Welche Kfz-Versicherung ist die Richtige für Sie?
Haftpflichtversicherung
Teilkaskoversicherung
Vollkasko-Versicherung
Insassenunfallversicherung
Die
Haftpflichtversicherung
Für jedes Fahrzeug ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung
gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung deckt alle
Schäden ab, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern durch einen von Ihnen
verursachten Verkehrsunfall zufügen. Das können sowohl Personen-, Sach-,
als auch Vermögensschäden sein. Unberechtigte Schadenersatzforderungen
wehrt die Kfz-Haftpflichtversicherung ohne zusätzliche Kosten für Sie
ab.
Um den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung nachzuweisen,
müssen Sie bei jeder Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung oder dem
Wechsel der Versicherungsgesellschaft Ihrer Zulassungsstelle eine so
genannte „Doppelkarte“ vorlegen. Diese Doppelkarte erhalten Sie umgehend
nach Abschluss Ihrer Kfz-Versicherung direkt von der
Versicherungsgesellschaft zugesendet.
Die Haftpflichtversicherung ist ein Basisbestandteil einer jeden
Kfz-Versicherung. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine so genannte
„Kaskoversicherung“ abzuschließen, die Schäden am eigenen Fahrzeug
abdeckt. Hierbei wird – je nach Art und Umfang der Leistungserstattung
- zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung unterschieden:
Die
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung bietet einen zusätzlichen Schutz zur
Haftpflichtversicherung und deckt Schäden ab, die an Ihrem eigenen
Fahrzeug entstehen.
Bei der Teilkaskoversicherung sind in der Regel folgende Schäden
versichert:
Brand oder Explosion
Diebstahl
Unmittelbare Einwirkung durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder
Überschwemmung
Haarwildschäden
Glasbruch
Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss (Schmorschäden)
Marderschäden
Durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Falle eines Schadens
kann die Versicherungsprämie je nach Höhe des Selbstbehaltes deutlich
gesenkt werden.
Der Abschluss einer Teilkaskoversicherung ist grundsätzlich
empfehlenswert. Lediglich bei sehr alten Fahrzeugen kann es unter
Umständen sinnvoll sein, auf eine Kaskoversicherung zu verzichten.
Die Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung tritt zusätzlich zu den Leistungen der
Teilkaskoversicherung in folgenden Fällen ein:
Schäden am eigenen Fahrzeug durch einen selbstverschuldeten
Unfall
Fahrerflucht
Mut- und böswillige Beschädigungen durch unbekannte Dritte
(z.B. Zerkratzen des Lackes)
Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung lohnt sich in der Regel nur
bei neueren bzw. sehr teueren Fahrzeugen. Im Zweifelfall lohnt es sich
jedoch immer, beide Varianten durchzurechnen. Je nach Fahrzeugart und
Schadensfreiheitsrabatt kann
eine Vollkaskoversicherung sogar günstiger oder nur geringfügig teuerer
als die Teilkaskoversicherung sein.
Wie bei der Teilkaskoversicherung kann die Versicherungsprämie durch
Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Schadenfall verringert werden.
Die
Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfall-Versicherung versichert alle Insassen beim Betrieb
eines Fahrzeugs, das heißt beim Lenken, Benutzen, Behandeln und Pflegen,
Be- und Entladen, Abstellen und Ein- und Aussteigen.
Die Insassenunfallversicherung umfasst Unfälle, die im ursächlichen
Zusammenhang stehen mit dem Betrieb eines Fahrzeugs, nämlich Lenken,
Benutzen, Behandeln und Pflegen, Be- und Entladen, Abstellen, Ein- und
Aussteigen. Die Leistungen beinhalten meist eine Invaliditätssumme,
Todesfallsumme, Unfall-Tagegeld bzw. Unfall-Krankenhaustagegeld.
Die Insassenunfallversicherung zählt zu den grundsätzlich eher
überflüssigen Versicherungen, da die Schäden in der Regel durch die
eigene Haftpflichtversicherung bzw. der Haftpflichtversicherung des
Unfallgegners übernommen werden. Lediglich bei Unfällen, bei denen
niemand eine Schuld zuzuschreiben ist (z.B. ein Unfall durch eine
Ölspur) tritt die Haftpflichtversicherung nicht in Kraft.