Kurz erklärt
Die Haftpflicht für Influencer und Blogger schützt Sie, wenn ein Beitrag, ein Foto, ein Video oder ein Podcast Rechte anderer verletzt: Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht oder Wettbewerbsrecht. Der Versicherer prüft jede Forderung, zahlt berechtigte und wehrt unberechtigte ab, notfalls vor Gericht. Dazu kommen Betriebshaftpflicht und Schutz für Kamera, Laptop und Handy.
Wer Inhalte veröffentlicht, ist Unternehmer, auch mit einem kleinen Kanal. Ein Foto ohne Lizenz, ein Musikschnipsel im Reel, ein nicht gekennzeichneter Werbepost oder eine zugespitzte Meinung über eine echte Person: Schnell kommt eine Abmahnung mit Anwaltskosten, Unterlassungserklärung und Schadenersatz.
Viele dieser Forderungen sind überhöht, manche unberechtigt. Genau hier hilft die Berufshaftpflicht: Sie müssen nicht selbst entscheiden, ob Sie zahlen, sondern haben Juristen des Versicherers an Ihrer Seite.
Persönlich beraten statt Online-Formular:
Sagen Sie uns, auf welchen Plattformen Sie aktiv sind, was Sie bewerben und wie viel Umsatz Sie machen. Wir finden den passenden Tarif.
0800 444 2004 (kostenlos)
Rückruf innerhalb von 36 Stunden
Drei Irrtümer
Was junge Creator oft glauben
Irrtum 1
„Ich habe noch nicht so viele Follower, mich verklagt keiner.“
Abmahnungen richten sich nicht nach der Reichweite. Fotografen, Bildagenturen und Musikverlage suchen mit Software automatisch nach ihren Werken, auch auf kleinen Kanälen. Die Anwaltskosten einer Abmahnung sind bei 500 Followern genauso hoch wie bei 500.000.
Irrtum 2
„Meine Videos werden von einer KI optimiert, dann bin ich auf der sicheren Seite.“
Die KI haftet nicht, Sie schon. Erzeugt oder bearbeitet ein Tool Bilder, Musik oder Texte, die fremden Werken zu ähnlich sind, oder baut es eine echte Person ein, sind Sie als Veröffentlichende verantwortlich. Auch automatische Untertitel und Zusammenfassungen können falsche Tatsachen behaupten.
Irrtum 3
„Ich sage doch nur meine Meinung, das darf man doch noch sagen.“
Meinungen sind geschützt, falsche Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik nicht. Wer über ein Restaurant, ein Produkt oder eine Person behauptet, was sich nicht belegen lässt, muss mit Unterlassung, Widerruf und Schmerzensgeld rechnen. Die Grenze zieht im Zweifel ein Gericht.
Aus der Rechtsprechung
Wenn Creator vor Gericht stehen
BGH, Urteil vom 09.09.2021 – I ZR 90/20
Bezahlt, aber nicht als Werbung gekennzeichnet
Eine Fitness-Influencerin stellte auf Instagram eine Himbeermarmelade vor, mit Verlinkung auf den Hersteller. Für die Zusammenarbeit hatte sie eine Gegenleistung erhalten, den Beitrag aber nicht als Werbung gekennzeichnet. Ein Wettbewerbsverband klagte auf Unterlassung.
Der Bundesgerichtshof gab ihm recht: Wer für einen Beitrag bezahlt wird, muss ihn als Werbung kennzeichnen. Zur Unterlassung kommen die Kosten der Abmahnung und des Verfahrens durch mehrere Instanzen.
LG Köln, Urteil vom 13.01.2022 – 14 O 127/20
Fremdes Video auf dem eigenen Kanal
Ein Comedian lud das Video eines anderen Creators auf seinen Instagram-Account hoch, wo es über 56.000 Mal angesehen wurde. Nach der Abmahnung gab er eine Unterlassungserklärung ab und zahlte 1.500 € für die Anwaltskosten.
Das Landgericht stellte zusätzlich seine Pflicht zum Schadenersatz fest und verurteilte ihn zur Auskunft. Weil auf seinem Profil ein Impressum fehlte, musste er auch das unterlassen.
Beide Fälle zeigen: Die teuersten Posten sind oft nicht der Schadenersatz, sondern Anwalts- und Gerichtskosten. Genau diese trägt der Versicherer, wenn er eine Forderung abwehrt.
Voilà
der Preis
Beispiel für eine selbstständige Content Creatorin mit Blog, Instagram und YouTube
Bei 3 Jahren Laufzeit
Prämie
468,03 €brutto im Jahr, inkl. 19 % Versicherungsteuer
Jahresumsatzbis 100.000 €
Vermögensschäden (Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht …)500.000 €
Personen- und Sachschäden3.000.000 €
Technik und Büroausstattung10.000 €
Tätigkeit als Influencermitversichert
Jahreshöchstleistung3-fach
Selbstbeteiligung0 € (Technik 250 €)
Alternative · Einstieg für Journalisten und Blogger
Prämie
289,96 €brutto im Jahr, inkl. 19 % Versicherungsteuer
Jahresumsatzbis 50.000 €
Vermögensschäden100.000 €
Personen- und Sachschäden3.000.000 €
Technik und Büroausstattung10.000 €
So setzt sich der Beitrag zusammen
| Berufshaftpflicht für Vermögensschäden | 340,00 € |
| Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden | 75,00 € |
| Technik und Büroausstattung | 45,00 € |
| Nachlass für drei Bausteine (5 %) | −23,00 € |
| Laufzeitnachlass (10 %) | −43,70 € |
| Jahresbeitrag netto | 393,30 € |
| Versicherungsteuer 19 % | 74,73 € |
| Jahresbeitrag brutto | 468,03 € |
Angebot anfordern?
Unverbindliches Beispiel, Stand 28.09.2026, auf Basis des Tarifs für Journalismus, Publizistik und Content Creation eines unserer Versicherungspartner. Die Alternative ist mit einem Jahresumsatz bis 50.000 € und 100.000 € Versicherungssumme für Vermögensschäden berechnet, mit denselben Bausteinen und derselben Laufzeit. Voraussetzungen u. a.: Firmensitz in Deutschland, höchstens 500.000 Follower je Plattform, keine Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte, Finanzprodukte, Glücksspiel oder Pornografie, kein Boulevard-Journalismus, in den letzten 5 Jahren keine Schäden über 1.500 € und keine Ansprüche oder Ermittlungen gegen Sie. Maßgeblich sind das individuelle Angebot und die Versicherungsbedingungen.
Passiver Rechtsschutz
Abwehr unbegründeter Forderungen: Ihr wichtigster Schutz
Eine Abmahnung kommt meist mit kurzer Frist, hohen Kosten und einer vorformulierten Unterlassungserklärung. Wer in Panik unterschreibt, zahlt oft zu viel und verpflichtet sich zu Vertragsstrafen. Mit der Berufshaftpflicht übernimmt der Versicherer die Prüfung.
Prüfen
Ist die Forderung berechtigt?
Juristen des Versicherers prüfen, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt und ob die geforderte Summe angemessen ist.
Abwehren
Unberechtigte Forderungen
Überhöhte oder unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer ab, außergerichtlich und vor Gericht. Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten trägt er.
Unterlassung
Auch bei Unterlassung und Widerruf
Werden Sie auf Unterlassung oder Widerruf in Anspruch genommen, übernimmt der Versicherer die Abwehr, auch im Eilverfahren.
Zahlen
Berechtigte Ansprüche
Ist die Forderung berechtigt, zahlt der Versicherer den Schadenersatz, auch Schmerzensgeld wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Ruf
Shitstorm-Hilfe
Droht nach einem Vorwurf ein Imageschaden, zahlt der Versicherer nach Abstimmung einen PR-Berater.
Strafverfahren
Verteidigung inklusive
Wird gegen Sie ermittelt, etwa wegen eines Urheberrechtsverstoßes oder übler Nachrede, zahlt der Versicherer den Strafverteidiger.
Was versichert ist
Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, KI und Technik
Vermögensschäden
Rechtsverletzungen durch Ihre Inhalte
- Urheberrecht: Foto, Musik, Video oder Text ohne ausreichende Lizenz veröffentlicht
- Marken- und Namensrechte: fremde Marke im Titel oder Hashtag
- Persönlichkeitsrecht: Foto einer Person ohne Einwilligung, falsche Behauptung über ein Unternehmen
- Wettbewerbsrecht: Werbung nicht oder falsch gekennzeichnet
- Falsches Briefing: falscher Preis im Werbepost, der Auftraggeber verlangt die Differenz
- Datenschutz: Vertragsstrafen wegen verletzter Vertraulichkeit oder Datenschutzvereinbarungen
KI-Risiken
Auch wenn die KI mitgearbeitet hat
Die Bedingungen kennen keinen Ausschluss für Inhalte, die mit KI erstellt oder bearbeitet wurden. Verletzt ein KI-generiertes Bild, ein Sprachklon oder ein KI-Text Rechte Dritter, ist das eine Rechtsverletzung wie jede andere und damit im Rahmen der Berufshaftpflicht versichert.
Nicht versichert ist, wer wissentlich fremde Werke kopieren lässt. Bewusste Rechtsverletzungen deckt keine Versicherung.
Betriebshaftpflicht
Personen- und Sachschäden
- Mietsachschäden: Schäden an gemieteten Studio- und Büroräumen, etwa durch umgestürzte Lichtstative
- Gemietetes Equipment: Schäden an geliehener oder gemieteter Technik bis 6 Monate, bis 50.000 €
- Schlüsselverlust: verlorener Studio- oder Locationschlüssel samt Schließanlage
- Drehorte: Sie beschädigen beim Dreh ein Hotelzimmer oder stolpernde Gäste verletzen sich an Ihrem Kabel
- Mietwagen auf Geschäftsreisen, wenn dessen Haftpflicht nicht reicht
- USA und Kanada mitversichert
Technik
Kamera, Laptop, Handy, Licht
- Allgefahrenschutz, etwa bei Sturz, Wasser, Diebstahl oder Überspannung
- Ersatz zum Neuwert, kein Abzug für Unterversicherung
- Weltweit unterwegs, bis 15.000 € für mobile Elektronik
- Auch im Homeoffice versichert
- Wiederherstellung von Daten nach einem versicherten Schaden
- Selbstbeteiligung 250 €
Für wen?
Für alle, die mit Inhalten Geld verdienen
- Influencer auf Instagram, TikTok und YouTube
- Blogger, Vlogger und Streamer
- Podcaster und Moderatoren
- Freie Journalisten, Redakteure und Reporter
- Autoren, Texter und Ghostwriter
- Referenten und Trainer mit Veröffentlichungen
Betreiben Sie zusätzlich einen eigenen Shop mit Merchandise oder Eigenmarken? Dann brauchen Sie auch eine Produkthaftpflicht. Mehr dazu auf der Seite Webshops & Online-Händler.
Darauf achten wir
Das gehört in eine gute Creator-Versicherung
- Influencer-Tätigkeit ausdrücklich versichert: Viele Journalisten-Tarife schließen Social Media aus
- 0 € Selbstbeteiligung in der Haftpflicht
- Unbegrenzte Nachmeldefrist: Auch Abmahnungen für alte Beiträge nach Vertragsende sind gedeckt
- Weltweiter Schutz, auch bei Ansprüchen aus dem Ausland
- Rückwirkung bis 6 Monate vor Beginn, wenn es vorher keinen Vertrag gab
- Summe passend zur Reichweite: Bei vielen Kooperationen lieber 500.000 € statt 100.000 €
Was ist nicht versichert?
Ehrlich gesagt: Das zahlt keine Versicherung
- Wissentliche Rechtsverletzungen, etwa bewusst kopierte Inhalte
- Geldstrafen, Bußgelder und Vertragsstrafen aus Unterlassungserklärungen
- Diskriminierende, rassistische oder verfassungsfeindliche Inhalte
- Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte, Finanzprodukte, Glücksspiel oder Pornografie
- Boulevard-Journalismus sowie Verlage und Film- oder Videoproduktionsfirmen
- Kanäle mit mehr als 500.000 Followern auf einer Plattform, dafür gibt es individuelle Lösungen
- Verlorene oder liegen gelassene Technik sowie Schäden durch Hackerangriffe, dafür gibt es die Cyberversicherung
Häufige Fragen
Fragen zur Haftpflicht für Influencer und Blogger
Ich habe eine Abmahnung bekommen. Was soll ich tun?
Nichts unterschreiben und nichts zahlen, aber die Frist ernst nehmen. Melden Sie die Abmahnung sofort bei uns. Ist Ihr Vertrag schon aktiv, übernimmt der Versicherer die Prüfung und die Abwehr. Unterschreiben Sie eine vorformulierte Unterlassungserklärung nie ungeprüft, sie gilt oft viel weiter als nötig.
Zahlt die Versicherung auch, wenn ich die Abmahnung schon habe?
Nein. Eine Versicherung schützt vor künftigen Fällen. Für bekannte Vorwürfe gibt es keinen Versicherungsschutz. Deshalb lohnt sich der Abschluss, bevor etwas passiert.
Bin ich auch für KI-generierte Inhalte versichert?
Die Bedingungen schließen KI-Inhalte nicht aus. Verletzt ein mit KI erstelltes Bild, Video oder ein Text Rechte Dritter, ist das im Rahmen der Berufshaftpflicht versichert. Wichtig bleibt: Prüfen Sie, was Sie veröffentlichen, und nutzen Sie Tools mit klaren Lizenzbedingungen.
Muss ich Werbung kennzeichnen, wenn ich nichts dafür bekommen habe?
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es vor allem auf die Gegenleistung an. Wer Geld, Produkte oder andere Vorteile erhält, muss kennzeichnen. Im Zweifel lieber „Werbung“ oder „Anzeige“ dazuschreiben.
Brauche ich ein Impressum auf Instagram und YouTube?
Ja, sobald Sie geschäftsmäßig auftreten, und das ist bei Kooperationen fast immer der Fall. Ein fehlendes Impressum ist ein häufiger Abmahngrund, wie im Urteil des Landgerichts Köln.
Sind meine Kamera und mein Laptop versichert?
Mit dem Technik-Baustein ja, bis 10.000 € zum Neuwert, auch unterwegs und im Homeoffice. Nicht versichert ist Technik, die Sie verlieren oder liegen lassen.
Ich miete ein Studio für einen Dreh. Was passiert, wenn dort etwas kaputtgeht?
Schäden an gemieteten Räumen sind über die Betriebshaftpflicht versichert, ebenso Schäden an gemieteter Technik bis 50.000 € und der Verlust von Schlüsseln. Ausgenommen sind normale Abnutzung und Glas.
Was kostet die Versicherung?
Das hängt von Umsatz, Versicherungssumme und Bausteinen ab. Unser Einstieg für Journalisten und Blogger mit bis zu 50.000 € Umsatz kostet 289,96 € brutto im Jahr, der volle Schutz mit 500.000 € Versicherungssumme 468,03 €.
Fachlich geprüft von Rainer Epbinder
Inhaber und Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) · Stand: 10/2026
Aktuelles
Neues aus dem Makleralltag
Haftpflicht für Influencer und Blogger anfragen
Wir rechnen Ihr persönliches Angebot – bei bis zu 80 Gesellschaften.
Rainer Epbinder · Inhaber
0800 444 2004 (kostenlos) · 040 88141738-0
angebot@astral-versicherungen.de


