Kurz erklärt
Die Kfz-Flottenversicherung versichert alle Fahrzeuge eines Unternehmens in einem Vertrag: LKW, Sattelzüge, Transporter, Anhänger und Firmen-Pkw. Der Beitrag richtet sich nach dem Schadenverlauf der ganzen Flotte statt nach der Schadenfreiheitsklasse jedes einzelnen Fahrzeugs. Möglich ist das schon ab 3 Fahrzeugen.
Für ein Transportunternehmen, einen Kurierdienst oder einen Handwerksbetrieb sind die Fahrzeuge das Rückgrat. Steht ein Wagen still, fehlt sofort Umsatz. Deshalb kommt es bei der Kfz-Versicherung nicht nur auf den Beitrag an, sondern darauf, wie schnell und unkompliziert ein Schaden reguliert wird.
Bei uns bearbeiten wir Kfz-Schäden im eigenen Haus. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Fahrzeuge kennt. Einmal im Jahr prüfen wir mit Ihnen die Schadenquote der Flotte, damit der Beitrag stabil bleibt.
Persönlich beraten statt Online-Rechner:
Schicken Sie uns Ihre Fahrzeugliste und den Schadenverlauf. Wir vergleichen die Versicherer, die im Güterkraftverkehr und im Werkverkehr zeichnen.
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Was wir anbieten
Kfz & Flotte im Überblick
Ob Sie für andere fahren, Ihre eigenen Waren transportieren oder mit wenigen Transportern Pakete ausliefern: Für jeden Einsatz gibt es den passenden Vertrag.
Flotte Güterkraftverkehr
Für Speditionen, Transportunternehmen und Kurierdienste: Haftpflicht und Kasko für LKW, Sattelzugmaschinen, Anhänger und Transporter in einem Vertrag. Der Beitrag richtet sich nach dem Schadenverlauf der ganzen Flotte.
Mehr erfahren →Flotte Werkverkehr
Für Handwerksbetriebe, Bauunternehmen und Händler, die eigene Waren und eigenes Material transportieren: Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklassen schon ab 3 Fahrzeugen, der Pkw des Inhabers bis SF 16.
Mehr erfahren →Lieferwagen & Kurierdienst
Für Kurier-, Express- und Paketdienste mit 1 bis 5 Transportern bis 3,5 t: Kfz-Haftpflicht und Kasko, Ihr Pkw-Schadenfreiheitsrabatt ist anrechenbar.
Mehr erfahren →
Für Transportunternehmer
Frachtführerhaftpflicht & CMR
Die Ladung ist nicht über die Kfz-Versicherung geschützt. Verkehrshaftung, CMR-Versicherung und Umzugshaftung finden Sie auf unserer Fachseite transport-versicherungen.info.
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Warum ASTRAL
Was Sie bei uns erwarten können
Kfz-Versicherung ist Vertrauenssache. Entscheidend ist, was im Schadenfall passiert.
Schaden
Bearbeitung im eigenen Haus
Sie melden den Schaden bei uns. Wir kümmern uns um Gutachter, Werkstatt und Versicherer, und Sie haben einen festen Ansprechpartner.
Flottenprüfung
Jedes Jahr ein Blick auf die Zahlen
Wir prüfen mit Ihnen die Schadenquote der Flotte und reagieren rechtzeitig, damit der Beitrag stabil bleibt.
Ehrlich
Klare Worte, zügige Angebote
Wir sagen offen, was ein Vertrag leistet und was nicht, und melden uns schnell mit einem Angebot.
Häufige Fragen
Fragen zur Kfz- und Flottenversicherung
Ab wie vielen Fahrzeugen lohnt sich eine Flottenversicherung?
Viele Versicherer bieten Flottenverträge ab 3 Fahrzeugen an. Vorteile sind ein gemeinsamer Vertrag, eine gemeinsame Rechnung und ein Beitrag, der sich nach dem Schadenverlauf der Flotte richtet. Neue Fahrzeuge ohne eigenen Schadenverlauf werden einfach aufgenommen.
Was ist der Unterschied zwischen Güterkraftverkehr und Werkverkehr?
Im Güterkraftverkehr transportieren Sie gewerblich Waren für andere. Im Werkverkehr transportieren Sie eigene Waren, eigenes Material und eigenes Werkzeug für Ihren Betrieb. Die Versicherer rechnen die beiden Einsatzarten unterschiedlich.
Kann ich meinen Pkw-Schadenfreiheitsrabatt für einen Lieferwagen nutzen?
Bei vielen Versicherern ja, für Transporter bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht. Das macht den Einstieg für kleine Kurierdienste deutlich günstiger. Wir prüfen, welcher Versicherer Ihren Rabatt übernimmt.
Ist die Ladung über die Kfz-Versicherung mitversichert?
Nein. Die Kfz-Versicherung zahlt Schäden, die das Fahrzeug anderen zufügt, und mit Kasko Schäden am eigenen Fahrzeug. Für die Ladung von Kunden brauchen Sie eine Verkehrshaftungs- oder CMR-Versicherung, für eigene Waren eine Warentransportversicherung.
Fachlich geprüft von Rainer Epbinder
Inhaber und Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) · Stand: 10/2026
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Rainer Epbinder · Inhaber
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