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Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen
zum Thema Rechtsschutzversicherung. In unseren Rubriken
Tarifvergleich für Arbeitnehmer und
Tarifvergleich für Selbstständige halten wir einen Versicherungsvergleich
und Tarifvergleiche für Sie bereit. |
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Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversicherung?
Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversicherung?Die Rechtsschutzversicherung vertritt Ihre Interessen als Privatperson, Arbeitnehmer, Kfz-Fahrer und Mieter bzw. Eigentümer. Dabei übernimmt die Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko, wenn Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Die Rechtsschutzversicherung erstattet Ihnen die Kosten für Ihren Anwalt in Höhe der entsprechenden Gebührenordnung Honorarvereinbarungen nur nach vorheriger Zustimmung durch den Versicherer), übernimmt die Gerichts- und Vollstreckungskosten inklusive sämtlicher Zeugen- und Sachverständigenkosten und kommt für die Kosten die Gegenseite auf, sofern Sie zu deren Übernahme verpflichtet sind.
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?Die Leistungen umfassen:
Diese Kosten trägt die Versicherung bis zur im Vertrag geregelten Versicherungssumme. Teilweise bieten Gesellschaften eine unbegrenzte Versicherungssumme an. Generell Ausgeschlossen sind vom Versicherungsschutz: Geldstrafen und Geldbußen gegen Sie
Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht?Geldstrafen und Geldbußen müssen Sie generell selbst tragen. Bislang sind uns keine Tarife bekannt, welche Geldstrafen beinhaltet. Ausnahme: wenige spezielle D&O Versicherungen. Bei vorsätzlich begangen Taten wird kein Versicherungsschutz gewährt, jedoch bietet Astral Tarife an, welche Ihnen so lange Versicherungsschutz bietet, bis ein Gericht Sie wegen Vorsatz verurteilt hat. Das ist ein sehr großer Vorteil gegen über herkömmlichen Tarifen. Scheidungsrechtsschutz und Unterhaltsrechtsschutz bietet keine Gesellschaft an. Ausnahme: Der Astral-Spezialtarif! Hier bieten wir auch Scheidungs- und Unterhaltsrechtsschutz mit an. Streitigkeiten aus Bau- und Architektenverträgen werden in der Regel nicht durch die Rechtsschutzversicherung übernommen. Auch bestimmte Verfahrensarten (z.B. Verfassungsgericht, internationale Gerichtshöfe) sind vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Bitte beachten Sie: Bei einer Rechtsschutzversicherung ist rückwirkender Beginn möglich. Alle Fälle, die sich bereits vor Versicherungsbeginn angebahnt haben, wird kein Versicherungsschutz gewährt. Bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten besteht darüber hinaus eine Wartezeit von 3 Monaten. Über Astral Versicherungsmakler vermittelte Verträge haben Sie in vielen Fällen keine Wartezeit mehr!
Wer ist versichert ?In Singletarifen immer nur der Versicherungsnehmer. Wenn Sie einen Familien- oder Partnertarif abgeschlossen haben, sind ebenfalls Ihr Ehepartner sowie Ihre minderjährigen Kinder mitversichert. Erwachsene Kinder sind versichert, wenn Sie sich noch in der Erstausbildung befinden und nicht verheiratet sind. Auf Wunsch können Sie auch den nicht ehelichen Lebenspartner mitversichern. Dabei ist es egal, ob Sie ein heterosexuelles oder homosexuelles Paar sind. Wir machen diesbezüglich keine Unterschiede. Wie ist es im Verkehrsrechtsschutz ?Bei der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung wird unterschieden wie folgt: Im Verkehrsrechtsschutz für ein bestimmtes Fahrzeug sind versichert:
Im Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie (auch Familien-Verkehrsrechtsschutz genannt) sind versichert:
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Ist mein Partner, Kind mitversichert?Grundsätzlich ja. Ehepartner sind automatisch mitversichert. Auf Wunsch können Sie auch den nicht ehelichen Lebenspartner mitversichern. Dabei ist es egal, ob Sie ein heterosexuelles oder homosexuelles Paar sind. Wir machen diesbezüglich keine Unterschiede. Achtung: Wenn Sie einen Singletarif abgeschlossen haben, muss der Vertrag auf einen Familien- oder Partnertarif umgestellt werden.
Wir sind zusammengezogen. Mein Lebensgefährte hat bereits eine Rechtsschutzversicherung. Was muss ich tun?Wenn Sie beide eine Rechtsschutzversicherung besitzen, dann können Sie wie folgt vorgehen: Teilen Sie Ihren Versicherungsgesellschaften Ihre Vertragsnummer, den Namen Ihres Lebensgefährten, die andere Versicherungsgesellschaft sowie die dazugehörige Vertragsnummer mit. Die Gesellschaft wird dann eine mögliche Doppelversicherung prüfen. In der Regel wird dann der ältere Vertrag beibehalten; der neuere Vertrag wird aufgehoben. Ob dies sinnvoll ist, können wir Ihnen vorab sagen, auch kümmern wir uns um Ihre mögliche Doppelversicherung.
Welche Arten der Verkehrsrechtsschutz gibt es?Bei der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung wird unterschieden wie folgt: Im Verkehrsrechtsschutz für ein bestimmtes Fahrzeug sind versichert:
Im Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie (auch Familien-Verkehrsrechtsschutz genannt) sind versichert:
Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Erhalte ich dadurch spezielle Vergünstigungen?Meist ja! Viele Versicherer bieten besondere Tarife für Beamte oder Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes an. Diese werden in unserem Vergleich und Sondertarifen berücksichtigt.
Kann ich mir meinen Anwalt selbst aussuchen?Ja. Sie können sich Ihren Anwalt selbst aussuchen. Sie sollten jedoch vorab klären, ob der Wunschanwalt nach der gesetzlichen Gebührenordnung abrechnet. Manche Anwälte verlangen höhere Gebührensätze als in der Gebührenordnung festgelegt, oder arbeiten nach einer Honorarvereinbarung. Dies sollte vorher mit Ihrer Rechtsschutzversicherung besprochen werden, andernfalls könnten Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Wenn Sie keinen adäquaten Anwalt kennen, oder sich unsicher sind, dann Empfiehlt Ihnen Ihr Rechtsschutzversicherer einen versierten Fachanwalt.
Habe ich im Ausland während meines Urlaubs Versicherungsschutz?Die Rechtsschutzversicherung zahlt bei Rechtsstreitigkeiten im europäischen Ausland und den Mittelmeer-Anliegerstaaten. Manche Versicherer leisten auch auf Madeira und den Kanarischen Inseln. Außerhalb Europas gilt in der Regel ein Rechtsschutz für bis zu 6 Wochen dauernde Auslandsaufenthalte. Wenige Gesellschaften bieten einen dauerhaften weltweiten Versicherungsschutz.
Habe ich bei einer Wohnsitzverlegung ins Ausland noch Versicherungsschutz?Nein. Sobald Sie Ihren Haupt- oder Erstwohnsitz ins Ausland verlegen, haben sie keinen Anspruch auf Rechtsschutz mehr. Reichen Sie die Abmeldung des Einwohnermeldeamtes an Ihre Versicherung, der Versicherungsvertrag wird umgehend aufgehoben.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Sollte der erste Beitrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung gezahlt werden, erlischt der Vertrag ab Beginn. Bei späterer Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung, jedoch nicht vor dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt. Ein rückwirkender Beginn ist nicht möglich. Je nach Baustein oder Leistungsart gilt unter Umständen eine 3-Monatige Wartezeit. Das bedeutet, dass bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zwischen Versicherungsbeginn und dem ersten Streitfall mindestens 3 Monate liegen müssen, andernfalls wird der Streitfall nicht übernommen. Hinweis: Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten besteht nur, wenn sich diese erst nach dem Versicherungsbeginn angebahnt haben. Streitfälle, die bereits zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses eingetreten sind, werden nicht durch die Rechtsschutzversicherung übernommen.
Was bedeutet Wartezeit?Bei bestimmten Bausteinen innerhalb der Rechtsschutzversicherung besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Je nach Baustein oder Leistungsart gilt unter Umständen eine 3-Monatige Wartezeit. Das bedeutet, dass bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten zwischen Versicherungsbeginn und dem ersten Streitfall mindestens 3 Monate liegen müssen, andernfalls wird der Streitfall nicht übernommen. Eine solche Wartezeit gibt es unter Umständen, beim Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und dem Rechtsschutz für die selbst genutzte Wohneinheit. Bei den Astral-Spezialtarifen entfällt zum Teil die Wartezeit.
Ich bin ein umsichtiger Autofahrer, wozu brauche ich eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung?Selbst der vorsichtigste Autofahrer kann unerwartet in einen Unfall verwickelt werden. Nicht immer ist die Schuldfrage sofort zweifelsfrei geklärt. Mit der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung können Sie bei der Klärung umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Auch sorgt der Anwalt für eine korrekte Abrechnung der Versicherungsgesellschaft des Verursachers mit Ihnen. Leider stellen wir in der Praxis immer häufiger fest, dass Versicherungsgesellschaften versuchen Geschädigte ohne Anwalt zu übervorteilen, und eine geringere Schadensumme auszahlen. Ihr Anwalt sorgt für die richtige Abrechnung.
Wie muss ich mich im Schadenfall verhalten?Verständigen Sie im Falle einer Streitigkeit oder bei Bedarf einer anwaltlichen Beratung umgehend Ihre Rechtsschutzversicherung. Schildern Sie Ihrer Versicherung den genauen Vorfall und stellen Sie ihr alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Die Versicherungsgesellschaft prüft dann, ob in Ihrem konkreten Fall Versicherungsschutz besteht. Auch können Sie einen Anwalt bitten, bei Ihrer Versicherungsgesellschaft anzurufen, um eine Deckungszusage zu bekommen. Sie sollten einen Rechtsstreit nach Möglichkeit erst nach dieser Deckungszusage durch Ihren Versicherer beginnen. Klären Sie bei der Wahl Ihres Anwaltes, ob dieser nach der gesetzlichen Gebührenordnung abrechnet. andernfalls bleiben Sie zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen. Achten Sie genau auf die Einhaltung von Fristen, wie z.B. Strafbefehle, Bußgeldbescheide, Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht etc. Voraussetzung für den Versicherungsschutz sind die Erfolgsaussichten für das beabsichtigte Verfahren. Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif, prüft die Gesellschaft vor Deckungszusage die Erfolgsaussichten des Streitfalles. Sieht der Versicherer die Klag- oder Erfolgsaussichten des Streitfalles als wenig Erfolgreich an, ist dieser unter Umständen dazu berechtigt, die Deckungszusage zu verweigern! Wenn Sie und Ihr Versicherer die Erfolgsaussichten unterschiedlich bewerten, ist in den meisten Versicherungsbedingungen die Einschaltung eines Schiedsgutachterverfahrens vorgesehen. Einige Gesellschaften bieten Tarife an, ohne vorherige Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage.
Wie kann ich meine Rechtsschutzversicherung kündigen?Die Kündigung muss im Falle einer ordentlichen Kündigung dem Versicherer spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf vorliegen. Im Schadenfall oder bei einer Erhöhung der Versicherungsprämie genießen Sie ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht. Um hiervon Gebrauch zu machen, muss Ihre schriftliche Kündigung dem Versicherer spätestens 1 Monat nach dem Bescheid über die Prämienerhöhung bzw. nach Regulierung des Schadens vorliegen. Hinweis: Bei einer Kündigung im Schadenfall sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag nicht mit sofortiger Wirkung, sondern erst zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Haben Sie jährliche Zahlungsweise vereinbart, würden Sie bei sofortiger Kündigung nichts zurück bekommen. Bei einer Kündigung aufgrund einer Beitragserhöhung kann der Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens allerdings zu dem Termin der Wirksamwerdung der Beitragserhöhung, gekündigt werden. zum
Rechtsschutzversicherung Vergleich für Arbeitnehmer
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