Kurz erklärt
Die Cyberversicherung hilft, wenn Hacker, Schadsoftware oder Betrüger Ihr Unternehmen lahmlegen. Der Rechtsschutz zahlt Anwalt, Gericht und Gutachter, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen oder sich verteidigen müssen. Beide schützen nicht Ihre Sachen, sondern Ihr Geld, Ihre Zeit und Ihren Ruf.
Ein Klick auf den falschen Anhang, und die Rechner sind verschlüsselt. Ein Kunde zahlt nicht, ein Lieferant liefert mangelhaft, ein ehemaliger Mitarbeiter klagt. Oder die Staatsanwaltschaft steht vor der Tür, weil auf einer Baustelle ein Unfall passiert ist. Das sind keine Ausnahmen, sondern Alltag in deutschen Unternehmen.
In solchen Momenten zählen schnelle Hilfe und gute Anwälte. Die Cyberversicherung schickt rund um die Uhr IT-Spezialisten. Der Rechtsschutz sorgt dafür, dass Sie einen Streit nicht aus Kostengründen aufgeben müssen. Wir stellen beides so zusammen, dass es zu Ihrem Betrieb passt.
Persönlich beraten statt Online-Rechner:
Wir prüfen, welche Risiken in Ihrem Betrieb wirklich drohen, und vergleichen Cyber- und Rechtsschutztarife bei bis zu 80 Gesellschaften.
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Was wir anbieten
Cyber und Rechtsschutz im Überblick
Drei Versicherungen, drei typische Ernstfälle: der Angriff von außen, der Streit mit Geschäftspartnern und das Ermittlungsverfahren gegen die Chefetage.
Cyberversicherung
Hackerangriff, Erpressung, Datenleck, Fake-President-Betrug: Die Cyberversicherung zahlt Notfallhilfe rund um die Uhr, IT-Forensik, die Wiederherstellung Ihrer Daten und den Ertragsausfall, dazu Ansprüche von Kunden nach einem Datenabfluss. Beispiel: 1 Mio. € Versicherungssumme ab 1.190,56 € brutto im Jahr.
Mehr erfahren →Firmen-Rechtsschutz
Streit mit Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern oder Behörden: Der Firmen-Rechtsschutz zahlt Anwalt, Gericht und Gutachter. Mit dem Firmenvertrags-Rechtsschutz auch dann, wenn es um offene Rechnungen oder mangelhafte Lieferungen geht.
Mehr erfahren →Manager- & Straf-Rechtsschutz
Wenn gegen Geschäftsführer oder Führungskräfte ermittelt wird, zahlt der Straf-Rechtsschutz den Strafverteidiger auch nach Honorarvereinbarung, Gutachter und Kaution. Die Ergänzung zur D&O, ab 76,38 € im Monat.
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Passt dazu
D&O-Versicherung für Geschäftsführer
Der Rechtsschutz verteidigt, die D&O zahlt: Sie schützt das Privatvermögen von Geschäftsführern, wenn der Firma durch eine Fehlentscheidung ein Schaden entsteht.
Mehr erfahren →IT-Haftpflicht
Für IT-Dienstleister und Softwarehäuser: Wenn Ihr Fehler beim Kunden einen Schaden verursacht, greift nicht die Cyber-, sondern die IT-Haftpflicht.
Mehr erfahren →
Drei Ernstfälle
Wer zahlt was?
Die Grenzen zwischen den Versicherungen sind nicht immer offensichtlich. So lassen sie sich unterscheiden:
Angriff
Ihre IT wird lahmgelegt
Hacker verschlüsseln Ihre Daten oder erpressen Sie. Die Cyberversicherung zahlt Krisenhilfe, Wiederherstellung und Ertragsausfall.
Streit
Ein Geschäftspartner zahlt nicht
Kunde, Lieferant oder Vermieter halten sich nicht an Absprachen. Der Firmen-Rechtsschutz zahlt Ihre Anwälte und das Gericht.
Ermittlung
Die Staatsanwaltschaft ermittelt
Nach einem Unfall oder Vorwürfen gegen das Unternehmen geht es um Sie persönlich. Der Straf-Rechtsschutz zahlt die Verteidigung.
Häufige Fragen
Fragen zu Cyber und Rechtsschutz
Brauche ich als kleiner Betrieb wirklich eine Cyberversicherung?
Gerade kleine Betriebe werden oft angegriffen, weil sie schlechter geschützt sind als Konzerne. Meist laufen die Angriffe automatisiert, Betroffene werden also nicht gezielt ausgesucht. Entscheidend ist, wie lange Sie ohne Rechner, E-Mail und Kundendaten arbeiten können.
Was ist der Unterschied zwischen Cyberversicherung und IT-Haftpflicht?
Die Cyberversicherung zahlt Ihre eigenen Schäden nach einem Angriff, etwa Datenwiederherstellung und Ertragsausfall, und Ansprüche Dritter nach einem Datenleck. Die IT-Haftpflicht zahlt, wenn Sie als IT-Dienstleister durch einen eigenen Fehler beim Kunden einen Schaden verursachen.
Zahlt der Firmen-Rechtsschutz auch Streit um Verträge?
Nur mit dem Baustein Firmenvertrags-Rechtsschutz. Viele Firmen-Rechtsschutztarife schließen Streit aus Verträgen mit Kunden und Lieferanten aus. Genau dieser Streit ist aber in vielen Betrieben der häufigste. Wir achten darauf, dass der Baustein enthalten ist, wenn Sie ihn brauchen.
Ersetzt der Manager-Rechtsschutz die D&O-Versicherung?
Nein. Die D&O zahlt Schadenersatz, wenn Sie als Geschäftsführer persönlich haften. Der Straf-Rechtsschutz zahlt Ihre Verteidigung in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren. Beides ergänzt sich.
Fachlich geprüft von Rainer Epbinder
Inhaber und Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) · Stand: 10/2026
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Rainer Epbinder · Inhaber
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