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Der KFZ Ratgeber!Rund um die Abwicklung Schadenfreiheitsrabatt Leistungsumfang der Kfz Versicherer
Tipps rund um das Thema KFZ Versicherung / Autoversicherung
1. Wie
viele Versicherungsgesellschaften vergleichen Sie?
1. Wie viele Versicherungsgesellschaften vergleichen Sie? ASTRAL vergleicht für Sie ca. 60 Kfz-Versicherungsgesellschaften. Das sind nahezu alle Kfz-Versicherungen auf dem Markt für Autoversicherung. So können wir die für Sie beste Kfz-Versicherung ermitteln, mit dem besten Preis und optimalen Leistungen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen bei vielen Gesellschaften Sondernachlässe und Sondereinstufungen. Somit können wir Ihnen in der Regel bessere Angebote bieten als die üblichen Angebote von Online-Vergleichsrechnern. Zudem bearbeiten wir Ihre Schäden im Hause, und beraten Sie umfassend.
2. Lohnt sich ein Versicherungswechsel überhaupt? In der Regel können Sie mit einer Beitragsersparnis von ca. 10-20% rechnen, je nach Fahrzeugtyp und Rabattvoraussetzungen sind sogar Prämienersparnisse von bis zu 50% möglich. Bei vielen Gesellschaften haben wir für Sie Sonderkonditionen verhandelt. Aufgrund der Vielzahl von Kfz-Versicherungen, welche wir vermitteln, bekommen wir in der Regel hohe Sondernachlässe.
3. Warum stellen Sie mir für die Tarifberechnung so viele Fragen? Der Kfz-Versicherungsmarkt ist nicht einheitlich geregelt und daher sehr unübersichtlich. Kfz-Versicherer haben die Möglichkeit, für bestimmte Merkmale Rabatte oder aber auch Aufschläge zu berechnen. Jeder Versicherer taxiert Risiken unterschiedlich. So hängt es nicht nur von der Wahl Ihres Pkws, Ihrer Unfallhäufigkeit oder dem Nutzungskreis des PKW ab, wie viel Beitrag Sie zahlen müssen. Vielmehr können, je nach Versicherungsgesellschaft, noch viele andere Faktoren in die Prämienberechnung mit einfließen. Manche Versicherer gewähren z.B. Wenigfahrern Rabatte, andere honorieren den Besitz einer Bahncard oder Mitgliedschaften in besonderen Vereinen. Auch der nächtliche Stellplatz (Garage, Strasse etc.) Ihres PKW kann die Höhe der Versicherungsprämie beeinflussen, genauso wie die Tatsache, ob Sie Haus- oder Wohnungseigentümer sind, oder einer besonderen Berufsgruppe angehören. Da jede Versicherungsgesellschaft Ihre Rabatte nach unterschiedlichen Kriterien gewährt, ist es für eine möglichst genaue Berechnung unumgänglich, alle wesentlichen Rabattfragen zu berücksichtigen. Das macht unseren Vergleich zugegebenermaßen nicht gerade kurz. Dafür können Sie sich aber auch darauf verlassen, wir finden die günstigste Kfz-Versicherung für Sie.
4. Wie erhalte ich die Versicherungsbestätigung eVb (früher Doppelkarte/Deckungskarte)? Seit März 2008 gibt es ein neues Verfahren, welches die klassische Deckungskarte (auch Doppelkarte) abgelöst hat. Die elektronische Versicherungsbestätigung (kurz eVb). Sie erhalten nach Datenaufnahme durch uns eine 6 stellige Nummer, auf Wunsch auch einen Deckungskartendruck. Mit der sogenannten eVb-Nr. können Sie direkt zu Ihrer Zulassungsstelle gehen. Die Deckungsbestätigung wird bereits dort auf Sie warten. Per EDV-System wurde die Nummer direkt zur Zulassung übertragen.
5. Ab wann habe ich Versicherungsschutz? Ihr Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich mit der ersten Prämienzahlung. Damit Sie aber schon ab Zulassung des Fahrzeuges bzw. ab Versicherungswechsel über den notwendigen Versicherungsschutz verfügen, wird von den Versicherern eine „vorläufige Deckung“ gewährt. Der Versicherungsschutz beginnt mit Abgabe der Deckungskarte (oder Einlösung der eVb-Nummer) bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle. In der Regel wird die vorläufige Deckung für die Kraft-Haftpflicht Versicherung gewährt. Wenn Sie wünschen, dann können wir Ihnen sofort kostenlose vorläufige Deckung auch für die Vollkasko anbieten. Sprechen Sie uns an.
6. Kann ich eine neue Versicherung abschließen, bevor ich meine alte gekündigt habe? Ja. Sie müssen lediglich darauf achten, dass im Falle einer fristgerechten Kündigung Ihrem bisherigen Versicherer das Kündigungsschreiben spätestens bis zum 30.November vorliegt. Darüber hinaus haben Sie nach dem Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung ein 14-tägiges Widerrufsrecht, bei dem Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung des Versicherungsscheines ohne Angabe von Gründen von Ihrem Versicherungsvertrag zurücktreten können.
7. Kann ich meine alte Versicherung kündigen, ohne eine neue Versicherung zu haben? Ja. Sie haben nach Kündigung Ihrer alten Versicherung rund 4 Wochen Zeit, sich für eine neue Versicherung zu entscheiden.
8. Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassungsstelle? Wenn Sie Ihr Fahrzeug neu zulassen oder ummelden wollen, benötigen Sie auf der Zulassungsstelle folgende Unterlagen: Diesen Artikel bookmarken bei ...
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