ansprüche aus grobem
Organisationsverschulden bis max. 0,6 Mio Euro je Schadensfall. Auf Wunsch
höhere Haftungsgrenzen möglich
- Aktives Schadenmanagement durch professionelle
Regressierungsmaßnahmen zur Optimierung Ihrer Schadenquote
Für wen ist die Versicherung geeignet?
Für alle Unternehmen, die Güterkraftverkehr (Transportwesen) im
Sinne des Paragraph 1 GüKG betreiben, also Frachtführer, die eine
geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen
durchführen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges
Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Was ist versichert?
Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter Schadenansprüchen, und die
Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die gegen Sie als Auftragnehmer
eines Verkehrsvertrages erhoben werden.
Je nach Versicherungsgesellschaft und Ihren Wünschen bieten wir Ihnen auf
Sie zugeschnittene
Versicherungen und Konzepte, mit Top-Konditionen, und optimalem
Schadenmanagement.
Darüber hinaus:
- Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung eines
ersatzpflichtigen Schadens
- gerichtliche und außergerichtliche Kosten, soweit
diese den Umständen nach geboten waren
- Beförderungsmehrkosten aus Anlass einer Fehlleitung, wenn diese zur
Verhütung eines ersatzpflichtigen Schadens erforderlich waren, bis 50
Prozent des Warenwertes, mit Maximierung
- Bergungs-, Vernichtungs- und Beseitigungskosten, sofern diese
aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften aufzuwenden sind,
mit Maximierung
Welche Schäden sind in der Regel versichert?
- Diebstahl ganzer Kolli
- Unfall des Transportmittels
- Raub oder räuberische Erpressung
- Höhere Gewalt, Elementarereignisse
- Diebstahl des verkehrsüblich gesicherten
Fahrzeugs
- Diebstahl durch Einbruch in das ordnungsgemäß
verschlossene Fahrzeug
Wo gilt die Versicherung?
Soweit die geschriebenen Bedingungen keine
abweichende Regelung enthalten, besteht Versicherungsschutz für
Verkehrsverträge innerhalb und zwischen den Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz, Monaco und San Marino. Maßgeblich
sind zudem die in der Betriebsbeschreibung gemachten Angaben. Auf Wunsch
können wir Ihnen besondere Bedingungen und Lieferländer aushandeln.
Sinnvolle Ergänzungen und Deckungserweiterungen:
Haftungskorridor Klausel:
Wenn mit Auftraggebern bei
innerdeutschen Beförderungen eine weitergehende Haftung als die gesetzliche
Höchst-/Regelhaftung (8,33 SZR/kg) vereinbart wird, dann können durch diese
Klausel Haftungsvereinbarungen bis zu 40 SZR/kg versichert werden
(Haftungskorridor gemel3 § 449 HGB).
Subunternehmer Klausel:
Wenn
Beförderungsaufträge nicht mit eigenen Fahrzeugen durchgeführt werden,
sondern an Dritte (Subunternehmer) weitervergeben werden, können diese aber
die Subunternehmer-Klausel mitversichert werden. Soweit Haftungsvereinbarung
über 8,33 SZR/kg mit Auftraggebern vereinbart sind, ist kann eine
entsprechende Haftungsvereinbarung mit den ausführenden Frachtführern zu
vereinbaren.
Havarie Grosse Klausel:
Havarie-Grosse liegt
vor, wenn absichtlich Opfer gebracht werden oder Aufwendungen gemacht worden
sind, um Schiff und Ladung aus einer gemeinsamen gegenwärtigen Gefahr zu
retten. Diese Klausel ist also nur dann nötig, wenn Güter auf einer
Teilstrecke mit einer Fähre oder einem Schiff befördert werden (z.B.
Mittelmeer, ärmelkanal, Ostsee usw.).
Wechselbrücken:
Der
Versicherer leistet Ersatz für Schäden an fremden Wechselbehältern,
Anhängern. Containern oder Sattelaufliegern, soweit diese Gegenstande im
Zusammenhang mit der Ausführung einer Güterbeförderung überlassen werden.
Kabotage Klausel: Mit
dieser Klausel wird der Deckungsschutz auf Beförderungen innerhalb
europäischer Staaten (z.B. innerhalb Spanien von Madrid nach Barcelona oder
innerhalb Österreich von Wien nach Salzburg) erweitert. Versichert ist die
Haftung nach den nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen europäischen
Staaten und denen der Türkei/Mittelmeeranrainerstaaten über den
innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Gütertransport mit
Kraftfahrzeugen auf der Straße und nach sonstigem nationalen Recht, sofern
der Ersatzberechtigte sich mit Erfolg auf dessen Geltung beruft.
* Jahresprämie zzgl. Vers.St, Selbstbeteiligung 300,-€ je Schadenfall.
Transporte von allg. Speditionsgut innerhalb von Deutschland. CMR-Zuschlag
für Auslandstransporte
Wir beraten Sie gerne - persönlich oder
telefonisch.

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