Kurz erklärt
Die Ingenieur-Haftpflicht für den Maschinenbau schützt selbstständige Ingenieure, Konstrukteure und Ingenieurbüros, wenn ein Fehler in Konstruktion, Berechnung, Steuerung oder Beratung Ihren Auftraggeber Geld kostet, eine Maschine beschädigt oder einen Menschen verletzt. Sie zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte für Sie ab.
Im Maschinenbau stecken Ihre Entscheidungen in Anlagen, die jahrelang laufen, oft in Serie gebaut und in viele Länder geliefert werden. Ein einziger Fehler in der Konstruktion kann deshalb viele Maschinen betreffen und erst Jahre später auffallen.
Entscheidend für Tarif und Beitrag ist, ob Sie beraten oder selbst konstruieren. Beratende Ingenieure sind deutlich günstiger zu versichern. Wer Maschinen oder Bauteile plant, konstruiert oder berechnet, braucht einen Tarif, der genau dieses Risiko einschließt. Wir zeigen Ihnen unten beide Varianten.
Viele Auftraggeber verlangen vor der Vergabe einen Versicherungsnachweis. Den bekommen Sie bei uns auf Deutsch und Englisch.
Persönlich beraten statt Online-Formular:
Wir lesen Ihre Konstruktions- und Rahmenverträge, prüfen Haftungsklauseln und Versicherungsvorgaben Ihrer Auftraggeber und finden die passende Deckung.
0800 444 2004 (kostenlos)
Rückruf innerhalb von 36 Stunden
Voilà
der Preis
Beispiel für einen beratenden Ingenieur im Maschinenbau, darunter die Variante mit eigener Konstruktion
Beratender Ingenieur · 1 Jahr Laufzeit
Prämie
1.094,80 €brutto im Jahr, inkl. 19 % Versicherungsteuer
TätigkeitBeratung, ohne eigene Konstruktion
Jahresumsatzbis 150.000 €
Vermögens- und Sachschäden1.000.000 €
Personenschäden5.000.000 €
Jahreshöchstleistung3-fach
Selbstbeteiligung2.500 € (Personenschäden 0 €)
GeltungsbereichEU, Großbritannien, Schweiz
Alternative · mit eigener Konstruktion
Prämie
Beitrag auf AnfrageAngebot innerhalb von 36 Stunden
TätigkeitPlanung, Konstruktion, Berechnung
So setzt sich der Beitrag zusammen
| Berufshaftpflicht für Vermögens- und Sachschäden | 720,00 € |
| Betriebshaftpflicht für Personenschäden | 200,00 € |
| Jahresbeitrag netto | 920,00 € |
| Versicherungsteuer 19 % | 174,80 € |
| Jahresbeitrag brutto | 1.094,80 € |
Angebot anfordern?
Unverbindliches Beispiel, Stand 25.09.2026, auf Basis des Ingenieur-Tarifs eines unserer Versicherungspartner für die Tätigkeit „Ingenieur im Maschinenbau“. Dieser Tarif gilt für beratende Ingenieure: Ansprüche wegen Planung, Konstruktion oder Berechnung von Maschinen und Anlagenkomponenten, Produktdesign sowie Verzögerungsschäden aus Maschinen- und Anlagenplanung sind darin nicht versichert. Dafür steht die Alternative mit eigener Konstruktion. Voraussetzungen u. a.: Firmensitz in Deutschland, keine Aufträge außerhalb der EU, Großbritanniens und der Schweiz, in den letzten 5 Jahren keine Schäden, Ansprüche oder Ermittlungen gegen Sie und keine bekannten Umstände, die zu einem Schaden führen könnten. Maßgeblich sind das individuelle Angebot und die Versicherungsbedingungen.
Welcher Tarif passt?
Beraten oder selbst konstruieren?
Viele Ingenieur-Tarife versichern die Beratung, schließen aber die Planung, Konstruktion und Berechnung von Maschinen ausdrücklich aus. Wer das übersieht, hat im Ernstfall keinen Schutz. Deshalb klären wir vor jedem Angebot genau, was Sie tun.
Weiße Box · 1.094,80 €
Beratender Ingenieur
- Sie beraten Hersteller und Betreiber, prüfen, begutachten und schulen, die Konstruktion liegt beim Hersteller
- Technische Beratung, Qualitätskontrolle, Risikomanagement, Projektmanagement und technische Due Diligence
- Nutzungsausfall und Betriebsunterbrechung beim Auftraggeber bis 500.000 €
- Kosten der Strafverteidigung bis 500.000 €
- Vertragsstrafen wegen verletzter Geheimhaltung oder Datenschutz, Verlust von Unterlagen und Reputationsschäden je bis 300.000 €
- Unbegrenzte Nachmeldefrist für Vermögensschäden, 10 Jahre für Personenschäden
Grüne Box · Beitrag auf Anfrage
Konstruierender Ingenieur
- Sie planen, konstruieren oder berechnen Maschinen, Anlagen oder Bauteile selbst
- Sie erstellen Zeichnungen, Stücklisten, Festigkeitsberechnungen oder Steuerungen
- Dafür braucht es einen Tarif, der das Ingenieurrisiko aus Konstruktion ausdrücklich einschließt
- Auch Verzögerungsschäden aus der Maschinen- und Anlagenplanung sollten mitversichert sein
Das besondere Risiko
Warum Ingenieure im Maschinenbau anders haften
Ein Berater liefert einen Bericht, ein Maschinenbauingenieur liefert die Grundlage für eine Maschine, an der Menschen arbeiten und von der eine ganze Produktion abhängt. Daraus ergibt sich ein Risikoprofil, das eine gewöhnliche Berater-Haftpflicht nicht abdeckt.
Menschen an der Maschine
Personenschäden sind realistisch
Eine fehlende Schutzeinrichtung, ein zu schwach ausgelegtes Bauteil oder eine falsche Sicherheitsfunktion in der Steuerung kann zu schweren Unfällen führen. Dann fordern Verletzte Schmerzensgeld und Berufsgenossenschaften ihre Leistungen zurück.
Stillstand
Produktionsausfall kostet jede Stunde
Steht eine Linie still, verliert der Betreiber Umsatz, zahlt Personal ohne Ausstoß und riskiert Vertragsstrafen seiner eigenen Kunden. Diese Folgeschäden übersteigen den Wert des fehlerhaften Bauteils oft um ein Vielfaches.
Serie
Ein Fehler, viele Maschinen
Geht eine Konstruktion in Serie, steckt derselbe Fehler in jeder ausgelieferten Maschine. Versicherer fassen solche Fälle als Serienschaden zusammen, deshalb muss die Versicherungssumme zum Serienrisiko passen.
CE und Maschinenverordnung
Neue Pflichten ab 2027
Risikobeurteilung, Betriebsanleitung und Konformität sind Pflicht. Ab dem 20. Januar 2027 gilt die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 mit zusätzlichen Anforderungen, etwa an Cybersicherheit und KI-gestützte Sicherheitsfunktionen. Wer dabei berät oder zuarbeitet, haftet für Fehler.
Export
Maschinen gehen in die Welt
Deutsche Maschinen laufen weltweit. Wird eine Anlage mit Ihrer Konstruktion in die USA oder nach Kanada geliefert, drohen dort deutlich höhere Forderungen. Der Geltungsbereich Ihrer Versicherung muss dazu passen.
Spätschäden
Der Fehler zeigt sich Jahre später
Ermüdungsbrüche und Verschleiß zeigen sich oft erst nach Jahren im Betrieb. Wichtig sind deshalb das Verstoßprinzip und eine lange Nachmeldefrist, damit Sie auch nach Vertragsende geschützt bleiben.
Der entscheidende Unterschied
Vermögensschaden, Sachschaden oder Personenschaden?
Welche Versicherung zahlt, hängt davon ab, was zuerst passiert ist. Im Maschinenbau kommen alle drei Schadenarten vor. Deshalb gehören sie in einen Vertrag.
Vermögensschaden
Es fehlt „nur“ Geld
- Ihre Taktzeitberechnung stimmt nicht, die Anlage schafft 20 % weniger Stückzahl als zugesagt
- Ihre Stückliste enthält falsche Teile, die Montage verzögert sich um Wochen
- Eine fehlerhafte Risikobeurteilung verzögert die CE-Kennzeichnung und damit die Auslieferung
- Sie empfehlen eine ungeeignete Antriebstechnik, der Kunde muss teuer umrüsten
Sachschaden
Etwas ist beschädigt
- Ein falsch dimensioniertes Bauteil bricht und beschädigt die angrenzende Anlage, die Produktion steht still
- Bei der Inbetriebnahme beim Kunden fährt die Maschine gegen einen Anschlag und wird beschädigt
- Schlüsselverlust: Sie verlieren den Werksschlüssel oder die Codekarte des Kunden, die Schließanlage muss getauscht werden
- Mietsachschaden: Im gemieteten Büro oder in der gemieteten Werkstatt entsteht ein Wasser- oder Brandschaden am Gebäude
Personenschaden
Jemand ist verletzt
- Eine Schutztür lässt sich im Betrieb öffnen, ein Bediener greift in die laufende Maschine
- Nach einem Arbeitsunfall nimmt die Berufsgenossenschaft Sie in Regress
- Auf Ihrem Messestand stürzt ein Exponat um und verletzt einen Besucher
Faustregel: Ist zuerst ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt, gehören auch die Folgekosten wie Produktionsausfall zu diesem Personen- oder Sachschaden. Fehlt „nur“ Geld, ist es ein Vermögensschaden.
Aus der Rechtsprechung
Wenn der Ingenieur persönlich verklagt wird
BGH, Urteil vom 03.06.1975 – VI ZR 192/73
Tödlicher Unfall an einer Spannkupplung
Beim Spannen von Betonstahl zerbarst die Hülse einer Spannkupplung. Ein gespannter Draht schoss heraus und verletzte einen Arbeiter tödlich. Verklagt wurde neben dem Hersteller auch der Ingenieur, der als verantwortlicher Leiter die Produktion dieser Werkzeuge organisiert hatte.
Das Oberlandesgericht hatte die Klage gegen ihn abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf: Wer in herausgehobener, verantwortlicher Stellung den Herstellungsprozess bestimmt, haftet auch persönlich. Und er muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft, nicht der Geschädigte.
Was das für Sie bedeutet
Selbstständige haften ohne Schutzschirm
- Angestellte Ingenieure sind über ihren Arbeitgeber weitgehend geschützt, freiberufliche Konstrukteure und Ingenieurbüros nicht.
- Neben dem Vertrag haften Sie nach § 823 BGB auch gegenüber Dritten, mit denen Sie nie einen Vertrag hatten, etwa verletzten Bedienern.
- Bei einem gefährlichen Produkt kehrt sich die Beweislast um: Sie müssen Ihre Sorgfalt nachweisen.
- Nach einem schweren Unfall ermittelt häufig auch die Staatsanwaltschaft, zum Beispiel wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Passiver Rechtsschutz
Der Versicherer wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab
Nach einem Maschinenschaden zeigen oft alle Beteiligten aufeinander: Hersteller, Zulieferer, Betreiber und Konstrukteur. Der Versicherer prüft den Anspruch gegen Sie, zahlt berechtigte Forderungen und führt den Streit gegen unberechtigte, mit Anwälten und technischen Sachverständigen.
Abwehr
Anwälte und Gutachter
Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten trägt der Versicherer, außergerichtlich, vor Gericht und im Schiedsverfahren.
Strafverfahren
Strafverteidigung nach einem Unfall
Wird nach einem Unfall gegen Sie ermittelt, zahlt der Versicherer auch den Strafverteidiger. Im Beispieltarif bis 500.000 €.
Ihr Honorar
Streit um die Rechnung
Hält ein Auftraggeber Ihr Honorar wegen angeblicher Mängel zurück, kann der Versicherer im Beispieltarif Ihr offenes Honorar sogar selbst bezahlen, um einen teuren Rechtsstreit zu vermeiden.
Nachweis für Auftraggeber und Ausschreibungen
Versicherungsbestätigung auf Deutsch und Englisch
Zweisprachig
Anerkannt in ganz Europa
Unsere Versicherungsbestätigungen erstellen wir auf Deutsch und Englisch. Sie werden von Auftraggebern und Ausschreibungsplattformen in ganz Europa anerkannt.
Individuell
Klauseln nach Vorgabe des Auftraggebers
Verlangt Ihr Auftraggeber eine bestimmte Versicherungssumme oder besondere Klauseln, vereinbaren wir viele davon auf Wunsch individuell mit dem Versicherer.
Schnell
Pünktlich zum Projektstart
Rahmenverträge und Ausschreibungen haben enge Fristen. ASTRAL arbeitet schnell und zuverlässig, damit Ihr Nachweis rechtzeitig vorliegt.
Für wen?
Für Ingenieure und Konstrukteure im Maschinen- und Anlagenbau
- Freiberufliche Konstrukteure und Entwicklungsingenieure
- Konstruktions- und Ingenieurbüros
- Anlagenplaner und Verfahrenstechniker
- Automatisierungs-, Steuerungs- und SPS-Ingenieure
- Inbetriebnahme- und Service-Ingenieure
- Berater für Maschinensicherheit und CE-Kennzeichnung
- Förder- und Antriebstechnik
- Technische Sachverständige und Gutachter
- Ingenieure für Embedded Systems
Darauf achten wir
Das gehört in eine gute Maschinenbau-Deckung
- Die richtige Tätigkeit versichert: Viele Ingenieur-Tarife schließen Planung und Konstruktion von Maschinen aus. Wer nur berät, spart damit Beitrag. Wer konstruiert, braucht den Einschluss ausdrücklich
- Nutzungsausfall und Betriebsunterbrechung beim Auftraggeber mit ausreichender Entschädigungsgrenze
- Personenschäden aus Konstruktion und Steuerung, mit einer eigenen, ausreichend hohen Summe
- Tätigkeitsschäden: Schäden an Kundenmaschinen bei Inbetriebnahme, Prüfung und Service
- Schlüsselverlust und Mietsachschäden an gemieteten Büros und Werkstätten
- Software und Steuerungen: Fehler in SPS-Programmen und Embedded Software
- Geltungsbereich passend zu Ihren Exportländern, auf Wunsch auch USA und Kanada
- Verstoßprinzip und lange Nachmeldefrist für Spätschäden
Was ist nicht versichert?
Ehrlich gesagt: Das zahlt keine Haftpflicht
- Die Erfüllung Ihres eigenen Auftrags: Nacharbeit an der Konstruktion und Honorarrückforderungen tragen Sie selbst
- Garantie- und Erfolgszusagen, etwa eine zugesicherte Stückzahl, soweit nicht ausdrücklich mitversichert
- Rückrufkosten, dafür gibt es eine eigene Rückrufkostenversicherung
- Wissentliche Pflichtverletzungen (die Abwehr zahlt der Versicherer meist, bis das festgestellt ist)
- Im Tarif für beratende Ingenieure: eigene Planung, Konstruktion und Berechnung von Maschinen und Anlagenkomponenten, Produktdesign sowie Verzögerungsschäden aus der Maschinen- und Anlagenplanung
- Sonderbereiche wie Kraftfahrzeuge und deren Teile, Turm- und Mobilkräne, Fahrgeschäfte, Waffensysteme, Kernkraft und Offshore, dafür braucht es Spezialdeckungen
- Schäden an Ihren eigenen Maschinen, dafür gibt es die Maschinenversicherung
Häufige Fragen
Fragen zur Haftpflicht im Maschinenbau
Ich bin angestellt. Brauche ich eine eigene Versicherung?
In der Regel nicht. Angestellte Ingenieure sind über die Betriebshaftpflicht ihres Arbeitgebers mitversichert und haften intern nur eingeschränkt. Anders ist es, sobald Sie freiberuflich, als Subunternehmer oder über einen Personaldienstleister tätig sind. Dann brauchen Sie eine eigene Berufshaftpflicht.
Ich berate nur und konstruiere nicht selbst. Welcher Tarif passt?
Dann reicht der Tarif für beratende Ingenieure aus unserem Preisbeispiel, ab 1.094,80 € brutto im Jahr. Sobald Sie Maschinen, Anlagen oder Bauteile selbst planen, konstruieren oder berechnen, brauchen Sie den Tarif mit eigener Konstruktion. Sagen Sie uns ehrlich, was Sie tun. Eine falsche Einstufung kann im Schadenfall den Versicherungsschutz kosten.
Reicht die Betriebshaftpflicht meines Auftraggebers?
Nein. Die Versicherung Ihres Auftraggebers schützt dessen Unternehmen, nicht Sie als externen Ingenieur. Oft nimmt der Versicherer des Auftraggebers Sie nach einem Schaden sogar in Regress.
Bekomme ich einen Nachweis auf Englisch?
Ja. Wir stellen Ihre Versicherungsbestätigung auf Deutsch und Englisch aus. Sie wird von Auftraggebern und Ausschreibungsplattformen in ganz Europa anerkannt. Besondere Vorgaben stimmen wir mit dem Versicherer ab.
Meine Konstruktionen werden in die USA geliefert. Bin ich versichert?
Das hängt vom Tarif ab. Viele Verträge schließen Ansprüche vor Gerichten in den USA und Kanada aus oder begrenzen sie. Sagen Sie uns, wohin Ihre Maschinen gehen, dann suchen wir einen passenden Geltungsbereich.
Was ändert die neue EU-Maschinenverordnung für mich?
Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 statt der Maschinenrichtlinie. Sie verschärft unter anderem die Anforderungen an Cybersicherheit und an Sicherheitsfunktionen mit selbstlernender Software. Wer Hersteller dabei berät oder Teile der Konformitätsbewertung übernimmt, sollte diese Tätigkeit ausdrücklich versichert haben.
Was bedeutet Verstoßprinzip?
Versichert ist ein Fehler, den Sie während der Vertragslaufzeit machen, auch wenn der Schaden erst Jahre später auffällt. Gerade im Maschinenbau ist das wichtig, weil Konstruktionsfehler oft erst nach langer Betriebszeit sichtbar werden.
Fachlich geprüft von Rainer Epbinder
Inhaber und Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) · Stand: 10/2026
Aktuelles
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Wir rechnen Ihr persönliches Angebot – bei bis zu 80 Gesellschaften.
Rainer Epbinder · Inhaber
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