Die Presse-Versorgung: Warum
Presse-Versorgung?
NIEDRIGE
BEITRäGE
Durch besonders straffe Verwaltung und effizientes
Kostenmanagement ist das Preis-Leistungs-verhältnis zu Ihrem
Versicherungsschutz bei der Presse-Versorgung besonders günstig. 
GÜNSTIGE
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
Die Versicherungsbedingungen sind
den besonderen Erfordernissen und Gefährdungen von Kommunikations- und
Medienberufen angepasst. Viele der sonst üblichen Einschränkungen, z. B. bei
Strahlenrisiko, inneren Unruhen, Kriegsgefahr im Ausland, gelten nicht im
Rahmen der beruflichen Tätigkeit.
HOHE
ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG
Trotz niedriger Beiträge
erwirtschaftet die Presse-Versorgung beachtliche Überschüsse, die voll an
die Versicherten weitergegeben werden.
KONTINUITäT
Falls Sie Ihren Beruf wechseln – auch außerhalb der
Medienbranche – können Sie Ihre Versicherung über die Presse-Versorgung zu
den gleichen günstigen Konditionen fortsetzen.
Es ist für Sie auch weiterhin möglich, neue Verträge über die Presse-Versorgung abzuschließen.
WER
KANN IN DIE PRESSE-VERSORGUNG
Versicherungspflicht
Versicherungspflicht besteht für alle fest angestellten Redakteure und
Redakteurinnen bei Zeitungen und Zeitschriften, die den Bestimmungen der
Altersversorgungstarifverträge unterliegen. Sie werden von ihrem Verlag beim
Versorgungswerk der Presse angemeldet.
Freiwillig versichert
Darüber hinaus ist das Versorgungswerk der Presse offen für viele Berufe und
Arbeitsfelder im Kommunikations- und Medienbereich. Natürlich bieten wir
auch Versicherungsschutz über die Pflichtversicherung hinaus.
Falls Sie im Zweifel sind, ob Sie dazugehören, oder wenn Sie Ihren
Kommunikationsberuf hier nicht aufgeführt finden, dann fragen Sie einfach
bei uns nach.
Wir prüfen jeden Einzelfall – schnell und unbürokratisch.
Einmal Presse - immer Presse
Zu bereits bestehenden Versicherungen können Sie jederzeit ergänzende
Verträge und entsprechende Nachversicherungen über uns abschließen.
Und was viele nicht wissen: Auch Ehe-/Lebenspartner und Ihre Kinder (von
Geburt an bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) können Versicherungen über die
Presse-Versorgung abschließen, sofern Sie selbst bei uns versichert sind.
Natürlich sind die Konditionen dabei genauso günstig wie für Ihre eigene
Versicherung.
Welche
Produkte gibt es?
Neben der
Riester-Rente können Sie auch eine
Pensionskasse,
Direktversicherung,
Basis-Rente
oder
Privatrente als Sonderprodukt abschließen.
Alle Produkte erhalten den "Presse-Bonus".
Riester-Rente
über das Presseversorgungswerk
WER KANN DIE RIESTERRENTE
NACH DEM AVMG ABSCHLIESSEN?
Alle, die von den Leistungskürzungen in der
gesetzlichen Rente betroffen sind. Das sind rentenversicherungspflichtige
Arbeitnehmer und Selbstständige (z. B. freie Journalisten / Publizisten),
die in der Künstlersozialkasse versichert sind und deren Ehepartner, auch
wenn diese selbst nicht zum förderfähigen Personenkreis gehören.
IHR BEITRAG UND DIE STAATLICHE ZULAGE
Die Förderung der Riesterrente erfolgt zum Einen
durch direkte Zulagen und darüber hinaus
ggf. – im Rahmen der „Günstiger-Prüfung“ – durch Steuervorteile.
Um in den Genuss der vollen
staatlichen Zulage
zu kommen, müssen Sie mindestens den geforderten Prozentsatz Ihres
Bruttoeinkommens vom Vorjahr abzüglich der Zulage aufbringen. Zahlen Sie
weniger, wird auch die
staatliche Zulage
entsprechend gekürzt. Auf jeden Fall sollten Sie den steuerlich
abzugsfähigen Höchstbetrag voll ausschöpfen. Der Steuervorteil ist schon bei
relativ niedrigen Steuersätzen größer als die
staatliche Zulage,
und Ihr Rentenkonto wächst schneller.
Errechnen Sie hier Ihre staatliche Förderung:
Zum Riester
Rechner
Alle Infos zur Riester-Rente:
Riester Fragen 
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 040/32
03 06-73 bzw. per E-Mail von
info@astral-versicherungen.de. Wir rufen Sie auch gerne zurück.
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Riester-Rente
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