Kurz erklärt
Die Maschinenversicherung für fahrbare und transportable Geräte, oft auch Maschinenkasko genannt, zahlt Reparatur oder Ersatz, wenn Ihr Bagger, Radlader oder Stapler beschädigt, zerstört oder gestohlen wird: durch Unfall, Bedienungsfehler, Brand, Unwetter, Vandalismus oder einen inneren Defekt.
Ein umgekippter Minibagger, eine gestohlene Rüttelplatte, ein Motorschaden am Radlader: Arbeitsmaschinen sind teuer, und ohne sie steht die Baustelle still. Die Betriebshaftpflicht hilft dabei nicht, denn sie zahlt nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Für Ihre eigenen Maschinen brauchen Sie eine Maschinenversicherung.
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Lieber persönlich?
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Sonderkonzept für ASTRAL-Kunden
Für mobile Arbeitsmaschinen haben wir als Makler ein eigenes Sonderkonzept mit einem unserer Versicherungspartner ausgehandelt: erweiterte Leistungen und feste Beitragssätze. Suchen Sie Ihr Gerät, tragen Sie den Listenpreis ein und wählen Sie den Selbstbehalt. Den Beitrag sehen Sie sofort, netto und brutto.
Deckungsumfang
Drei Varianten zur Wahl
Je nach Alter und Wert des Geräts wählen Sie den passenden Schutz. Neue und teure Maschinen versichern Sie am besten voll, ältere Geräte günstiger als Kasko oder mit Teilschutz.
Vollschutz
Maschinen- und Kaskoversicherung
- Alle unvorhergesehenen Sachschäden
- Innere Betriebsschäden, z. B. Motor- oder Getriebeschaden
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
- Kurzschluss, Überspannung, Ölmangel
- Dazu alles aus Kasko und Teilschutz
Für Geräte bis 10 Jahre bei Vertragsbeginn.
Kasko
30 % günstiger
- Unfall und alle Einwirkungen von außen
- Umkippen, Abstürzen, Zusammenstoß
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Sturm, Hochwasser, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben
- Ohne innere Betriebs- und Bruchschäden
Für Geräte bis 20 Jahre bei Vertragsbeginn.
Teilschutz
70 % günstiger
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub
- Unbefugter Gebrauch durch Betriebsfremde
- Vandalismus, Sturm, Hagel, Frost, Hochwasser
- Glasbruch, Kurzschluss an der Verkabelung
Für Geräte bis 20 Jahre bei Vertragsbeginn.
Leistungen des Sonderkonzepts
Mehr als eine Standard-Maschinenkasko
Im Schadenfall
Schnell wieder arbeiten
- Neuwert im Totalschaden in den ersten 24 Monaten
- Mindestzeitwert 40 % im Totalschaden, auch für ältere Geräte
- Ersatzgerät während der Reparatur bis zu 3 Monate
- Sofort reparieren lassen bei Schäden bis 20.000 €
- Behelfsmäßige Reparatur, damit es weitergeht, bis 5.000 €
- Sachverständigenkosten bei größeren Schäden bis 10.000 €
Im Vertrag
Sicher gerechnet
- Unterversicherungsverzicht, wenn Sie den Listenpreis versichern
- GAP-Deckung für geleaste und finanzierte Geräte bis 20 % der Summe
- Vorsorgeversicherung für neu angeschaffte Geräte, bis 30 % der Gesamtsumme
- Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit bei Schäden bis 10.000 €
- Einsatzgebiet Deutschland, vorübergehend auch in allen Nachbarländern
- Zusatzgeräte und Reserveteile bis 25.000 €, Daten bis 50.000 €
Zusätzlich versicherte Kosten
| Kosten | Versichert bis |
|---|---|
| Aufräumen, Dekontamination und Entsorgung | 50.000 € |
| Dekontamination und Entsorgung von Erdreich | 50.000 € |
| Bewegungs- und Schutzkosten | 50.000 € |
| Bergung des Geräts, z. B. aus der Baugrube | 50.000 € |
| Feuerlöschkosten | 50.000 € |
| Luftfracht für Ersatzteile | 50.000 € |
| Schadensuche | 30.000 € |
| Verkehrssicherung an der Schadenstelle | 30.000 € |
| Hydrauliköl | 2.500 € |
| Eichkosten | 5.000 € |
Selbstbehalte
| Schadenart | Selbstbehalt |
|---|---|
| Jeder Schaden | wählbar: 250, 500, 1.000 oder 2.500 € |
| Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub | 10 %, mindestens der gewählte Selbstbehalt, höchstens 5.000 € |
| Glasbruch | 150 € |
| Daten | 250 € |
Höchstentschädigung 6 Mio. € je Vertrag, höchstens 750.000 € je Gerät. Maßgeblich sind das Angebot und die Versicherungsbedingungen.
Aus der Praxis
So schnell steht die Maschine still
Bergung
Der Minibagger rutscht in die Baugrube
Nach starkem Regen gibt der Grubenrand nach, der Bagger kippt in die Baugrube. Ein Kran muss ihn bergen, Hydraulik und Kabine sind beschädigt. Versichert sind Bergung und Reparatur, ab Variante Kasko.
Diebstahl
Die Rüttelplatte ist weg
Über Nacht verschwindet die Rüttelplatte vom umzäunten Lagerplatz. Die Versicherung ersetzt den Wert, abzüglich 10 % Selbstbehalt. Der Diebstahl ist in allen drei Varianten versichert.
Innerer Schaden
Hydraulikschlauch platzt, Motor läuft heiß
Ein Hydraulikschlauch platzt, das Öl läuft aus, der Fahrer bemerkt es zu spät. Der Motor ist hin. Das ist ein innerer Betriebsschaden und nur im Vollschutz versichert.
Bedienungsfehler
Die Arbeitsbühne kippt
Ein Mitarbeiter fährt die Teleskopbühne auf weichem Boden aus, sie kippt um. Ausleger und Korb sind beschädigt. Bedienungsfehler sind im Vollschutz und in der Kasko versichert.
Für wen?
Welche Maschinen wir versichern
Erdbewegung
Bagger und Lader
Mini-, Kompakt-, Mobil- und Kettenbagger, Rad-, Kompakt-, Teleskop- und Baggerlader, Raupen, Grader und Dumper.
Heben und Lagern
Bühnen und Stapler
Scheren-, Gelenk-, Teleskop- und Anhängerbühnen, Krane bis 5 t, Gabel- und Teleskopstapler, Hubwagen und Kommissionierer.
Bau und Pflege
Kleingeräte und mehr
Walzen, Rüttelplatten, Stampfer, Fräsen, Sägen, Stromaggregate, Kompressoren, Aufsitzmäher, Kehrmaschinen, Häcksler und Anbaugeräte.
Nur auf Anfrage versichern wir unter anderem Autokrane über 5 t, Gleisbau-, Bohr- und Vermessungsgeräte, land- und forstwirtschaftliche Maschinen sowie Brecher- und Recyclinganlagen. Nicht über die Maschinenversicherung versichert sind Fahrzeuge, die nur Güter oder Personen befördern: dafür gibt es die Kfz-Versicherung.
Für Maschinen, die fest in Ihrer Halle stehen, gibt es die Maschinenversicherung für stationäre Maschinen. Bau- und Ausbaubetriebe finden alles Weitere auf unserer Seite zum Baugewerbe.
Häufige Fragen
Fragen zur Versicherung mobiler Arbeitsmaschinen
Warum zahlt die Betriebshaftpflicht nicht, wenn mein Bagger beschädigt wird?
Die Betriebshaftpflicht zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Schäden an Ihren eigenen Maschinen sind Eigenschäden, dafür brauchen Sie eine Maschinenversicherung. Fährt der Bagger dagegen gegen das Auto eines Nachbarn, zahlt die Haftpflicht.
Welchen Wert muss ich versichern, auch bei gebrauchten Maschinen?
Versichert wird der Listenpreis des Geräts im Neuzustand, inklusive Zubehör und Anbaugeräten, auch wenn Sie es gebraucht gekauft haben. Nur dann verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung. Bei Vorsteuerabzug zählt der Nettopreis, sonst der Preis inklusive Umsatzsteuer.
Was ist der Unterschied zwischen Listenpreis und Wiederbeschaffungswert?
Der Listenpreis ist der Neupreis laut Preisliste des Herstellers. Der Wiederbeschaffungswert im Neuzustand umfasst zusätzlich Fracht, Zoll und Montage. Er ist etwas teurer versichert. Für die meisten Geräte reicht der Listenpreis.
Ist Diebstahl von der Baustelle versichert?
Ja, in allen drei Varianten. Bei Diebstahl gilt ein Selbstbehalt von 10 % des Schadens, mindestens der gewählte Selbstbehalt und höchstens 5.000 €. Sichern Sie Geräte über Nacht, etwa in einem Container oder auf einem umzäunten Platz.
Mein Gerät ist geleast. Was passiert bei einem Totalschaden?
Dann zahlt die Versicherung den Wert des Geräts. Ist der Ablösewert beim Leasinggeber höher, gleicht die GAP-Deckung die Differenz bis 20 % der Versicherungssumme aus. Sie ist im Sonderkonzept ohne Mehrbeitrag enthalten.
Kann ich mehrere Maschinen in einem Vertrag versichern?
Ja. Im Rechner können Sie bis zu fünf Geräte erfassen, für größere Maschinenparks rechnen wir individuell. Ab 500.000 € Gesamtversicherungssumme gibt es einen Nachlass von 5 bis 20 %, bei 5 Jahren Laufzeit zusätzlich 5 % Dauerrabatt.
Ab wann bin ich versichert?
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn wir ihn Ihnen schriftlich bestätigt haben. Der Rechner zeigt einen unverbindlichen Beitrag. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns innerhalb von 36 Stunden.
Fachlich geprüft von Rainer Epbinder
Inhaber und Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) · Stand: 10/2026
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Rainer Epbinder · Inhaber
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