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Die UnterstützungskasseWas ist eine rückgedeckte Unterstützungskasse? Eine Unterstützungskasse ist rechtlich eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, einer GmbH oder einer Stiftung geführt wird. Mit Hilfe einer Unterstützungskasse können Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern betriebliche Versorgungsleistungen gewähren, ohne eine direkte Zusage zu erteilen.
Alle Vorteile auf einen Blick
m Unterstützungskassenleistungen gewähren zu können, treten Sie als Arbeitgeber unserer Unterstützungskasse bei. Die Beitragszahlung (genannt: Zuwendung) erfolgt direkt an die Unterstützungskasse, egal ob durch Sie oder Ihren Mitarbeiter finanziert. Diese sagt Ihren Mitarbeitern dann die vereinbarten Leistungen zu. Auch wenn die Unterstützungskasse rechtlich keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt, so besteht faktisch dennoch Sicherheit. Um die Versorgungsleistungen sicher zu gestalten, schließt die Unterstützungskasse sog. Rückdeckungsversicherungen ab. Sobald die Leistungen fällig werden, zahlt die Rückdeckungsversicherung an die Unterstützungskasse, die dann ihrerseits die Leistungen an Ihre Mitarbeiter auszahlt. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse haben Sie die Wahl zwischen Renten- oder Kapitalleistungen. Je nach Ihrer Wahl schließt die Unterstützungskasse eine Lebens- oder Rentenversicherungen zur Rückdeckung ab. Die Finanzierung der Beiträge zur Unterstützungskasse kann durch Sie als Arbeitgeber erfolgen (arbeitgeberfinanziert) oder durch Ihre Mitarbeiter in Form einer Entgeltumwandlung. Zur Finanzierung durch Entgeltumwandlung schließen Sie mit Ihrem Mitarbeiter eine Vereinbarung, wonach er auf einen Teil seines Bruttogehaltes oder evt. Sonderzahlungen (z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder laufende Tantiemen) zu Gunsten einer Unterstützungskassenleistung verzichtet. Die Beitragszahlungen sind für Sie und Ihren Mitarbeiter sowohl steuerfrei (unbegrenzt) als auch sozialabgabenfrei (bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West; bei Entgeltumwandlung bis Ende 2008). Für Sie als Arbeitgeber sind die Beitragszahlungen – egal wie sie finanziert sind – Betriebsausgaben. Die Leistungen müssen von Ihrem Mitarbeiter versteuert werden, wobei verschiedene Freibeträge sowie ggf. Verteilungsmöglichkeiten die Steuerbelastung reduzieren. Das Schaubild verdeutlicht die Abläufe bei der rückgedeckten Unterstützungskasse gegen Entgeltumwandlung: Hier ein Schaubild von der AXA-Versicherung:
Die Unterstützungskasse eignet sich für alle Unternehmen. Als überbetriebliche Versorgungseinrichtung nimmt sie Ihnen als Arbeitgeber die Verwaltung und Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung weitgehend ab, und da sie aus dem Betrieb ausgegliedert ist, tauchen die Versorgungsverpflichtungen in der Bilanz nicht auf. Darüber hinaus bieten Sie Mitarbeitern mit hohem Einkommen einen Mehrwert bei der Absicherung des Versorgungsbedarfs.
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