Kurz erklärt
Die Webshop-Haftpflicht schützt Online-Händler, wenn ein verkauftes Produkt jemanden verletzt oder etwas beschädigt, wenn eine Abmahnung wegen Fotos, Marken oder Werbung ins Haus kommt und wenn Hacker den Shop lahmlegen. Unberechtigte Forderungen wehrt der Versicherer für Sie ab. Beispiel für einen Elektronik-Shop: ab 844,22 € brutto im Jahr.
Ein Online-Shop ist schnell eröffnet. Die Haftung beginnt mit der ersten Bestellung: für die Ware, für jedes Foto, jede Produktbeschreibung und für die Kundendaten in Ihrem System.
Unser Nachweis wird von Amazon und anderen Online-Marktplätzen akzeptiert. So bleibt Ihr Verkäuferkonto aktiv, wenn der Marktplatz eine Versicherung verlangt.
Persönlich beraten statt Online-Formular:
Wir sehen uns Ihr Sortiment, Ihre Lieferanten und Ihre Verkaufsländer an und finden einen Versicherer, der genau dazu passt.
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Mythen und Fakten
Vier Irrtümer, die wir von Shop-Gründern oft hören
Mythos
„Ich bin noch zu klein, da passiert schon nichts.“
Fakt: Mitbewerber und Abmahnkanzleien prüfen gerade kleine Shops: ein fremdes Foto, ein Markenname in der Produktbeschreibung, eine fehlerhafte Preisangabe. Und ein überhitzendes Ladegerät fragt nicht nach Ihrem Umsatz. Schon der erste Schaden kann mehr kosten als Jahre an Versicherungsbeiträgen.
Mythos
„Ich benutze doch nur die Fotos des Herstellers.“
Fakt: Die Rechte an einem Foto hat der Fotograf. Hat er sie dem Hersteller nicht zur Weitergabe eingeräumt, dürfen auch Sie das Bild nicht nutzen, selbst wenn der Lieferant es Ihnen schriftlich erlaubt. Genau so hat es das Oberlandesgericht Celle 2026 entschieden (siehe unten).
Mythos
„Ich produziere nicht selbst, ich verkaufe nur.“
Fakt: Auch Händler haften: gegenüber dem Käufer aus dem Kaufvertrag, gegenüber Dritten nach § 823 BGB. Nach dem Produkthaftungsgesetz haften Sie wie ein Hersteller, wenn Sie den Hersteller nicht innerhalb eines Monats benennen können oder die Ware unter Ihrer eigenen Marke verkaufen, und zwar ohne dass Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden muss.
Mythos
„Der Hersteller in Asien ist für seine Produkte verantwortlich.“
Fakt: Wer Ware von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums einführt, gilt nach § 4 Abs. 2 Produkthaftungsgesetz selbst als Hersteller. Den Geschädigten interessiert der Fabrikant in Shenzhen nicht, er hält sich an Sie. Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie, die bis zum 9. Dezember 2026 umzusetzen ist, weitet die Haftung sogar noch aus.
Voilà
der Preis
Beispiel für einen Online-Shop mit Elektronik, Hardware und Software
Bei 3 Jahren Laufzeit
Prämie
1.222,82 €brutto im Jahr, inkl. 19 % Versicherungsteuer
Jahresumsatzbis 250.000 €
Personen- und Sachschäden inkl. Produkthaftpflicht5.000.000 €
Vermögensschäden100.000 €
Eigenmarken und Importe5.000.000 €
Cyber- und Daten-Eigenschäden250.000 €
Vertrauensschaden und Betrug25.000 €
Jahreshöchstleistung3-fach
Selbstbeteiligung500 € (Personenschäden 0 €)
Alternative
Prämie
844,22 €brutto im Jahr, inkl. 19 % Versicherungsteuer
Jahresumsatzbis 100.000 €
Personen- und Sachschäden inkl. Produkthaftpflicht5.000.000 €
Vermögensschäden100.000 €
Cyber- und Daten-Eigenschädenenthalten
Eigenmarken und Importenicht enthalten
Vertrauensschaden und Betrugnicht enthalten
Selbstbeteiligung500 €
So setzt sich der Beitrag zusammen
| Vermögensschadenhaftpflicht | 321,75 € |
| Betriebshaftpflicht inkl. Produkthaftpflicht | 200,00 € |
| Vertrauensschaden und Betrug | 170,00 € |
| Cyber- und Daten-Eigenschäden | 395,00 € |
| Eigenmarken und Importe | 60,00 € |
| Nachlass für die Versandart | −5,00 € |
| Laufzeitnachlass 10 % | −114,17 € |
| Jahresbeitrag netto | 1.027,58 € |
| Versicherungsteuer 19 % | 195,24 € |
| Jahresbeitrag brutto | 1.222,82 € |
Angebot anfordern?
Unverbindliches Beispiel, Stand 27.09.2026, auf Basis des E-Commerce-Tarifs eines unserer Versicherungspartner für einen Online-Shop mit Elektronik, Hardware und Software. Die Alternative ist mit einem Jahresumsatz bis 100.000 €, mit Cyber- und Daten-Eigenschäden, aber ohne die Bausteine Vertrauensschaden und Betrug sowie Eigenmarken und Importe berechnet, bei gleicher Laufzeit. Voraussetzungen u. a.: in den letzten 5 Jahren keine Schäden über insgesamt 1.500 € und keine bekannten Umstände, die zu einem Schaden führen könnten, aktueller Virenschutz, Firewall und mindestens wöchentliche Datensicherung. Andere Sortimente versichern wir gern, der Beitrag kann dann abweichen. Maßgeblich sind das individuelle Angebot und die Versicherungsbedingungen.
Aus der Rechtsprechung
Händler haftet für Lieferantenfotos
OLG Celle, Urteil vom 12.05.2026 – 13 U 88/25
Die Zusicherung des Lieferanten reichte nicht
Ein Lieferant hatte bei einem Fotografen Produktfotos von Parkettböden in Auftrag gegeben und sie seinen Händlern zur Verfügung gestellt. Ein Händler nutzte die Bilder für seine Werbung. Der Fotograf hatte der Weitergabe aber nie zugestimmt und klagte.
Das Oberlandesgericht verurteilte den Händler zu Unterlassung und Schadenersatz. Eine bloße Zusicherung des Lieferanten schützt nicht: Wer fremde Bilder gewerblich nutzt, muss selbst nachvollziehen können, woher die Nutzungsrechte stammen. Weil der Fotograf nicht genannt war, verdoppelte sich die fiktive Lizenzgebühr pro Bild.
Was das für Ihren Shop bedeutet
- Dazu kommen fast immer die Anwaltskosten der Gegenseite und Ihre eigenen.
- Bei Hunderten Artikeln mit Lieferantenfotos wird aus einem kleinen Betrag schnell ein großer.
- Die Vermögensschadenhaftpflicht im Beispieltarif deckt Ansprüche wegen verletzter Urheber-, Marken- und Lizenzrechte und wehrt unberechtigte Abmahnungen ab.
Die Vorteile im Überblick
Mehr als eine Haftpflicht: vier Bausteine in einem Vertrag
Passiver Rechtsschutz
Abwehr unbegründeter Forderungen
Der Versicherer prüft jede Forderung. Berechtigte zahlt er, unberechtigte wehrt er ab, außergerichtlich und vor Gericht, auch gegen einstweilige Verfügungen und Unterlassungsklagen. Die Abwehrkosten werden je Schadenfall nicht auf die Versicherungssumme angerechnet.
Vertrauensschaden und Betrug
Wenn Mitarbeiter oder Betrüger zugreifen
Bis 25.000 € für Schäden, wenn ein Mitarbeiter Geld unterschlägt oder Betrüger mit gefälschten Rechnungen, Phishing oder dem „Chef-Trick“ (Fake President) eine Zahlung oder Warenlieferung auslösen.
Cyber- und Daten-Eigenschäden
Wenn Hacker den Shop angreifen
Bis 250.000 € für die Wiederherstellung von Shop, Website, Systemen und Daten, für IT-Forensik, Mehrkosten zur Fortführung des Betriebs, die Benachrichtigung betroffener Kunden, Anwälte für die Meldepflichten nach der DSGVO und Krisen-PR.
Eigenmarken und Importe
Wenn Sie als Hersteller gelten
Bis 5 Mio. € für Produktschäden, auch wenn Ihr Lieferant außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sitzt, nicht benannt werden kann oder Sie die Ware unter Ihrer eigenen Marke verkaufen. Ohne diesen Baustein wäre genau dieses Risiko nicht versichert.
Für Gründer: Der Vertrag deckt auch Schäden aus den letzten 12 Monaten vor Vertragsbeginn, wenn Ihr Shop nicht älter als ein Jahr ist und Sie davon noch nichts wussten. Ohne Gründung gilt ein Zeitraum von 6 Monaten.
Amazon, eBay und Co.
Nachweis, den Marktplätze akzeptieren
Anerkannt
Von Amazon akzeptiert
Amazon und andere Marktplätze verlangen ab bestimmten Umsätzen einen Versicherungsnachweis. Unser Angebot wird dort akzeptiert. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Amazon-Klausel.
Ein Vertrag
Shop, Marktplatz und Laden
Versichert sind Ihr eigener Shop, Ihre Verkäufe über Marktplätze und auch ein Ladengeschäft, solange der Online-Umsatz überwiegt. Webdesign und Shop-Pflege für andere Händler können ebenfalls mitversichert werden.
Service
Hilfe im Alltag inklusive
Online-Inkasso für unbezahlte Rechnungen, vier Bonitätsauskünfte, rund 1.000 Musterverträge und -schreiben (zum Beispiel für das Impressum) sowie Online-Schulungen zu Cybersicherheit und Datenschutz, ohne Zusatzkosten.
Der entscheidende Unterschied
Produkthaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht: Sie brauchen beides
Betriebs- und Produkthaftpflicht
Personen- und Sachschäden
- Eine verkaufte Powerbank überhitzt und setzt die Wohnung des Kunden in Brand
- Ein Netzteil hat einen Isolationsfehler, der Kunde erleidet einen Stromschlag
- Beim Aufbau Ihres Messestands stürzt ein Regal auf einen Besucher
- Sie verlieren den Schlüssel zum gemieteten Lager, die Schließanlage muss getauscht werden
- Im gemieteten Büro oder Lager entsteht ein Wasserschaden am Gebäude
Vermögensschadenhaftpflicht
Reine Geldschäden
- Abmahnung wegen eines Produktfotos ohne Nutzungsrechte
- Ein Markeninhaber verlangt Schadenersatz, weil Sie seinen Markennamen in der Produktbeschreibung verwendet haben
- Ein Mitbewerber mahnt Ihre Werbeaussagen als unlauter ab
- Kundendaten gelangen nach einem Datenleck an Dritte, Betroffene fordern Schadenersatz nach der DSGVO
Faustregel: Wird durch Ihr Produkt jemand verletzt oder etwas beschädigt, zahlt die Produkthaftpflicht, auch für die Folgekosten. Fehlt „nur“ Geld, etwa nach einer Abmahnung, zahlt die Vermögensschadenhaftpflicht.
Was ist versichert?
Das steckt im Beispieltarif
- Produkthaftpflicht: Personen- und Sachschäden durch verkaufte Ware bis 5 Mio. €, mit dem Baustein für Eigenmarken und Importe auch für Ware von außerhalb des EWR
- Betriebshaftpflicht: Büro, Lager, Geschäftsreisen und Messen, verlorene fremde Schlüssel und Codekarten, Mietsachschäden an Gebäuden, gemietete oder geliehene Sachen bis 50.000 €, Be- und Entladen
- Schutzrechte und Werbung: Urheber-, Marken-, Domain- und Lizenzrechte, Wettbewerbsrecht und unlautere Werbung, Veröffentlichungen in sozialen Medien
- Datenschutz: Ansprüche nach DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz, Viren an Kunden weitergegeben, auch vereinbarte Vertragsstrafen wegen Vertraulichkeit
- Eigene Schäden: Wiederherstellung der manipulierten Website, PR-Berater bei drohendem Reputationsschaden und verlorene Geschäftsunterlagen je bis 300.000 €, Wiedererlangung der Domain bis 5.000 €
- Rechtsschutz: Strafverteidigung nach einem Schaden, Durchsetzung offener Rechnungen, wenn der Kunde mit angeblichem Schadenersatz aufrechnet, Abwehr einer Insolvenzanfechtung
- Langfristig: unbegrenzte Nachmeldefrist, 5 Jahre Nachhaftung, wenn Sie den Shop aufgeben
Was ist nicht versichert?
Ehrlich gesagt: Das zahlt diese Haftpflicht nicht
- Gewährleistung, Nacherfüllung und Ersatzlieferung an Ihre Kunden
- Rückrufkosten, dafür gibt es eine eigene Rückrufkostenversicherung
- Vertragsstrafen aus Unterlassungserklärungen nach einer Abmahnung, deshalb vorher mit uns sprechen
- Im Beispieltarif ausgeschlossene Waren, u. a. gebrauchte Elektronik, Leiterplatten und Motherboards, Kinderspielzeug, Lebensmittel und E-Zigaretten
- Direkte Lieferungen in die USA ohne den Zusatzbaustein für USA-Exporte
- Wissentliche Pflichtverletzungen (die Abwehr zahlt der Versicherer aber, bis das festgestellt ist) und Patentverletzungen
Häufige Fragen
Fragen zur Webshop-Haftpflicht
Ich verkaufe nur über Amazon. Brauche ich trotzdem eine Versicherung?
Ja. Als Verkäufer haften Sie für Ihre Ware, nicht der Marktplatz. Amazon verlangt ab bestimmten Umsätzen außerdem einen Versicherungsnachweis. Unser Angebot wird dort akzeptiert.
Ich importiere Ware aus China. Worauf muss ich achten?
Sie gelten als Hersteller und haften ohne Verschulden. Achten Sie darauf, dass der Baustein für Eigenmarken und Importe im Vertrag enthalten ist. Ohne ihn sind Produktschäden aus Ware von außerhalb des EWR nicht versichert.
Ich habe eine Abmahnung bekommen. Was soll ich tun?
Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts, bevor Sie mit uns gesprochen haben. Melden Sie die Abmahnung sofort. Eine voreilig unterschriebene Unterlassungserklärung kann später hohe Vertragsstrafen auslösen, die keine Versicherung übernimmt.
Mein Sortiment ist keine Elektronik. Kann ich mich trotzdem versichern?
Ja. Kleidung, Schmuck, Haushaltswaren, Möbel, Bücher, Werkzeug, Tierbedarf und viele andere Sortimente sind versicherbar, auch in Kombination. Nennen Sie uns Ihre Produkte, wir rechnen den passenden Tarif.
Ich habe gerade erst gegründet. Lohnt sich das schon?
Gerade dann. Die Umsatzstaffel beginnt bei kleinen Shops, und für Gründer reicht der Schutz bis zu 12 Monate vor Vertragsbeginn zurück. Die Alternative oben zeigt den Beitrag für einen Jahresumsatz bis 100.000 €.
Was passiert, wenn mein Umsatz steigt?
Einmal im Jahr fragt der Versicherer Ihren Umsatz ab und passt den Beitrag an. Melden Sie den Umsatz rechtzeitig, sonst wird nach der nächsthöheren Stufe abgerechnet.
Fachlich geprüft von Rainer Epbinder
Inhaber und Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) · Stand: 10/2026
Aktuelles
Neues aus dem Makleralltag
Webshop-Haftpflicht anfragen
Wir rechnen Ihr persönliches Angebot – bei bis zu 80 Gesellschaften.
Rainer Epbinder · Inhaber
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