Die Gebäude- & Immobilienversicherung

Nach dem Sturm ist vor dem Sturm! 

Keiner weiß, wann der nächste Sturm über Deutschland fegt. Damit der Ernstfall für Sie nicht zum finanziellen Desaster wird, sollten Sie Ihre Immobilie optimal versichern. Handeln Sie jetzt! 

Wie viel Risiko vertragen Sie und Ihre Immobilie?

Niemand kann Ihre Immobilie vor Stürmen, Hagelschlag, Leitungswasser, Blitz oder Feuer schützen. Bei derartigen Schäden können unwägbare Kosten auf Sie zukommen. Ausgaben, die Sie ohne ausreichende Vorsorge ruinieren können. Die Immobilienversicherung bietet Ihnen für solche Notfälle einen umfassenden und vollständigen Schutz. 

Ihr Vorteil: 

Die Leistungen lassen sich nach Ihren jeweiligen Bedürfnissen individuell zusammenstellen.

Was ist versichert?

Versichert sind nicht nur der eigentliche Baukörper, sondern auch verschiedene Einbauten, die Sie als Eigentümer vorgenommen haben. Achten Sie deshalb darauf, dass festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen in der Versicherungssumme erfasst sind, denn sie zählen zum Gebäude. Einige Gesellschaften bieten auch zusätzlichen Schutz bei Vandalismus und Grafitti-Schäden.

Welche Gefahren und Schäden sind abgedeckt?

Feuer
Leitungswasser
Sturm und Hagel
Elementarschäden (Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Schneelawinen, Vulkanausbruch)
Optional: Gebäudeverglasung

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Die Versicherungssumme für Gebäude hat grundsätzlich dem Neuwert zu entsprechen. Lediglich bei Gebäuden, deren Zustand insbesondere durch Abnutzung weniger als 40% des Neuwertes beträgt, ist der Zeitwert anzusetzen. Soweit Gebäude zum Abbruch bestimmt sind, gilt nur der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis für das Gebäude. Als zusätzliche Leistung bieten wir Ihnen die Möglichkeit der automatischen Summenanpassung oder Indexierung der Versicherungssumme durch die sogenannte Wertzuschlagsklausel. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Vorsorgeversicherungssumme, um eine Unterversicherung zu verhindern.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht abgedeckt?

Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Ferner sind u.a. nicht versichert: In der Feuerversicherung Sengschäden; in der Leitungswasserversicherung Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser und durch Wasser aus Sprinklern oder durch Schwamm. In der Sturmversicherung Schäden durch Sturmflut, Lawinen und durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen. In der Elementarschadenversicherung Schäden durch Sturmflut oder Rückstau.

Sinnvolle Ergänzungen

Um nicht nur die Gebäude, sondern auch die Inhalte abzusichern, empfehlen wir die Geschäfts- und Betriebsversicherung (Inhaltsversicherung)