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Riester Rente Vs. Rürup Rente.
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Was
unterscheidet die Riester- und die Rürup-Rente (Basis-Rente)?
(Aktualisiert am 05.03.2008)
Neben der betrieblichen Altersvorsorge und der
Riester-Rente gibt es seit Anfang 2005 eine weitere Form der staatlich
geförderten Altersvorsorge - die Rürup-Rente. Während sich die Riester-Rente
in erster Linie an pflichtversicherte Arbeitnehmer richtet, ist die
Rürup-Rente vor allem für Selbständige attraktiv. Die wichtigsten
Unterschiede zwischen Riester- und Rürup-Rente können Sie folgender
Übersicht entnehmen:
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Wer wird gefördert? |
Auszubildende, Wehr- und
Zivildienstleistende
Personen im freiwilligen ökologischen
oder sozialen Jahr
pflichtversicherte Arbeitnehmer
Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen
Dienst
Soldaten
Versicherte während der
Kindererziehungszeit
rentenversicherungspflichtige Selbständige
sozialversicherte geringfügig Beschäftigte
Lohnersatzempfänger
ehem. Rentenversicherungspflichtige im
Vorruhestand
Pflichtversicherte Landwirte |
alle Steuerpflichtigen
auch nicht rentenversicherungs-pflichtige
Selbständige
auch Pflichtversicherte in berufsständigen
Versorgungseinrichtungen, die keine Riester-Förderung erhalten |
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Wie wird gefördert? |
über Zulagen (Grund- und Kinderzulage)
während der Sparphase mit
Steuervorteilen
das Guthaben kann
zur Finanzierung der Immobilie genutzt werden (Wohn-Riester) |
nur über Steuervorteile |
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Steuerregeln in der Beitragsphase |
spezieller Sonderausgabenabzug (Anlage AV
Steuererklärung)
maximaler Abzugsbetrag
ab
2008: 2.100 Euro
ist der Sonderausgabenabzug höher als die
Zulagen, wird die Differenz ausgezahlt |
2005 werden 60% der Beiträge als
Sonderausgaben steuerlich anerkannt
Höchstgrenze 2005: 12.000 Euro pro Person
anerkannter Prozentsatz steigt 20 Jahre
lang um 2% pro Jahr
Höchstgrenze 2025: 20.000 Euro pro Person |
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Steuerregeln in der Rentenphase
Steuern |
Renten und Kapitalleistungen sind voll
steuerpflichtig |
Der besteuerte Anteil der Rente steigt je
nach Rentenbeginn zwischen 2005 und 2020 jährlich um 2%, danach
bis 2040 um 1%.
Steuerpflichtiger Anteil bei Rentenbeginn:
2005: 50%
2020: 80%
2040: 100% |
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Hinterbliebenen-
versorgung |
Übertrag des angesparten Kapitals und der
Zulagen auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners
oder Auszahlung des Restkapitals als
Hinterbliebenen-Rente
Kinder nur über Zusatzvertrag, welcher die
Altersrente mindert |
nur für Ehepartner und Kinder über
Zusatzvertrag, welcher die die Altersrente mindert
ohne Zusatzvertrag verfallen die Beiträge,
wenn der Rürup-Sparer vor dem 60. Geburtstag verstirbt |
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Kapitalauszahlung |
Ansparphase:
unter bestimmten Bedingungen können bis zu 50.000 Euro für den
Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie entnommen werden
Zu Beginn der Auszahlungsphase:
bis zu 30% des Kapitals können zur freien Verwendung entnommen
werden |
Kapitalauszahlung in einem Betrag ist
nicht möglich
Auszahlung erfolgt nur als Rente |
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Rürup-Rente
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