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A
Abwehr von Schadensersatzansprüchen
AHB
Allmählichkeitsschäden
Amtshaftpflicht
Aufsichtspflicht
Ausbildung
Ausfalldeckung
AuPair
B
Bagatellschäden
BBH
Beamten
Be- und Entlädeschaden
Bedingungen
Beitragsanpassung
C
D
Deckungssumme
Deliktunfähige Kinder
Diensthaftpflicht
Dienstpersonal
Doppelversicherung
E
Entladeschaden
F
Fahrlässigkeit
Familien
Forderungsausfall
G
Gefährdungshaftung
Geschädigter
Grobe
Fahrlässigkeit
H
Haftung
Hüten fremder
Hunde
I
Innovationsklausel
J
K
Kausalität
Kinder
L
M
Mietsachschäden
Mitversicherte Personen
N
Nachhaftung
Neupreisentschädigung
O
Obliegenheiten
P
Personenschäden
Q
R
Rentner
S
Sachschäden
Schadensersatz
Schlüsslverlust
Selbstbeteiligung
Senioren
Single
Studenten
T
Tätigkeitsschäden
U
V
Vermögensschäden
Versehensklausel
Versicherungsbedingungen
Versicherungssumme
W
Wasserhaushaltsgesetz
X
Y
Z
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Die Haftpflichtversicherung
übernimmt die Aufgabe der Abwehr von
Schadensersatzansprüchen, sofern diese unberechtigt an den
Versicherungsnehmer gerichtet wurden. Diese Funktion wird im
Allgemeinen als passiver Rechtsschutz bezeichnet.
Diese Abwehr erfolgt sogar im Falle
einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Hier übernimmt das
Versicherungsunternehmen auch die Leitung und die Kosten für
einen Gerichtsprozess.
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Unter AHB versteht man
die Allgemeinen Haftpflichtversicherung Bedingungen. Diese
regeln wann und unter welchen Voraussetzungen die
Haftpflichtversicherung eine Leistung erbringt. In den
allgemeinen Bedingungen stehen auch die Ausschlüsse .
Die AHB gibt es in
verschiedenen Versionen. Das sind z. B. AHB 94, AHB 95, AHB
97, AHB 99, AHB 2000, AHB 2001, AHB 2002, AHB 2003, AHB
2004, AHB 2005 und AHB 2006. Die Zahl dahinter bedeutet das
jeweilig Jahr.
Fazit: Die AHB gibt es
in verschieden Version am Markt. Diese unterscheiden sich
auch inhaltlich untereinander, je nach Gesellschaft und Jahr.
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Unter Allmählichkeitsschäden versteht man
bei der Haftpflichtversicherung das allmähliche Einwirken von
Temperatur, Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit sowie Rauch,
Russ, Staub und dergleichen.
Dies ist bei einigen Tarifen beitragsfrei
mitversichert. Dieser Baustein könnte bei Mietsachschäden
interessant sein.
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Amtshaftpflicht
(Berufshaftpflicht, Beamtenhaftpflicht)
Angestellte im
öffentlichen Dienst oder Beamte unterliegen einer besonderen
Haftung, welche nicht von der Privat-Haftpflicht übernommen
wird. Daher sollte diese Berufsgruppe ergänzend zur
Privat-Haftpflichtversicherung eine Amtshaftpflicht, oder
auch Diensthaftpflicht
abschließen. Wichtig sollte der Einschluss von beruflichen
Schlüsseln oder Code-Karten sein (Schlüsselverlust).
Der Beitrag zur
Amtshaftpflicht ist meistens recht gering, daher sollte darauf
nicht verzichtet werden.
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Kinder sind bis zur
Vollendung des 7. Lebensjahres gemäß BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch) nicht haftbar. Solange sie minderjährig sind,
also vom 7. bis 18. Lebensjahr, haften sie nur beschränkt.
Sind Kinder an einem
Unfall oder Schadensfall beteiligt, kann daraus für einen
Geschädigten ein besonderer Härtefall werden. Um dies
auszugleichen, kann auch derjenige haftbar gemacht werden,
der die Aufsichtspflicht über das Kind hatte
(Aufsichtspflichtverletzung). In der Regel
sind das die Eltern. Aber auch Grosseltern, Pflegeeltern,
das Kindermädchen oder die Nachbarn können mit der Aufsicht
über Kinder betraut worden sein. Derjenige, der die
Aufsichtspflicht hatte, muss den Schaden ersetzen, den das
beaufsichtigte Kind einem Dritten widerrechtlich zugefügt
hat. Diese so genannte Ersatzpflicht gilt nur wenn
aufsichtspflichtige Personen ihrer Aufsichtspflicht
"schuldhaft nicht nachgekommen sind". Eine
Verletzung der Aufsichtspflicht kann sehr schnell gegeben
sein, hierzu gab es bereits diverse Gerichtsurteile.
Wichtig zu wissen: Vom
Gesetzgeber wird im Schadenfall zunächst immer eine
schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht vermutet. Wenn
Sie aufsichtspflichtig sind, können Sie sich von der
Schadenersatzpflicht nur in folgenden Fällen entlasten: Wenn
Sie nachweisen, dass Sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben,
oder dass der Schaden auch bei ausreichender
Beaufsichtigung entstanden wäre. Die Beweislast bei der
Haftung des Aufsichtspflichtigen nach §832 BGB bezeichnet
man deshalb als umgekehrte Beweislast. Wie notwendig oder
ausreichend die Aufsicht über ein Kind zu sein hat, wird
nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes individuell beurteilt.
Hierfür gibt es in der
Haftpflichtversicherung Tarife, die auch bei
solchen Fällen eine Leistung erbringen. Astral nennt
Ihnen gerne entsprechende Tarife.
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Ausbildung
Kinder in der ersten
Berufsausbildung sind in der Regel über die Privat-Haftpflichtversicherung
der Eltern mitversichert. Achtung: Abweichende Regelungen
möglich! Insbesondere unterscheiden sich hier die
sogenannten billigen Internet-Tarifen, von regulären
Tarifen. Mit Ende der Ausbildung benötigt
der Auszubildende jedoch eine eigene
Haftpflichtversicherung.
Je nach Tarif gibt es jedoch
abweichende Regelungen hierzu.
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Unter einer
Ausfalldeckung versteht man in der Haftpflichtversicherung
die Absicherung eigener Schadenersatzanforderungen, für den
Fall dass der Schuldige für den verursachten Schaden nicht
aufkommen kann.
Dies kann z. B. der
Fall sein, wenn der Schadenverursacher keine
Haftpflichtversicherung hat und Ihm die finanziellen Mittel
fehlen den Schaden zu begleichen. Da nur etwa 70% eine
Haftpflichtversicherung haben, ist das Risiko auf den Kosten
sitzen zu bleiben somit nicht zu verachten.
Die Ausfalldeckung ist
in machen Tarifen bereits beitragsfrei eingeschlossen, oder
teilweise gegen Zuschlag mitversicherbar.
Wichtig: Die
Ausfalldeckung (auch Forderungsausfalldeckung) sollte in der Privat-Haftpflichtversicherung
immer eingeschlossen werden.
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Der Bagatellschaden ist ein Kleinschaden.
Viele Gesellschaften regulieren bis zu einem bestimmten
Betrag, in einem vereinfachten Prüfverfahren (auch ohne
Präjudiz, Regulierung ohne anerkennung einer Rechtspflicht).
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Unter BBH versteht man
die besonderen Bedingungen zur Haftpflichtversicherung. Wenn
ein Tarif abweichend von den
AHB
bessere Leistungen bietet, werden diese in den BBH genau
erläutert.
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Beamten
(Beamtenhaftpflicht)
Für Beamte, oder
Angestellte im öffentlichen Dienst, gibt es meist eine
Beamten Haftpflichtversicherung die etwas günstiger ist.
Diese Berufsgruppen sollten auf jeden Fall darauf achten, ob
für Sie eine zusätzliche
Amtshaftpflicht
oder auch
Diensthaftpflicht
genannt erforderlich ist, da Sie teilweise einer besonderen
Haftung unterliegen. Eine reguläre Privat-Haftpflicht
enthält üblicher Weise nicht den Baustein Amtshaftpflicht.
Achtung: Verlust von beruflichen Schlüsseln und Code-Karten
sollte immer mit eingeschlossen sein.
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In den Bedingungen
oder auch
Versicherungsbedingungen
genannt wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine
Leistung aus der Haftpflichtversicherung erfolgt und wann
nicht.
Da verschiedene
Versionen von Bedingungen und auch
Besondere Bedingungen
am Markt sind, kann der Deckungsumfang von Vertrag zu
Vertrag erheblich abweichen.
Wir helfen Ihnen
gerne, den für Sie passenden Vertrag zu finden. Über unseren
kostenlosen Online-Vergleich können Sie sowohl die Beiträge,
als auch die Leistungen aus einer Vielzahl von Angeboten
schnell und einfach vergleichen.
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Erfolgt eine
Beitragsanpassung (Erhöhung) bei der
Haftpflichtversicherung, ohne dass sich die Leistungen
verbessern, kann der Versicherungsnehmer innerhalb von einem
Monat nach Zugang der Erhöhungsmitteilung außerordentlich
zum Wirksamkeitsdatum der Beitragsanpassung kündigen.
Diese Kündigung sollte
schriftlich, am Besten per Einschreiben oder Fax erfolgen.
Gerne helfen wir Ihnen mit einem aktuellen Vergleich und
guter Beratung, eine neue Privathaftpflichtversicherung zu
finden.
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Unter Deckungssumme,
oder auch Versicherungssumme genannt, versteht man die
maximale Höhe der Entschädigung der Haftpflichtversicherung
je Schaden.
Grundsätzlich ist der
Schadenverursacher lt. BGB in unbegrenzter Höhe haftbar.
Daher sollte die Höhe der Deckungssumme mindestens EUR 3
Mio. besser EUR 5 Mio. betragen. Da hier die
Beitragsunterschiede gering sind, sollte dies auch nicht so
schwer fallen.
Wenn die Deckungssumme
zu gering gewählt wurde, müssen Sie bei einem Schaden der
über die Deckungssumme hinaus geht für die Differenz selbst
aufkommen. Dies kann ganz schön teuer werden. Daher sollten
Sie hier nicht am falschen Ende sparen.
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Nicht jeder
Schadenverursacher kann für seinen Schaden verantwortlich
gemacht werden. Voraussetzung für eine Haftung bei der
Haftpflichtversicherung ist die Deliktfähigkeit oder
Schuldfähigkeit. Im BGB werden verschiedene Stufen der
Deliktfähigkeit unterschieden:
Kinder und Jugendliche können nur
bedingt für ihre Handlungen haftbar gemacht werden. In
diesen Fällen besteht aber die Möglichkeit, Schadenersatz
vom Aufsichtspflichtigen zu fordern.
Näheres hierzu können Sie unter
Aufsichtspflicht
nachlesen.
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Angestellte im
öffentlichen Dienst, oder Beamte unterliegen teilweise einer
besonderen Haftung. Hierfür sollte zur normalen
Privat-Haftpflichtversicherung zusätzlich eine
Diensthaftpflicht eingeschlossen werden.
Diese
Diensthaftpflicht als Zusatz ist meist recht günstig zu
bekommen.
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Einige Versicherer erweitern den
Versicherungsschutz beitragsfrei auf alle Personen aus, die
im Haushalt des Versicherungsnehmers leben oder arbeiten.
Das können Verwandte, AuPair oder auch das Dienstpersonal
sein. Das bedeutet, dass Haftpflichtansprüche von Dritten
gegenüber diesen Personen mitversichert sind.
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Unter einer
Doppelversicherung versteht man, wenn man für das selbe
Risiko bei einer oder mehreren Versicherungsunternehmen
mehrfach versichert ist.
Ist diese bei der
Haftpflichtversicherung der Fall, muss der älteste Vertrag
bestehen und die neueren aufgelöst werden. Bei anderen
Versicherungsarten ist eine Doppelversicherung teilweise
möglich. Die ist z. B. der Fall bei Unfallversicherung oder
Hausratversicherung.
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Unter Be- und Entladeschäden versteht man diese Schäden,
welche an fremden Sachen, die während eines Be- und
Entladevorgangs von oder auf Fahrzeuge entstehen.
Die Be- und Entladeschäden stellen einen Sonderfall der
Tätigkeitsschäden dar, die
als solche eigentlich gemäß der allgemeinen
Versicherungsbedingungenvom Versicherungsschutz
ausgeschlossen sind (Tätigkeitsschadenklausel). Einige
Versicherer schließen Be- und Entladeschäden in ihrem
Bedingungswerk mit ein.
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Unter Fahrlässigkeit
versteht man das Handeln ohne die gebotene Sorgfalt.
Bei der Haftpflichtversicherung
werden Schäden die fahrlässig
verursacht werden ersetzt. Nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz wird keine
Entschädigung erbracht. Teilweise schließen einige
Versicherer grobe Fahrlässigkeit Bedingungsgemäß wieder ein,
oder verzichten auf die Einredung (Einwendung) der
groben
Fahrlässigkeit.
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Es gibt sowohl eine
Familien Haftpflichtversicherung, als auch eine Single
Haftpflichtversicherung.
Bei der Familien
Haftpflichtversicherung müssen die Lebenspartner nicht
zwingend verheiratet sein. Hierbei sollte aber der
mitversicherte Partner in der Police namentlich genannt
werden.
In der Familien
Haftpflichtversicherung sind auch die Kinder bis zum Ende
der ersten Berufsausbildung mitversichert. Bei manchen
Tarifen auch darüber hinaus bis zu einem bestimmten
Zeitpunkt.
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Unter
Forderungsausfall versteht man in der
Privat-Haftpflichtversicherung die Absicherung eigener
Schadenersatzanforderungen, für den Fall dass der Schuldige
nicht zahlen kann.
Dies kann z. B. der Fall sein, wenn
der Schadenverursacher keine Privat-Haftpflichtversicherung
hat und für den Schaden auch nicht anderweitig aufkommen
kann. Dies ist schnell passiert, da nur etwa 70% eine
Privat-Haftpflichtversicherung haben.
Diesen Forderungsausfall, oder auch
Ausfalldeckung genannt, kann man gegen Zuschlag
in die Privat-Haftpflichtversicherung einschließen.
Teilweise ist dieser auch schon beitragsfrei mitversichert.
Empfehlung: Der Einschluss für Schäden
durch Forderungsausfall sollte immer mit eingeschlossen
sein. |
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Während es bei der
(deliktischen) Haftung immer auf ein Verschulden des
Haftpflichtigen ankommt (sog. Verschuldenshaftung), gibt es
einige Fälle bei denen der Verursacher auch Schadensersatz
in Anspruch nehmen kann, ohne dass es darauf ankommt, ob ihm
am Schadenhergang ein Verschulden trifft oder nicht (sog.
Gefährdungshaftung).
Wohl die bekannteste
Gefährdungshaftung ist die des Kraftfahrzeughalters. Dieser
ist unabhängig von einem Verschulden für mögliche Schäden
durch das KFZ haftbar. Das selbe trifft auch bei der Pferde-
und Hunde-Haftpflichtversicherung zu.
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Ein Geschädigter ist
derjenige, der durch einen anderen (Dritten) zu Schaden
gekommen ist. Der Geschädigte hat nach den gesetzlichen
Haftpflichtbestimmungen das Recht auf Schadenersatz bis zur
vollen Schadenshöhe ohne Begrenzung.
Daher sollte die
Versicherungssumme auch nicht zu gering gewählt werden, EUR
3 Mio. sollten es mindestens sein.
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Fahrlässigkeit ist ein Verhalten, bei dem die erforderliche
Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird. Der
Handelnde beachtet nicht, was in der Situation jedem hätte
deutlich sein müssen. Nach dem Grad der Fahrlässigkeit wird
unterschieden zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit.
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz wird ein Versicherer von der
Verpflichtung der Leistung frei, sofern der Versicherungsnehmer den
Schadenfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt
hat.
Beispiele für grob fahrlässiges Verhalten, bei dem der Versicherungsschutz
entfällt:
-
Aufbewahren einer Handtasche mit wertvollem Inhalt
auf dem Auto-Rücksitz
-
Fondue-Öl erhitzen, während der Erhitzung, den Raum zum
Telefonieren verlassen
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Ob jemand zur Haftung
verpflichtet ist, hängt grundsätzlich vom Verschulden ab.
Dementsprechend prüft auch die Haftpflichtversicherung, ob
Sie eine Leistung erbringen muss oder nicht. Generell: Als
Haftpflicht wird der Schaden bezeichnet, der dem
Geschädigten aufgrund eines gesetzlichen
Haftungstatbestandes zu ersetzten ist.
Ausnahmen von diesem
Haftungsprinzip sind:
- Gefährdungshaftung (z. B. bei
Kfz)
- Gewährleistungshaftung
- Produzentenhaftung
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Bei manchen Tarifen
der Privat-Haftpflichtversicherung werden auch Schäden durch
das Hüten fremder Hunden übernommen.
Hierbei darf es sich
jedoch nicht um eine gewerbsmäßige Hütung handeln. Zudem
wird im Leistungsfall geprüft, ob Versicherungsschutz über
die Hunde-Haftpflichtversicherung des Hundehalters besteht.
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Unter diesem Baustein verstehen
Versicherer eine kostenlose Aufnahme von
Leistungsverbesserungen in den vertrag des Kunden, sollte es
diese geben. Dies sichert Ihnen einen aktuellen und guten
Versicherungsschutz. Dieser Baustein sollte jedoch nicht als
besonderes Alleinstellungsmerkmal zu verstehen sein.
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Unter Kausalität
versteht man den "ursächlichen Zusammenhang". Gemeint ist,
dass zwischen Schadenereignis und eingetretenem Schaden ein
Zusammenhang bestehen muss. Ist dies der Fall, muss
derjenige, der den Schaden verursacht hat, auch über die
Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.
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Der Vertragsumfang der
Privat-Haftpflichtversicherung erstreckt sich nicht nur auf
den Versicherungsnehmer, dessen Ehegatten, bzw.
Lebenspartner sondern auch auf deren unverheiratete,
minderjährige sowie volljährige Kinder, die sich noch in der
Schulausbildung oder in der ersten Berufsausbildung
befinden. Zu Kindern gehören auch Stief-, Adoptiv- und
Pflegekinder.
Bei einer Single
Privat-Haftpflichtversicherung ist jedoch nur der
Versicherungsnehmer selbst versichert.
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Unter Mietsachschäden
versteht man Schäden an gemieteten Wohnräumen. Dies kann z.
B. eine Beschädigung der Bodenbeläge oder Türen sein.
Schäden an geliehenen
Sachen sind in der Haftpflichtversicherung im Regelfall
ausgeschlossen. Ebenso nicht versichert sind Schäden infolge
normaler Abnutzung und Verschleiß.
Die Deckungssumme für
Mietsachschäden ist oft geringer als die für Personen- und
Sachschäden.
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In der
Privat-Haftpflichtversicherung (Familien-Tarif) gelten
folgende als mitversicherte Person:
- Versicherungsnehmer
- Ehegatte, bzw. Lebenspartner
- Deren unverheiratete,
minderjährige Kinder
- Deren volljährige Kinder, die
noch in der Schulausbildung oder in der ersten
Berufsausbildung sind
Darüber hinaus sind
auch Hausangestellte bei Ihrer Tätigkeit im Haushalt sowie
Personen, die Gefälligkeits- halber im Haushalt des
Versicherungsnehmers tätig sind, mitversichert. Allerdings
nur dann, wenn diese keine eigene Privathaftpflicht haben.
Bei einer
Single-Privathaftpflichtversicherung ist nur der
Versicherungsnehmer selbst versichert.
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Unter Nachhaftung
versteht man gesetzliche Tatbestände, die die Haftung einer
Person über den Zeitpunkt der tatsächlichen Gefahrtragung
hinaus verlängern.
Die Nachhaftung in der
Haftpflichtversicherung ist z.B. bei einer
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen üblich. Der
Versicherungsschutz geht zeitliche über den Zeitraum der
Wirksamkeit des Versicherungsvertrages hinaus.
Hintergrund ist, dass bei einer
solchen speziellen Vermögensschaden-Versicherung der Fall
auftreten kann, dass ein Schaden, dessen Ursache schon
während der Wirksamkeit des Vertrages gesetzt wurde, erst
nach Beendigung des Vertrages tatsächlich festgestellt wird.
Beispiel:
Ein Architekt begeht während der Dauer seiner
Berufshaftpflichtversicherung einen Planungsfehler in der
Statik. Erst zwei Jahre nach dem Ende seiner
Haftpflichtversicherung kommt es zum Gebäudeeinsturz.
Um solche Deckungslücken zu
schließen, bieten die Versicherungsunternehmen in den
entsprechenden Haftpflichtversicherungen eine zeitliche
Erweiterung des Versicherungsschutzes auf solche
Nachhaftungsfälle an. Die Zeitspanne der versicherten
Nachhaftung selbst ist verhandelbar - gegen Prämie lässt
sich der Zeitraum auch nachträglich verlängern.
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Man spricht von einer
Neupreisentschädigung, wenn der Versicherungsnehmer bei
einem Schaden den Neupreis der beschädigten Sachen erhält.
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Unter Obliegenheiten
versteht man in der Haftpflichtversicherung oder auch
anderen Versicherungsarten besondere Pflichten, die dem
Versicherungsnehmer gesetzlich oder vertraglich auferlegt
werden. Diese sind z. B., dass Sie Ihre Beiträge pünktlich
zahlen, oder jederzeit Auskunft über den Hergang eines
Schadenfalls geben. Auch die Wahrheitspflicht gehört dazu.
Kommen Sie diesen
Pflichten nicht nach (sog. schuldhafte Verletzung), kann das
Versicherungsunternehmen die Leistung verweigern.
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In der
Haftpflichtversicherung sind Personenschäden ein
ersatzpflichtiger Schaden, der den Tod, die Verletzung oder
eine Gesundheitsschädigung von Menschen zur Folge hat.
Dazu gehören
Behandlungskosten, Krankenhauskosten, Kuren,
Rehabilitationsmaßnahmen, behindertengerechte
Umbaumaßnahmen, Schmerzensgeld, Umschulung, Rentenzahlungen,
Beerdigungskosten usw.
Die Versicherungssumme
für Personenschäden ist oft die selbe wie für Sachschäden.
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Für Rentner gibt es
teilweise eine etwas günstigere Haftpflichtversicherung, da
diese Berufsgruppe ein geringeres Risiko darstellt. Der
Deckungsumfang ist jedoch im Regelfall der selbe wie für
eine "normale" Haftpflichtversicherung.
Ein Rentner benötigt
genau so eine Haftpflichtversicherung wie ein Arbeitnehmer,
da auch er einem Haftungsrisiko ausgestellt ist.
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Unter Sachschäden
bezeichnet man in der Haftpflichtversicherung die
Beschädigung oder Vernichtung von Sachen. Von der
Haftpflichtversicherung werden die daraus entstehen Kosten
wie z. B. Reparatur, Renovierung, Wertverlust oder
Wiederbeschaffung ersetzt.
Wie hoch die
Deckungssumme für Sachschäden ist, können Sie in Ihrer
Police nachlesen. Diese Summe ist meist die selbe wie für
Personenschäden.
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Die Pflicht zum
Schadensersatz ist gesetzlich geregelt. Sie kann aber auch
vertraglich geregelt sein. Schadensersatz müssen Sie
leisten, wenn Sie Ihre Vertragspflichten verletzt haben oder
wenn Sie wegen unerlaubter Handlungen bzw. Gefährdung
haftbar sind.
Um dieser
Haftungsfalle zu entkommen, ist eine gute
Haftpflichtversicherung unverzichtbar.
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Ein Schlüsselverlust
ist in der Haftpflichtversicherung nicht grundsätzlich
eingeschlossen. Bei manchen Tarifen wird dies jedoch
beitragsfrei, oder gegen Zuschlag angeboten.
Hierbei ist die
gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von eigenen
bzw. fremden Schlüsseln, die sich rechtmäßig im Gewahrsam
des Versicherten befunden haben versichert. Der
Versicherungsschutz beschränkt sich in der Regel auf die Kosten
für die Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen
sowie für ein vorübergehendes Notschloß.
Die Deckungssumme für
Schlüsselverlust ist meist auf ein paar Tausend EUR
begrenzt. Zudem wird oft auch eine Selbstbeteiligung
verlangt.
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Wenn man eine
Selbstbeteiligung in der Haftpflichtversicherung vereinbart,
reduziert sich der Beitrag. Da die Schäden aber meist gering
sind, bleiben Sie mit einer Selbstbeteiligung oft auf den
Kosten sitzen.
Daher lohnt sich eine
Selbstbeteiligung nur dann, wenn man einen hohen
Beitragsvorteil hat und nur die großen Schäden abdecken
möchte.
Aus unserer Erfahrung
wird die Haftpflichtversicherung im privaten Bereich zu 95%
ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen, da dies auch
sinnvoller ist.
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Für Senioren werden
teilweise spezielle Tarife angeboten, die etwas günstiger
sind als die "normale" Haftpflichtversicherung. Im
Deckungsumfang unterscheiden sie sich aber meist nicht.
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Wenn Sie Single sind,
können Sie eine Single Haftpflichtversicherung abschließen.
Diese ist meist günstiger, da hier nur der
Versicherungsnehmer versichert ist.
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Für Studenten gibt es
keine spezielle Haftpflichtversicherung. Hier muss man auf
die normalen Tarife für Singles, oder Familien, bzw.
Lebensgemeinschaften zurückgreifen.
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Im Rahmen der
betrieblichen oder gewerblichen Haftpflichtversicherung sind
Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen durch
eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit des
Versicherungsnehmers versicherbar.
Die Höhe dieser Tätigkeitsschäden,
oder auch Bearbeitungsschäden genannt, hängt von Tarif zu
Tarif ab und kann auch gegen Zuschlag erhöht werden.
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Unter Vermögensschäden
versteht man in der Haftpflichtversicherung solche Schäden,
die dem Geschädigten einen Vermögensnachteil verursachen.
Dies kann z. B. ein Verdienstausfall sein.
Die Deckungssumme für
Vermögensschäden ist oft geringer wie für Personen-, oder
Sachschäden.
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Diese Klausel kann unter Umständen sehr
wichtig werden, denn unterlässt der Versicherungsnehmer
fahrlässig (nicht vorsätzlich) gegenüber dem Versicherer
seinen Obliegenheiten nachzukommen (z.B. rechtzeitige
Schadenmeldung, Veränderungsanzeige bei Risikoänderungen
etc.), besteht trotzdem Versicherungsschutz, sofern der
Versicherungsnehmer nachweist, dass das Versäumnis nur auf
einem Versehen beruht und nach dem Erkennen unverzüglich
nachgeholt wird/wurde.
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In den
Versicherungsbedingungen (kurz AHB)
wird geregelt, welche Rechte und Pflichten die
Vertragsparteien haben und unter welchen Voraussetzungen
Versicherungsschutz besteht.
Diese
Versicherungsbedingungen sind nicht für alle Angebote am
Markt gleich, daher fällt der Vergleich oft nicht so leicht.
Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen jedoch
selbstverständlich gerne weiter.
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Die
Versicherungssumme, oder auch Deckungssumme genannt ist die
Summe, die in einem Schadensfall bei einer
Haftpflichtversicherung höchstens zur Auszahlung gelangt.
Viele sind mit einer
viel zu geringen Versicherungssumme für Haftpflichtschäden
versichert. Diese sollte mind. EUR 3 Mio. besser EUR 5 Mio.
betragen, da Sie lt. Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) für
Schäden in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden können.
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Nach § 22 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haftet
eine Person auch verschuldensunabhängig, wenn aus einer Anlage Stoffe in ein Gewässer gelangen. Diese Person haftet in unbegrenzter Höhe nach der Gefährdungshaftung und kann sich höchstens durch den Tatbestand höherer Gewalt entlasten.
Dies ist keine Gewähr für einen Haftungsfreistellung.
Der Besitzer eines Öltanks haftet also selbst dann, wenn er für das Auslaufen nicht verantwortlich war
oder ist, und die Schuld z. B. beim Hersteller oder Installateur liegt.
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