Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an, die z.B. durch Diebstahl oder durch Leitungswasser an Ihrem Hausrat entstehen. Die Hausrat ist eine der wichtigsten Versicherungen, denn meist steckt ein großer Teil des privaten Vermögens im Hausrat.

Was bedeutet "Hausrat"?

Unter Hausrat versteht man alles, was in einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dient, z.B. Möbel und Einrichtungsgegenstände, Elektrogeräte und Unterhaltungselektronik, Geschirr, Spielsachen und –Fahrzeuge, aber auch der Rasenmäher, Bücher, Musikinstrumente, Schallplatten, CDs, DVDs, Wäsche, Bekleidung und Gardinen, Lebensmittel, Brennstoffe, Kfz-Zubehör (z.B. in der Garage gelagerte Winterreifen), Hobby- und Sportgeräte (z.B. Flugdrachen, Surfbretter, Go-Karts und Schlauch-, Ruder- und Paddelboote einschließlich ihrer Motoren), Campingausrüstungen ebenso die dem Beruf dienenden Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, wie auch Rundfunk- und Fernsehantennen und Markisen, die von Ihnen allein und nicht gewerblich genutzt werden. Auch Bargeld, Wertpapiere, Schmuck und andere Wertsachen gehören zum Hausrat, sollten aber im Vertrag gesondert aufgeführt werden.

Welche Hausrat-Versicherungssumme sollte ich vereinbaren?

Als bewährte Faustregel gilt, dass Sie pro Quadratmeter Wohnfläche mindestens ca. 650 Euro Versicherungssumme veranschlagen sollten. Bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern wäre dies eine Versicherungssumme von 65.000 Euro. Ab ungefähr dieser Summe verzichtet der Versicherer auf die Prüfung und Anrechnung einer möglichen Unterversicherung und gleicht Schäden voll, d.h. ohne jeden Abzug, bis zur Höhe der Versicherungssumme aus. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen und die Versicherungssumme möglichst genau dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrates entspricht, sollten Sie eine Wertaufstellung Ihres gesamten Hausrates (inklusive Teppiche, Kleidung und Wertsachen) erstellen, bei dem Sie den Neuwert der Gegenstände zugrunde legen.

Welche Gefahren sind durch die Hausratversicherung abgedeckt?

Die Hausratversicherung deckt Schäden im Falle von:

  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
  • Leitungswasser, Rohrschäden, Frostschäden
  • Sturm und Hagel

    In der Regel können gegen Aufpreis auch folgende Schäden versichert werden:

  • Überspannungsschäden durch Blitzschlag
  • Fahrraddiebstahl
  • Glasbruchschäden an Mobiliar und Gebäudeverglasungen
  • Glaskeramikkochflächen
  • Wasseraustritt aus Aquarien
  • Elementarschäden (z.B. Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen)
  • Sengschäden (Feuerschäden, die nicht durch offenes Feuer, sondern z.B. durch eine glimmende Zigarette entstanden sind)
  • Implosion
  • Einfacher Diebstahl (z.B. Diebstahl von Gartenmöbeln oder Einbruch bei unverschlossenen Türen bzw. Fenstern)
  • Einbruchdiebstahl Kfz

Welche Räumlichkeiten sind in der Hausratversicherung abgesichert?

Im Rahmen der Hausratversicherung sind Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung, Hobby-, Keller- und Speicherräume (soweit abschließbar) sowie alle sich auf dem Grundstück befindlichen Nebengebäude versichert. Ferner sind privat genutzte Garagen in der Nähe und Gemeinschaftsräume wie z.B. der Wasch- und Trockenraum versichert. 
Nicht versichert sind Räume, die ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt werden. Ebenfalls nicht versichert sind Gegenstände, die sie dauerhaft mit in Ihre Ferienwohnung nehmen.

Ist der Hausrat auch außerhalb der Wohnung versichert? 

Ja. Im Rahmen der Außenversicherung ist Ihr Hausrat auch versichert, wenn Sie ihn auf Reisen mit sich führen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Sachen nur vorübergehend (maximal 6 Monate) nicht in Ihrem Haushalt befinden und entweder Ihnen oder jemandem der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt (keine Untermieter) gehören. Treffen diese Voraussetzungen zu, gilt eine Entschädigungsgrenze von 10% der Versicherungssumme.

Was bedeutet "Unterversicherungsverzicht"? 

Eine Unterversicherung besteht dann, wenn der tatsächliche Wert des Hausrats höher als die vereinbarte Versicherungssumme ist, d.h. dass nur ein Teil des Hausrats versichert ist. In einem Schadensfall haben Sie dann auch nur Anspruch auf eine anteilige Entschädigung. Wenn Ihr Hausrat z.B. 100.000 Euro wert ist, Sie aber im Versicherungsvertrag aber nur 50.0000 Euro Versicherungssumme vereinbart haben, bekommen Sie bei einem Schaden in Höhe von 10.000 Euro nur 5.000 Euro ausgezahlt. Um diesen Fall auszuschließen, sollten Sie eine dem Wert des Hausrats entsprechende Versicherungssumme abgeschlossen werden. Daher empfehlen wir Ihnen, pro Quadratmeter Wohnfläche mindestens ca. 650 EUR Versicherungssumme zu veranschlagen. In diesem Falle verzichtet der Versicherer nämlich auf die Prüfung und Anrechnung einer möglichen Unterversicherung und zahlt Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme voll aus.

Was muss man bei einem Wohnungswechsel beachten? 

Teilen Sie Ihren bevorstehenden Wohnungswechsel dem Versicherer frühzeitig, spätestens aber zum Umzugsbeginn mit. Während des Umzugs besteht der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Allerdings erlischt der Schutz in der alten Wohnung spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn. Da die Festsetzung der Versicherungsprämie vom Wohnort abhängt kann sich die Höhe der Prämie nach einem Umzug verändern. Im Falle einer Erhöhung haben Sie jedoch ein Sonderkündigungsrecht, welches Sie innerhalb eines Monats ausüben können, nachdem Sie über die Erhöhung informiert wurden.

Ich plane eine längere Reise. Was muss ich beachten? 

Zeigen Sie Ihrem Versicherer eine durchgängige Abwesenheit von mehr als 60 Tagen unbedingt vorher an. Nur so ist Versicherungsschutz gewährleistet. Wahrscheinlich wird dann ein Zuschlag verlangt werden. Bitte denken Sie daran, im Winter die Räume ausreichend zu beheizen oder wasserführende Leitungen zu entleeren. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann der Versicherer im Falle eines Schadens seine Leistungspflicht verweigern.

Was ist nach einem Schadensfall zu beachten?

Zeigen Sie jeden Einbruch oder Raub bei der zuständigen Polizeidienststelle an. Rufen Sie im Falle eines Brandes sofort die Feuerwehr. Verändern Sie möglichst nichts, um eine Verwischung der Spuren zu vermeiden. Lassen Sie entwendete Sparbücher und andere Urkunden sofort sperren. Teilen Sie bei einem Fahrraddiebstahl der Polizei Hersteller, Modell und Rahmennummer mit. Machen Sie eine Liste aller entwendeten Gegenstände und reichen Sie diese bei der Polizei ein. Melden Sie Ihrem Versicherer unverzüglich den entstandenen Schaden. Helfen Sie bei der Feststellung von Ursache und Höhe des Schadens, indem Sie Auskünfte erteilen und Belege vorzeigen. Teilen Sie Ihrem Versicherer sofort mit, wenn der Verbleib abhanden gekommener Sachen geklärt werden konnte.

Was bedeutet "Selbstbeteiligung"? 

Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages haben Sie die Möglichkeit, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Grundsätzlich gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Versicherungsbeitrag. Im Falle eines Schadens übernehmen Sie dann eine vereinbarte Summe – die Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt genannt) selbst. Wenn z.B. eine Selbstbeteiligung von 150 Euro vereinbart wurde, müssen Sie bei jedem Schadensfall bis 150 Euro selber bezahlen. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt nur den Betrag, der über der vereinbarten Selbstbeteiligung liegt.

Wie sind Fahrräder abgesichert? 

Fahrräder sind im Rahmen der Hausratversicherung nur bei Einbruchdiebstahl in Ihrer Wohnung, im abgeschlossenen Keller oder der abgeschlossenen Garage mitversichert. Rechnen Sie den Wert der Fahrräder bei der Ermittlung der Versicherungssumme bitte mit ein. Viele Versicherer bieten darüber hinaus die Möglichkeit, im Rahmen einer erweiterten Hausratversicherung den Versicherungsschutz für Fahrräder auszuweiten, so dass Sie auch bei einfachem Diebstahl (z.B. vor dem Haus oder am Bahnhof) versichert sind. Voraussetzung ist allerdings, dass die Fahrräder abgeschlossen sind.

Was sind "Wertsachen"? 

Wertsachen sind Bargeld, Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, alle Gegenstände aus Gold, Platin oder Silber, Briefmarken, Münzen, Telefonkarten, Medaillen, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken, Collagen) und Antiquitäten. Nicht dazu zählen Möbelstücke. Für Wertsachen gilt eine Entschädigungsbegrenzung von 20% der Versicherungssumme. Sie sollten daher Ihre Wertsachen detailliert auflisten, um zu überprüfen, inwieweit der Wert der Wertsachen von 20% der Versicherungssumme abgedeckt wird.

Sind geliehene Sachen in der Hausratversicherung mitversichert?

Auch geliehene Sachen sind in der Hausratversicherung abgedeckt; Voraussetzung hierfür ist aber, dass Sie sich in Ihrer Wohnung befinden. Wenn Sie geliehene Sachen außerhalb Ihrer Wohnung mit sich führen, sind diese nicht versichert.

Wie kann ich meinen bestehenden Vertrag kündigen? 

Für die Hausratversicherung gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit. Sie genießen jedoch ein Sonderkündigungsrecht, wenn:

  • Versicherungsbeiträge erhöht werden, ohne dass die Leistungen erhöht werden
  • im Falle eines Umzuges durch die geänderte höhere Beiträge in Kraft treten 
  • ein ersatzpflichtiger Schadenfall eintritt. 

Im Falle eines Sonderkündigungsrechtes haben Sie 4 Wochen Zeit, dass Ihre Kündigung dem Versicherer schriftlich nach Bekanntgabe der Erhöhung bzw. nach Schadenbearbeitung vorliegt.