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Häufige Fragen

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Ihr freundlicher Versicherungsmakler aus Hamburg

Kurz erklärt

Wann kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln? Ist mein Fahrrad versichert? Darf ich mich privat krankenversichern? Hier finden Sie kurze, verständliche Antworten auf die Fragen, die uns Kunden am häufigsten stellen.

So finden Sie Ihre Antwort: Geben Sie ein Stichwort in das Suchfeld ein, etwa „Kündigung“, „Fahrrad“ oder „Elementar“. Die passenden Fragen erscheinen sofort. Sie können auch nach Themen filtern oder direkt zu einem Bereich springen.

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Kfz-Versicherung

Wann kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?

Die meisten Kfz-Verträge laufen bis zum 31. Dezember und können mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Stichtag ist deshalb in der Regel der 30. November, die Kündigung muss bis dahin beim Versicherer eingegangen sein. Wir prüfen Ihren Vertrag rechtzeitig vorher und kümmern uns um den Wechsel.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Nach einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung kündigen. Außerdem nach einem Schadenfall, sobald er reguliert oder abgelehnt ist, und beim Verkauf oder der Abmeldung des Fahrzeugs.

Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?

Die Teilkasko zahlt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch, Wildunfall und je nach Tarif Marderbiss. Die Vollkasko deckt zusätzlich selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus. Für neue und finanzierte Fahrzeuge empfehlen wir meist die Vollkasko.

Was bedeutet die Schadenfreiheitsklasse?

Die SF-Klasse zeigt, wie viele Jahre Sie ohne Schaden gefahren sind. Je höher die Klasse, desto niedriger der Beitrag. Nach einem Schaden, den die Versicherung bezahlt, wird sie zurückgestuft. Kleine Schäden selbst zu zahlen, kann sich deshalb lohnen. Wir rechnen Ihnen das gern aus.

Was beeinflusst den Beitrag meiner Kfz-Versicherung?

Vor allem die SF-Klasse, das Fahrzeugmodell (Typklasse), der Wohnort (Regionalklasse), die jährliche Fahrleistung, der Fahrerkreis, der Abstellort und die Selbstbeteiligung. Auch Berufsgruppe und Alter der Fahrer spielen eine Rolle.

Was ist eine eVB-Nummer?

Die elektronische Versicherungsbestätigung brauchen Sie, um ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden. Sie bestätigt, dass eine Kfz-Haftpflicht besteht. Wir schicken Ihnen die eVB-Nummer in der Regel noch am selben Tag. Je nach Uhrzeit kann die Erstellung innerhalb von 24 Stunden erfolgen, bei Anfragen am Abend also am nächsten Werktag.

Welche Deckungssumme sollte meine Kfz-Haftpflicht haben?

Die gesetzlichen Mindestsummen reichen bei schweren Personenschäden oft nicht aus. Wir empfehlen eine pauschale Deckungssumme von 100 Mio. €, mit einer Begrenzung für Personenschäden von 15 Mio. € je Person. Der Mehrbeitrag ist gering.

Zahlt die Versicherung bei einem Wildunfall?

Ja, wenn Sie eine Teil- oder Vollkasko haben. Viele Tarife zahlen nur bei Haarwild wie Reh oder Wildschwein, gute Tarife bei Unfällen mit Tieren aller Art. Rufen Sie nach einem Wildunfall die Polizei und lassen Sie sich eine Wildschadenbescheinigung ausstellen.

Kann ich meine SF-Klasse auf ein anderes Fahrzeug übertragen?

Ja. Beim Fahrzeugwechsel nehmen Sie Ihre SF-Klasse mit. Unter bestimmten Bedingungen können Sie sie auch an Ehepartner oder Kinder abgeben, zum Beispiel wenn diese das Fahrzeug überwiegend gefahren haben.

Bin ich im Ausland versichert?

In Europa gilt Ihre Kfz-Versicherung in allen EU-Ländern und weiteren Staaten. Die Grüne Karte als Nachweis wird innerhalb der EU nicht mehr verlangt, in einigen Ländern außerhalb der EU aber schon. Sinnvoll ist eine Mallorca-Police für Mietwagen im Ausland, sie ist in vielen Tarifen enthalten.

Was ist eine Neupreisentschädigung?

Wird ein neues Fahrzeug in den ersten Monaten nach der Zulassung zerstört oder gestohlen, zahlt die Vollkasko den Neupreis statt des niedrigeren Wiederbeschaffungswerts. Je nach Tarif gilt das 12 bis 36 Monate.

Wir haben mehrere Firmenfahrzeuge. Gibt es eine gemeinsame Versicherung?

Ja, ab drei bis fünf Fahrzeugen lohnt sich meist eine Flottenversicherung. Der Beitrag richtet sich dann nach dem Schadenverlauf der ganzen Flotte. Mehr auf unserer Seite Flotte Werkverkehr.

Krankenversicherung

Muss ich krankenversichert sein?

Ja. In Deutschland besteht seit 2009 eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Jeder mit Wohnsitz in Deutschland muss entweder gesetzlich oder privat krankenversichert sein.

Wer darf sich privat krankenversichern?

Angestellte, deren Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt (2026: 77.400 €), außerdem Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Studenten, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Für Angestellte gilt die Grenze für das laufende und das folgende Jahr.

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung?

In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € im Jahr (2026), und Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind oft kostenlos mitversichert. In der privaten Krankenversicherung zählen Alter, Gesundheit und gewählte Leistungen, jede Person hat einen eigenen Vertrag. Die Leistungen sind vertraglich garantiert.

Kann ich von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Nur unter engen Voraussetzungen, etwa wenn Sie als Angestellter wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fallen. Ab 55 Jahren ist eine Rückkehr fast ausgeschlossen. Der Wechsel in die private Krankenversicherung sollte deshalb gut überlegt sein, wir beraten Sie dazu ehrlich.

Wie sind Beamte krankenversichert?

Beamte erhalten vom Dienstherrn Beihilfe, die meist 50 bis 70 % der Krankheitskosten übernimmt. Den Rest sichern sie über eine private Krankenversicherung in einem speziellen Beihilfetarif ab.

Zahlt mein Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung?

Ja. Angestellte erhalten einen Zuschuss in Höhe der Hälfte ihres Beitrags, höchstens aber die Hälfte des Höchstbeitrags, den sie in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen würden. Das gilt auch für die Pflegepflichtversicherung.

Warum muss ich Gesundheitsfragen beantworten?

Private Krankenversicherer kalkulieren den Beitrag nach Ihrem Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn. Die Fragen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, sonst kann der Versicherer später vom Vertrag zurücktreten. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen und stellen bei Bedarf anonyme Voranfragen.

Ich bin gesetzlich versichert. Welche Zusatzversicherungen sind sinnvoll?

Am häufigsten sinnvoll sind eine Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz und Implantate, eine Krankenhauszusatzversicherung für Einbettzimmer und Chefarzt sowie eine Auslandsreisekrankenversicherung. Sie kosten oft nur wenige Euro im Monat.

Was passiert, wenn ich als Selbstständiger krank werde?

Ohne Absicherung fällt Ihr Einkommen ab dem ersten Krankheitstag weg. Ein Krankentagegeld zahlt dann einen festen Betrag pro Tag, damit Miete und laufende Kosten gedeckt sind. Für längere oder dauerhafte Ausfälle gibt es die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Brauche ich im Urlaub eine Auslandsreisekrankenversicherung?

Ja, sie gehört zu den günstigsten und wichtigsten Versicherungen überhaupt. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt im Ausland oft nur einen Teil der Kosten und einen Rücktransport nach Hause gar nicht. Eine Jahrespolice für die ganze Familie kostet meist nur einen kleinen Betrag.

Haftpflichtversicherung

Brauche ich wirklich eine Privathaftpflicht?

Ja. Wer einem anderen schadet, haftet nach deutschem Recht unbegrenzt mit seinem ganzen Vermögen, im schlimmsten Fall ein Leben lang. Die Privathaftpflicht kostet oft weniger als 100 € im Jahr und gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Wir empfehlen mindestens 10 Mio. €, besser 20 bis 50 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Schwere Personenschäden mit lebenslanger Pflege können sehr teuer werden, und der Mehrbeitrag für höhere Summen ist gering.

Sind meine Kinder in der Privathaftpflicht mitversichert?

In einem Familientarif ja, in der Regel bis zum Ende der ersten Ausbildung oder des Studiums. Gute Tarife zahlen auch Schäden durch kleine Kinder, die rechtlich noch nicht haften, damit zum Beispiel der Nachbar nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt.

Zahlt die Haftpflicht Schäden an meiner Mietwohnung?

Schäden an gemieteten Räumen, etwa ein Brandfleck im Parkett, sind als Mietsachschäden in guten Tarifen eingeschlossen. Normale Abnutzung und Schäden an mitgemieteten Möbeln oder Elektrogeräten sind dagegen oft ausgeschlossen oder begrenzt.

Was ist, wenn ich einen fremden Schlüssel verliere?

Muss wegen des verlorenen Schlüssels eine ganze Schließanlage ausgetauscht werden, kann das teuer werden. Gute Privathaftpflichttarife zahlen diese Kosten, auch für Schlüssel des Arbeitgebers oder eines Vereins.

Ist mein Hund in der Privathaftpflicht versichert?

Nein. Für Hunde und Pferde brauchen Sie eine eigene Tierhalterhaftpflicht, in einigen Bundesländern ist sie für Hunde Pflicht. Kleintiere wie Katzen oder Kaninchen sind in der Privathaftpflicht dagegen meist mitversichert.

Brauche ich für meine Drohne eine Versicherung?

Ja, für jede Drohne ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Viele Privathaftpflichttarife schließen privat genutzte Drohnen bis zu einem bestimmten Gewicht ein. Für gewerbliche Flüge brauchen Sie eine eigene Absicherung.

Ist mein E-Scooter über die Privathaftpflicht versichert?

Nein. E-Scooter brauchen eine eigene Kfz-Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen. Fahrräder und Pedelecs bis 25 km/h sind dagegen über die Privathaftpflicht versichert.

Zahlt die Haftpflicht, wenn ich einem Freund beim Umzug helfe?

Rechtlich haften Sie bei einer Gefälligkeit oft nicht, und der Freund bleibt auf seinem Schaden sitzen. Gute Tarife zahlen solche Gefälligkeitsschäden trotzdem, damit die Freundschaft keinen Schaden nimmt.

Ich bin selbstständig. Reicht meine Privathaftpflicht?

Nein, berufliche Schäden sind in der Privathaftpflicht ausgeschlossen. Dafür brauchen Sie eine Betriebshaftpflicht und, wenn Sie beraten oder planen, eine Vermögensschadenhaftpflicht. Bei vielen Tarifen ist die Privathaftpflicht des Inhabers gleich mit eingeschlossen.

Hausratversicherung

Was gehört zum Hausrat?

Alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden: Möbel, Teppiche, Kleidung, Elektrogeräte, Bücher, Lebensmittel und Wertsachen. Fest eingebaute Dinge wie eine Einbauküche gehören je nach Tarif zum Hausrat oder zum Gebäude.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Sie sollte dem Wert entsprechen, den eine Neuanschaffung Ihres gesamten Hausrats kosten würde. Viele Versicherer rechnen pauschal mit 650 € je Quadratmeter Wohnfläche und verzichten dann auf den Einwand der Unterversicherung.

Ist mein Fahrrad über die Hausratversicherung versichert?

In der Wohnung oder im verschlossenen Keller ja. Wird es unterwegs gestohlen, etwa am Bahnhof, brauchen Sie den Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl. Für teure E-Bikes lohnt sich manchmal eine eigene Fahrradversicherung.

Sind Wertsachen wie Schmuck und Bargeld versichert?

Ja, aber nur bis zu bestimmten Grenzen, meist einem Prozentsatz der Versicherungssumme. Für Bargeld gelten besonders niedrige Grenzen. Wertsachen in einem Tresor sind höher versichert. Bei größeren Werten passen wir die Grenzen an.

Was muss ich beim Umzug beachten?

Der Versicherungsschutz geht auf die neue Wohnung über und gilt während des Umzugs in beiden Wohnungen. Melden Sie die neue Adresse und Wohnfläche rechtzeitig, denn der Beitrag kann sich durch den neuen Wohnort ändern.

Zahlt die Hausratversicherung bei Überspannung durch Blitz?

In guten Tarifen ja. Schlägt der Blitz in der Nähe ein und zerstört Fernseher oder Computer durch Überspannung, sind die Geräte mitversichert. Prüfen Sie, ob Ihr Tarif das enthält.

Bin ich bei Überschwemmung oder Starkregen versichert?

Nur, wenn Sie den Zusatzbaustein für Elementarschäden vereinbart haben. Dann sind Schäden durch Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck versichert. Wir empfehlen ihn fast immer.

Was gilt, wenn ich die Wohnungstür nicht abgeschlossen habe?

Das kann als grobe Fahrlässigkeit gelten, und der Versicherer darf dann die Leistung kürzen. Gute Tarife verzichten auf diese Kürzung bis zur vollen Versicherungssumme. Darauf achten wir bei der Auswahl.

Sind Sachen im Keller versichert?

Ja, Hausrat in Kellerräumen, die zur Wohnung gehören, ist versichert. Bei Leitungswasser- oder Überschwemmungsschäden gelten für Sachen auf dem Kellerboden manchmal Einschränkungen. Lagern Sie Wertvolles deshalb am besten in Regalen.

Wohngebäudeversicherung

Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?

Gesetzlich nicht, aber fast jede Bank verlangt sie bei einer Finanzierung. Und für Eigentümer ist sie unverzichtbar: Ohne sie müssten Sie den Wiederaufbau nach einem Brand oder Sturm selbst bezahlen.

Was ist in der Wohngebäudeversicherung versichert?

Das Gebäude mit allen fest verbundenen Bestandteilen, etwa Dach, Wände, Fenster, Heizung und fest eingebaute Sanitäranlagen. Versicherte Gefahren sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, auf Wunsch zusätzlich Elementarschäden. Mehr auf unserer Seite Wohngebäudeversicherung.

Was ist der Wert 1914?

Ein fiktiver Wert, den das Gebäude im Jahr 1914 gehabt hätte. Er dient als Grundlage für den gleitenden Neuwert: Die Versicherungssumme wird jedes Jahr mit dem Baupreisindex hochgerechnet. So reicht sie auch Jahre später noch für einen kompletten Neubau.

Brauche ich eine Elementarschadenversicherung?

Wir empfehlen sie fast immer. Starkregen kann überall auftreten, nicht nur in Flussnähe. Ohne den Elementarbaustein zahlt die Gebäudeversicherung bei Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck nichts.

Ist mein Haus schon während des Baus versichert?

Ja, mit einer Feuer-Rohbauversicherung, die bei vielen Versicherern beitragsfrei ist, bis das Haus bezugsfertig ist. Danach geht sie in die Wohngebäudeversicherung über. Für Schäden durch Sturm oder Diebstahl am Bau gibt es die Bauleistungsversicherung.

Was passiert mit der Versicherung beim Hauskauf?

Die Wohngebäudeversicherung geht mit der Eintragung im Grundbuch auf den Käufer über. Der Käufer kann sie danach innerhalb eines Monats kündigen. Wir prüfen den übernommenen Vertrag gern, oft gibt es bessere Bedingungen.

Ist meine Photovoltaikanlage mitversichert?

Eine fest montierte Anlage auf dem Dach gehört oft zum Gebäude und kann mitversichert werden. Viele Tarife begrenzen aber die Leistung oder schließen Ertragsausfall aus. Eine eigene Photovoltaikversicherung deckt zusätzlich Diebstahl, Bedienungsfehler und den Ausfall der Stromerzeugung.

Welche Pflichten habe ich als Hauseigentümer?

Sie müssen das Gebäude in gutem Zustand halten, im Winter beheizen oder Wasserleitungen entleeren und bei längerer Abwesenheit kontrollieren lassen. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert, dass der Versicherer die Leistung kürzt.

Sind Mietausfälle nach einem Schaden versichert?

Ja, in den meisten Tarifen. Ist eine vermietete Wohnung nach einem versicherten Schaden unbewohnbar, ersetzt der Versicherer die ausfallende Miete für eine bestimmte Zeit, meist 12 bis 24 Monate.

Wir sind eine Eigentümergemeinschaft oder Hausverwaltung. Wer versichert das Gebäude?

Das Gemeinschaftseigentum versichert die Eigentümergemeinschaft über einen gemeinsamen Vertrag, den meist die Hausverwaltung abschließt. Für Hausverwaltungen bieten wir auch die passende Vermögensschadenhaftpflicht an.

Service & Vertrag

Was kostet mich Ihre Beratung?

Für die Vermittlung von Versicherungen zahlen Sie in der Regel keine gesonderte Gebühr. Wir erhalten eine Courtage vom Versicherer, die im Beitrag bereits enthalten ist. Einzelheiten finden Sie in unserer Erstinformation.

Wie melde ich einen Schaden?

Am schnellsten über unser Formular Schaden melden oder telefonisch unter 0800 444 2004. Wir bearbeiten Schäden im Haus, sprechen mit dem Versicherer und halten Sie auf dem Laufenden.

Können Sie meine bestehenden Verträge prüfen?

Ja, gern und unverbindlich. Schicken Sie uns Ihre Policen, wir prüfen Leistungen, Lücken und Beiträge und sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Wechsel lohnt.

Kümmern Sie sich um die Kündigung meiner alten Verträge?

Ja. Wenn Sie zu einem besseren Tarif wechseln, übernehmen wir die Kündigung und achten darauf, dass zwischen altem und neuem Vertrag keine Lücke entsteht.

Wie schnell melden Sie sich zurück?

Innerhalb von 36 Stunden, meist deutlich schneller. Unter 0800 444 2004 erreichen Sie uns kostenlos.

Mit welchen Versicherern arbeiten Sie zusammen?

Wir sind ungebunden und vergleichen bei bis zu 80 Gesellschaften. So finden wir für jeden Bedarf den passenden Tarif. Wie wir die Zusammenarbeit mit den Versicherern einschätzen, lesen Sie in unseren Versicherer-Bewertungen.

Was bedeutet ein Fachbegriff in meinem Vertrag?

In unserem Versicherungs-Lexikon erklären wir über 100 Fachbegriffe in einfachen Worten. Und wenn Sie dort nicht fündig werden, rufen Sie uns einfach an.

Fachlich geprüft von Rainer Epbinder
Inhaber und Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) · Stand: 10/2026

Persönliche Beratung

Noch Fragen? Wir sind für Sie da – kostenlos unter 0800 444 2004.