Kurz erklärt
Die D&O-Versicherung (Directors & Officers, auch Geschäftsführerhaftpflicht) schützt das Privatvermögen von Geschäftsführern, Vorständen, Beiräten und leitenden Angestellten. Sie prüft Forderungen gegen Sie, wehrt unberechtigte ab, zahlt berechtigte und übernimmt Ihre Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren. Beispiel: 1 Mio. € Versicherungssumme ab 838,95 € brutto im Jahr.
Die GmbH haftet beschränkt, ihr Geschäftsführer nicht. Wer eine Gesellschaft leitet, haftet für Fehler bei der Führung persönlich und unbegrenzt mit seinem Privatvermögen: gegenüber der eigenen Gesellschaft, dem Insolvenzverwalter, dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern.
Dazu kommt: Im Streitfall muss der Geschäftsführer beweisen, dass er sorgfältig gehandelt hat. Ohne Versicherung zahlen Sie schon die Anwälte für diesen Nachweis selbst.
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Mythen und Fakten
Sechs Irrtümer, die Geschäftsführer teuer zu stehen kommen
Mythos
„Ich hafte nur bis zur Höhe meiner Einlage.“
Fakt: Beschränkt haftet die GmbH gegenüber ihren Gläubigern. Der Geschäftsführer haftet der Gesellschaft für Pflichtverletzungen nach § 43 Abs. 2 GmbHG unbeschränkt mit seinem Privatvermögen, mehrere Geschäftsführer gemeinsam.
Mythos
„Ich bin Alleingesellschafter, ich verklage mich doch nicht selbst.“
Fakt: Das müssen Sie auch nicht. In der Insolvenz fordert der Insolvenzverwalter, außerdem melden sich Finanzamt, Krankenkassen und Gläubiger. Nach einem Verkauf Ihrer Anteile kann auch der neue Eigentümer Ansprüche gegen Sie stellen.
Mythos
„Dafür habe ich meine Betriebshaftpflicht.“
Fakt: Die Betriebshaftpflicht schützt das Unternehmen bei Personen- und Sachschäden. Ihre persönliche Haftung für Fehler in der Unternehmensführung, also reine Vermögensschäden, deckt sie nicht.
Mythos
„Wir sind zu klein, das betrifft nur Konzerne.“
Fakt: Die meisten Fälle treffen den Mittelstand: verspäteter Insolvenzantrag, nicht abgeführte Steuern und Sozialabgaben, fehlende Kontrolle von Mitarbeitern. Kleine GmbHs haben selten eine Rechtsabteilung, die solche Fehler verhindert.
Mythos
„Darum kümmert sich mein Steuerberater.“
Fakt: Aufgaben können Sie delegieren, die Verantwortung nicht. Sie müssen Berater sorgfältig auswählen, vollständig informieren und deren Ergebnisse auf Plausibilität prüfen. Übersehen Sie Warnzeichen einer Krise, haften Sie selbst.
Mythos
„Nach meiner Abberufung ist die Sache erledigt.“
Fakt: Ansprüche der GmbH verjähren erst nach fünf Jahren (§ 43 Abs. 4 GmbHG). Ehemalige Geschäftsführer haften auch für Schäden, die erst nach ihrem Ausscheiden eintreten, wenn sie die Ursache in ihrer Amtszeit gesetzt haben.
Voilà
der Preis
Beispiel für eine GmbH mit einem Jahresumsatz bis 2 Mio. €
Bei 1 Jahr Laufzeit
Prämie
838,95 €brutto im Jahr, inkl. 19 % Versicherungsteuer
Jahresumsatzbis 2.000.000 €
Versicherungssumme1.000.000 €
Zusatzsumme nur für Abwehrkosten500.000 €
Selbstbeteiligung0 €
Nachmeldefrist10 Jahre
Geltungsbereichweltweit
Alternative
Prämie
1.309,00 €brutto im Jahr, inkl. 19 % Versicherungsteuer
Jahresumsatzbis 3.000.000 €
Versicherungssumme2.000.000 €
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Bausteinewie oben
So setzt sich der Beitrag zusammen
| D&O-Versicherung inkl. Straf- und Rechtsschutzbausteinen | 710,00 € |
| Versandnachlass | −5,00 € |
| Jahresbeitrag netto | 705,00 € |
| Versicherungsteuer 19 % | 133,95 € |
| Jahresbeitrag brutto | 838,95 € |
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Unverbindliches Beispiel, Stand 25.09.2026, auf Basis des D&O-Tarifs eines unserer Versicherungspartner für eine GmbH, Laufzeit 1 Jahr, jährliche Zahlung. Die Alternative ist mit einem Jahresumsatz bis 3 Mio. € und 2 Mio. € Versicherungssumme berechnet. Die Versicherungssumme umfasst auch die Abwehrkosten (Anwälte, Gutachter, Gerichte); die Zusatzsumme für Abwehrkosten steht einmal im Jahr zur Verfügung, wenn die Versicherungssumme verbraucht ist. Voraussetzungen u. a.: Eintragung im Handelsregister seit mindestens 36 Monaten oder mindestens ein Jahresabschluss; kein negatives Eigenkapital, kein negatives Jahresergebnis und kein Insolvenzgrund; keine Schadenersatzansprüche in den letzten 5 Jahren; keine Börsennotierung und keine Tochtergesellschaften außerhalb des EWR; ausgenommen sind bestimmte Branchen wie Finanzdienstleistung, Energieversorgung, Immobilienprojektentwicklung, Glücksspiel, Kryptowährung sowie Pharma und Biotechnologie. Maßgeblich sind das individuelle Angebot und die Versicherungsbedingungen.
Die Rechtsgrundlagen
Wofür Geschäftsführer persönlich haften
Man unterscheidet die Innenhaftung gegenüber der eigenen Gesellschaft und die Außenhaftung gegenüber Dritten. Die D&O-Versicherung schützt in beiden Fällen.
- § 43 GmbHG: Der Geschäftsführer schuldet die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes und haftet der GmbH für Schäden aus Pflichtverletzungen. Den Nachweis, sorgfältig gehandelt zu haben, muss er selbst führen.
- § 93 AktG: Die gleiche Haftung gilt für Vorstände einer AG, hier mit gesetzlichem Selbstbehalt von 10 % des Schadens.
- § 15a InsO: Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Überschuldung. Verspätung ist strafbar.
- § 15b InsO: Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife muss der Geschäftsführer der Masse aus eigener Tasche erstatten.
- §§ 34, 69 AO: Persönliche Haftung für Steuern und Zölle, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung nicht oder zu spät gezahlt wurden.
- § 266a StGB mit § 823 Abs. 2 BGB: Wer Sozialversicherungsbeiträge vorenthält, macht sich strafbar und haftet den Sozialversicherungsträgern persönlich.
Aus der Praxis
Die typischen Haftungsfallen
Insolvenzverschleppung
Ein Monat zu lange weitergemacht
Ein großer Kunde fällt aus, der Geschäftsführer hofft auf den nächsten Auftrag und zahlt weiter Löhne, Miete und Lieferanten. Später verlangt der Insolvenzverwalter alle Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife zurück, schnell sechsstellig. Parallel ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Sozialabgaben
Falsch berechnet, falsch abgeführt
Bei der Betriebsprüfung stellt die Rentenversicherung fest, dass Zuschläge und Sachbezüge jahrelang falsch verbeitragt wurden. Nachzahlungen reichen vier Jahre zurück, bei Vorsatz bis zu 30 Jahre, dazu Säumniszuschläge von 1 % pro Monat.
Scheinselbstständigkeit
Der Freelancer war plötzlich angestellt
Freie Mitarbeiter oder Subunternehmer arbeiten seit Jahren fest eingebunden, mit eigenem Schreibtisch und festen Zeiten. Die Prüfer werten das als Beschäftigung. Die GmbH muss Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile nachzahlen, gegen den Geschäftsführer wird wegen Vorenthaltens von Beiträgen ermittelt.
Zoll
Falsche Zolltarifnummer
Importware wird jahrelang unter einer falschen Tarifnummer angemeldet. Das Hauptzollamt fordert Einfuhrabgaben nach und leitet ein Bußgeld- oder Strafverfahren ein. Für nicht gezahlte Zölle kann der Geschäftsführer nach § 69 AO persönlich haften.
Aktuelle Rechtsprechung
Wenn Geschäftsführer verurteilt werden
BGH, Urteil vom 02.12.2025 – II ZR 114/24
Haftung auch nach der Abberufung
Ein ehemaliger Geschäftsführer hatte in seiner Amtszeit an irreführenden Unterlagen für Anleger mitgewirkt. Ein Anleger unterschrieb erst nach seiner Abberufung. Der Bundesgerichtshof verurteilte ihn trotzdem zu Schadenersatz, weil die Vertragsanbahnung in seine Amtszeit fiel.
OLG Nürnberg, Urteil vom 30.03.2022 – 12 U 1520/19
Fehlende Kontrolle kostet sechsstellig
Ein Mitarbeiter eines mittelständischen Mineralölhändlers überschritt eigenmächtig Kreditlimits für Tankkarten, Kunden fielen aus. Das Gericht verurteilte den Geschäftsführer zu einem hohen sechsstelligen Betrag: Er hätte ein Kontrollsystem mit Vier-Augen-Prinzip einrichten müssen.
BGH, Urteil vom 18.11.2020 – IV ZR 217/19
Die D&O zahlt auch in der Insolvenz
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Muss ein Geschäftsführer Zahlungen nach Insolvenzreife erstatten, ist das ein Haftpflichtanspruch, für den die D&O-Versicherung einsteht. Der Beispieltarif nennt diese Ansprüche ausdrücklich als versichert.
Schon deshalb lohnt sich die D&O
Der Rechtsschutz: oft wichtiger als die Schadenzahlung
Viele Vorwürfe gegen Geschäftsführer erweisen sich am Ende als unbegründet. Die Anwälte, Gutachter und Gerichtskosten bis dahin fallen trotzdem an, oft über Jahre. Genau dafür sind diese Bausteine da.
Passiver Rechtsschutz
Unberechtigte Forderungen abwehren
Der Versicherer prüft jeden Anspruch und wehrt unberechtigte Forderungen ab, vor Gericht, im Schiedsverfahren oder per Mediation. Sie wählen Ihren Anwalt selbst. Muss es schnell gehen, stehen sofort bis zu 10 % der Versicherungssumme für die Verteidigung bereit. Übernommene Abwehrkosten fordert der Versicherer nicht zurück, außer bei festgestelltem Vorsatz.
Vermögensschaden-Strafrechtsschutz
Verteidigung im Straf- und Bußgeldverfahren
Ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Insolvenzverschleppung, vorenthaltener Sozialabgaben oder Zolldelikten, zahlt der Versicherer Ihren Strafverteidiger. Das gilt auch für Bußgeldverfahren im Datenschutz und für Verwaltungs- und Aufsichtsverfahren. Endet das Strafverfahren mit einem Strafbefehl, verzichtet der Versicherer auf die Rückforderung.
Vorsorgliche Rechtsberatung
Anwalt, bevor es ernst wird
Droht die Gesellschafterversammlung mit Abberufung, wird Ihnen die Entlastung verweigert oder sollen Sie zu einem Vorwurf Stellung nehmen, übernimmt der Versicherer nach Zustimmung die Anwaltskosten, bis 50.000 €.
Außerdem versichert: Kosten bei Arrest oder Beschlagnahme Ihres Vermögens, Kautionen, Anwalt und PR-Berater gegen Rufschäden sowie psychologische Betreuung für Sie und Ihre Familie.
Was ist versichert?
Das steckt im Beispieltarif
- Versicherte Personen: ehemalige, heutige und künftige Geschäftsführer und Vorstände, Beiräte und Aufsichtsräte, Prokuristen und leitende Angestellte, auch Datenschutz- und andere Beauftragte, ohne namentliche Nennung
- Innen- und Außenhaftung: Ansprüche der eigenen Gesellschaft ebenso wie von Gläubigern, Insolvenzverwaltern, Finanzamt und Sozialversicherungsträgern
- Insolvenz und Steuern: ausdrücklich auch Ansprüche nach §§ 15a, 15b InsO und §§ 34, 69 AO
- Regress der Gesellschaft: Muss die GmbH ein Bußgeld zahlen und nimmt sie dafür den Geschäftsführer in Anspruch, ist dieser Regress versichert
- Streit um den Anstellungsvertrag: Rechnet die Gesellschaft mit Schadenersatz gegen Ihr Gehalt auf, zahlt der Versicherer Ihr Nettogehalt weiter (bis 500.000 €) und übernimmt die Kosten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen
- Mandate in anderen Unternehmen: Organtätigkeit in fremden Gesellschaften, Vereinen oder Stiftungen im Auftrag Ihres Unternehmens
- Zeitlich weit: unbegrenzte Rückwärtsdeckung für bei Abschluss unbekannte Pflichtverletzungen, 10 Jahre Nachmeldefrist nach Vertragsende, Schutz auch in der Insolvenz der Gesellschaft
Was ist nicht versichert?
Ehrlich gesagt: Hier sind Grenzen
- Vorsätzliche Pflichtverletzungen. Bis der Vorsatz rechtskräftig festgestellt ist, zahlt der Versicherer aber die Abwehr.
- Geldstrafen, Bußgelder und Vertragsstrafen selbst. Versichert sind die Verteidigung und der Regress der Gesellschaft.
- Pflichtverletzungen, die Ihnen bei Vertragsschluss bereits bekannt waren, und bereits laufende Verfahren
- Nachzahlungen von Sozialabgaben, wenn ein vorsätzliches Vorenthalten festgestellt wird
- Bestimmte Ansprüche nach US-Recht, zum Beispiel aus Wertpapiergeschäften und Umweltschäden
- Bei Personengesellschaften die Kapitalhaftung als Gesellschafter
Häufige Fragen
Fragen zur D&O-Versicherung
Wer schließt die D&O ab und wer ist versichert?
Versicherungsnehmer ist die Gesellschaft, sie zahlt auch den Beitrag. Versichert sind die Geschäftsführer und die anderen Leitungspersonen persönlich. Die Rechte aus dem Vertrag stehen ihnen selbst zu. Haben sie einen Anspruch beim Versicherer angemeldet, kann die Gesellschaft ihnen diese Rechte nicht mehr entziehen.
Was bedeutet „Claims-made-Prinzip“?
Versichert ist der Anspruch, der während der Vertragslaufzeit erstmals schriftlich gegen Sie erhoben wird, nicht der Zeitpunkt des Fehlers. Deshalb sind lange Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist so wichtig. Wer die D&O kündigt, sollte die Nachmeldefrist genau kennen.
Lohnt sich eine D&O auch für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer kleinen GmbH?
Ja, gerade dort. Die häufigsten Ansprüche kommen nicht von den Gesellschaftern, sondern von außen: vom Insolvenzverwalter, vom Finanzamt, von den Krankenkassen. Und der Rechtsschutz hilft bei jedem Ermittlungsverfahren, unabhängig davon, wem die GmbH gehört.
Werden die Anwaltskosten auf die Versicherungssumme angerechnet?
Ja, in der D&O ist das üblich: Abwehrkosten zählen zur Versicherungssumme. Ist sie verbraucht, steht im Beispieltarif einmal im Jahr eine Zusatzsumme nur für Abwehrkosten bereit, halb so hoch wie die Versicherungssumme, höchstens 1 Mio. €. Deshalb sollte die Summe nicht zu knapp gewählt sein.
Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?
Als grobe Orientierung: mindestens 1 Mio. €, bei höherem Umsatz, vielen Mitarbeitern oder Importgeschäft eher 2 Mio. € und mehr. Wir schauen uns Ihr Unternehmen an und empfehlen eine Summe, die im Ernstfall auch für einen langen Rechtsstreit reicht.
Brauche ich zusätzlich einen Straf-Rechtsschutz?
Der Strafrechtsschutz der D&O greift, wenn ein Verfahren mit einer Pflichtverletzung bei der Organtätigkeit begründet wird. Ein eigenständiger Firmen- und Manager-Rechtsschutz ist unabhängig davon und deckt auch Verfahren ohne Schadenersatzbezug. Wir zeigen Ihnen, wo sich die Kombination lohnt.
Fachlich geprüft von Rainer Epbinder
Inhaber und Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) · Stand: 10/2026
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