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Rechtsschutz · Geschäftsführer · Führungskräfte

Manager- und Straf-Rechtsschutz für Geschäftsführer

ab 76,38 € im Monat

Ihr freundlicher Versicherungsmakler aus Hamburg

Kurz erklärt

Der Manager- und Straf-Rechtsschutz zahlt Ihre Verteidigung, wenn gegen Sie als Geschäftsführer, Vorstand oder Führungskraft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird: Strafverteidiger auch nach Honorarvereinbarung, Gutachter, Kaution und Öffentlichkeitsarbeit. Er beginnt dort, wo die D&O-Versicherung aufhört, und schützt nicht Ihr Vermögen vor Schadenersatz, sondern Ihre Freiheit und Ihren Ruf.

Wer ein Unternehmen führt, haftet nicht nur zivilrechtlich. Arbeitsunfall, Datenleck, Scheinselbstständigkeit, verspätete Sozialabgaben oder ein fehlerhaftes Produkt: Schnell ermittelt die Staatsanwaltschaft, und zwar gegen die verantwortlichen Menschen, nicht gegen die GmbH.

Gute Strafverteidiger rechnen nach Stundensatz ab. Die gesetzlichen Gebühren reichen dafür meist nicht, und wird das Ermittlungsverfahren eingestellt, bleiben Sie in der Regel auf Ihren Anwaltskosten sitzen. Genau diese Kosten übernimmt der Spezial-Straf-Rechtsschutz.

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Wir prüfen Ihre bestehende D&O-Versicherung und stimmen den Straf-Rechtsschutz darauf ab, damit keine Lücke und keine doppelte Absicherung entsteht.

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Aus der Rechtsprechung

Wenn gegen die Unternehmensleitung ermittelt wird

Zwei Urteile des Bundesgerichtshofs zeigen, wie schnell Führungskräfte persönlich strafrechtlich verantwortlich werden, auch wenn sie das Unternehmen nicht besitzen.

BGH, Urteil vom 06.07.1990 – 2 StR 549/89 („Lederspray“)

Geschäftsführer entscheiden gemeinsam und haften gemeinsam

Nach Meldungen über Gesundheitsschäden durch ein Lederspray beschlossen die Geschäftsführer des Herstellers gemeinsam, das Produkt nicht zurückzurufen. Der Bundesgerichtshof bestätigte ihre Verurteilung wegen Körperverletzung.

Jeder Geschäftsführer muss alles Mögliche und Zumutbare tun, um einen gebotenen Rückruf herbeizuführen. Wer im Gremium mitstimmt, haftet als Mittäter.

BGH, Urteil vom 17.07.2009 – 5 StR 394/08

Auch angestellte Führungskräfte stehen in der Pflicht

Ein angestellter Leiter der Rechtsabteilung und der Innenrevision eines großen kommunalen Unternehmens wusste, dass Anliegern überhöhte Straßenreinigungsentgelte berechnet wurden, und schritt nicht ein.

Der Bundesgerichtshof bestätigte seine Verurteilung wegen Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Wer im Unternehmen Überwachungsaufgaben übernimmt, kann persönlich haften.

Beide Verfahren zogen sich über viele Jahre durch mehrere Instanzen. So lange braucht man einen Strafverteidiger, und das kostet schnell einen sechsstelligen Betrag.

Vier Irrtümer

Was Geschäftsführer oft glauben

Irrtum 1

„Für die Finanzen bin ich nicht zuständig.“

Das Abführen der Sozialversicherungsbeiträge, die Steuern und der rechtzeitige Insolvenzantrag sind Pflichten jedes Geschäftsführers. Eine interne Ressortverteilung entlastet nicht vollständig: Sie müssen Ihre Kollegen überwachen und bei Warnzeichen eingreifen.

Irrtum 2

„Ich bin nur angestellt, nicht Inhaber.“

Das Strafrecht fragt nicht nach Geschäftsanteilen. Die Pflichten der GmbH treffen ihren Geschäftsführer persönlich (§ 14 StGB), auch den angestellten Fremdgeschäftsführer, und ebenso Betriebs- und Abteilungsleiter, denen Aufgaben übertragen wurden.

Irrtum 3

„Ich achte darauf, dass ich alles richtig mache.“

Für ein Ermittlungsverfahren reicht ein Anfangsverdacht: die Anzeige eines entlassenen Mitarbeiters, ein Arbeitsunfall, ein Datenleck oder eine Prüfung durch Zoll oder Rentenversicherung. Wird das Verfahren später eingestellt, zahlt Ihnen niemand die Anwaltskosten zurück.

Irrtum 4

„Dafür habe ich doch die D&O.“

Die D&O-Versicherung zahlt, wenn jemand Schadenersatz von Ihnen verlangt. Strafverteidigung ist dort oft nur ein Zusatzbaustein mit begrenzter Summe, und die Kosten gehen von derselben Versicherungssumme ab, die auch für den Schadenersatz gedacht ist. Mehr zum Unterschied.

Voilà
der Preis

Beispiel für ein IT-Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitenden und angestelltem Geschäftsführer

Spezial-Straf-Rechtsschutz Premium · monatliche Zahlung

Prämie

76,38 €brutto im Monat, inkl. 19 % Versicherungsteuer

Versicherte PersonenGeschäftsführer, Führungskräfte und alle Mitarbeitenden

Versicherungssumme je Fall500.000 €, ohne Jahresbegrenzung

Kaution als zinsloses Darlehenbis 1.000.000 €

U-Haft-Support im Auslandenthalten

Geltungsbereichweltweit

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Mindestlaufzeit1 Jahr

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Unverbindliches Beispiel, Stand 27.09.2026, auf Basis des Manager-Rechtsschutz-Tarifs eines unserer Versicherungspartner in der Unternehmenslösung: Spezial-Straf-Rechtsschutz Premium ohne Selbstbeteiligung mit U-Haft-Support für ein IT-Dienstleistungsunternehmen mit 7 bis 10 Mitarbeitenden. Der Beitrag hängt von Branche, Mitarbeiterzahl und Versicherungssumme ab. Maßgeblich sind das individuelle Angebot und die Versicherungsbedingungen.

Typische Vorwürfe

Wann gegen Geschäftsführer ermittelt wird

Sozialabgaben

Scheinselbstständigkeit

Arbeiten Freelancer wie Angestellte, wertet die Rentenversicherung das als Beschäftigung. Dann droht ein Verfahren wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), gerade in der IT-Branche ein häufiges Thema.

Daten

Datenschutz und Geheimnisschutz

Nach einem Datenleck oder dem Abfluss von Kundendaten prüfen Aufsichtsbehörden und Staatsanwaltschaft, ob die Geschäftsleitung ihre Pflichten verletzt hat.

Arbeitsschutz

Arbeitsunfall

Verletzt sich ein Mitarbeiter schwer, wird regelmäßig wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt, gegen Vorgesetzte und Geschäftsführung.

Steuern

Lohnsteuer und Umsatzsteuer

Fehler bei Lohnsteuer oder Umsatzsteuer führen schnell zu einem Steuerstrafverfahren. Der Straf-Rechtsschutz umfasst auch das begleitende Steuerverfahren.

Krise

Insolvenzverschleppung

Wird der Insolvenzantrag zu spät gestellt, ermittelt die Staatsanwaltschaft fast automatisch. Im Premium-Tarif ist sogar die Beratung bei drohender Zahlungsunfähigkeit bis 5.000 € enthalten.

Vergabe

Korruption und Ausschreibungen

Vorwürfe wegen Bestechung oder Absprachen bei Ausschreibungen treffen oft die Vertriebsleitung. Preis- und Ausschreibungsabsprachen sind im Premium-Tarif bis 100.000 € je Jahr versichert.

Ergänzung zur D&O

Warum der Straf-Rechtsschutz die D&O-Versicherung ergänzt

Die beiden Versicherungen lösen verschiedene Probleme. Wer nur eine hat, hat eine Lücke.

D&O-Versicherung

Schützt Ihr Vermögen

  • Zahlt berechtigten Schadenersatz und wehrt unberechtigte Forderungen ab
  • Leistet in der Regel erst, wenn jemand Schadenersatz verlangt
  • Strafverteidigung, wenn überhaupt, oft nur als Zusatz mit begrenzter Summe
  • Verteidigungskosten verbrauchen dieselbe Versicherungssumme wie der Schadenersatz
  • Versichert Organe und leitende Angestellte

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Schützt Ihre Freiheit und Ihren Ruf

  • Zahlt Strafverteidiger, Gutachter, Kaution und Öffentlichkeitsarbeit
  • Leistet schon ab Einleitung des Ermittlungsverfahrens, auch bei Durchsuchung oder Zeugenladung
  • Anwaltshonorare auch über die gesetzlichen Gebühren hinaus
  • Eigene Versicherungssumme, im Beispiel 500.000 € je Fall
  • In der Unternehmenslösung für alle Mitarbeitenden, nicht nur für die Geschäftsführung

Beide Versicherungen zusammen schließen den Kreis. Wichtig: Geldstrafen und Bußgelder zahlt keine der beiden, das verbietet das Gesetz. Mehr zur D&O-Versicherung.

Warum Premium?

Der Premium-Tarif kostet etwas mehr und leistet deutlich mehr

Wir empfehlen bewusst den Premium-Tarif. Der Zuschlag gegenüber den einfacheren Varianten lohnt sich, denn gerade die Zusatzleistungen entscheiden im Ernstfall.

Kaution

Bis 1.000.000 € als Darlehen

Muss eine Kaution gestellt werden, damit Sie nicht in Untersuchungshaft bleiben, gibt der Versicherer ein zinsloses Darlehen bis 1 Mio. €. Die einfacheren Tarife bieten 300.000 €.

Weltweit

Schutz auch außerhalb Europas

Der Straf-Rechtsschutz gilt weltweit, mit U-Haft-Support: 300 € Tagegeld für bis zu 180 Tage, Reise eines Angehörigen, Kinder- und Haustierbetreuung.

Vorsorge

Anwalt schon vor dem Verfahren

Droht ein Ermittlungsverfahren unmittelbar, zahlt der Versicherer die Beratung und die weitere Tätigkeit des Anwalts bis 2.500 €, bevor das Verfahren eröffnet ist.

Ruf

Öffentlichkeitsarbeit bis 100.000 €

Berichtet die Presse, zahlt der Versicherer journalistische Beratung, um Rufschäden für Sie und das Unternehmen zu begrenzen.

Aufklärung

Private Ermittlungen und Forensik

Gutachter, IT-Forensiker und private Ermittler, die Ihre Unschuld belegen oder Täter im Unternehmen finden, bis zusammen 100.000 €.

Nachhaftung

5 Jahre nach Vertragsende

Auch nach Ende des Vertrags oder bei Insolvenz des Unternehmens bleiben Sie bei schadenfreiem Verlauf für Taten aus der Vertragszeit 5 Jahre geschützt. Die Nachmeldefrist ist unbegrenzt.

Leistungen

Das zahlt der Straf-Rechtsschutz

  • Strafverteidiger Ihrer Wahl, auch mit Honorarvereinbarung über den gesetzlichen Gebühren
  • Durchsuchung und Beschlagnahme, auch wenn Sie nicht selbst beschuldigt sind
  • Zeugenbeistand, wenn Sie als Zeuge aussagen sollen und sich selbst belasten könnten
  • Sachverständige, deren Gutachten Ihre Verteidigung stützen
  • Steuer-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht, soweit es der Verteidigung dient
  • Verbrechen und Verkehrsstrafsachen ebenso wie Vergehen und Ordnungswidrigkeiten
  • Psychologische Soforthilfe für Sie und Ihre Angehörigen
  • Beratung zu Datenschutz, IT-Sicherheit und Compliance im Premium-Tarif

Weitere Bausteine

Manager-Rechtsschutz komplett

Neben dem Straf-Rechtsschutz gibt es zwei weitere Bausteine, die wir auf Wunsch dazu rechnen:

Vermögensschaden-Rechtsschutz

Anwalt gegen Schadenersatzforderungen

Zahlt Ihren Anwalt, wenn Sie wegen einer Entscheidung auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, etwa wenn die D&O nicht leistet oder die Summe verbraucht ist.

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Streit um Ihren Vertrag

Geschäftsführer sind in der Regel keine Arbeitnehmer, ein normaler Arbeits-Rechtsschutz hilft bei Abberufung, Kündigung oder Streit um Tantiemen nicht. Dieser Baustein schon, im Premium-Tarif sogar mit Deckungsklage gegen den D&O-Versicherer.

Darauf achten wir

Das gehört in einen guten Straf-Rechtsschutz

  • Honorarvereinbarungen bezahlt, nicht nur die gesetzlichen Gebühren
  • Versicherungssumme je Fall ohne knappe Jahresgrenze
  • Keine Rückforderung bei Strafbefehl oder Einstellung
  • Alle Mitarbeitenden versichert, nicht nur die Geschäftsführung
  • Ausgeschiedene Mitarbeiter für ihre frühere Tätigkeit mitversichert
  • Rückwärtsversicherung für Verfahren, von denen bei Abschluss niemand wusste
  • Abstimmung mit der D&O, damit keine Lücke entsteht

Was ist nicht versichert?

Ehrlich gesagt: Das zahlt kein Straf-Rechtsschutz

  • Geldstrafen, Geldauflagen und Bußgelder, sie sind gesetzlich nicht versicherbar
  • Schadenersatz an Geschädigte, dafür gibt es die D&O- und die Haftpflichtversicherung
  • Rechtskräftige Verurteilung wegen einer Vorsatztat: Dann müssen die Kosten zurückgezahlt werden, außer im Strafbefehlsverfahren
  • Verfahren, die bei Vertragsabschluss schon bekannt waren
  • Preis- und Ausschreibungsabsprachen über 100.000 € im Jahr

Häufige Fragen

Fragen zum Manager- und Straf-Rechtsschutz

Was ist ein Manager-Rechtsschutz?

Der Manager-Rechtsschutz ist eine Rechtsschutzversicherung speziell für Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte. Er besteht aus bis zu drei Bausteinen: Spezial-Straf-Rechtsschutz, Vermögensschaden-Rechtsschutz und Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. Der wichtigste ist der Straf-Rechtsschutz, denn ein normaler Firmen-Rechtsschutz zahlt bei vielen Vorwürfen gegen die Unternehmensleitung nicht oder nur die gesetzlichen Gebühren.

Brauche ich als angestellter Geschäftsführer einen eigenen Vertrag?

Meist schließt das Unternehmen den Straf-Rechtsschutz als Unternehmenslösung ab, dann sind Sie und alle Mitarbeitenden versichert. Wirft man Ihnen aber eine Tat zulasten des eigenen Unternehmens vor, etwa Untreue, oder scheiden Sie aus, kann das Unternehmen der Leistung widersprechen. Dafür gibt es einen ergänzenden Privatvertrag für Unternehmensleiter. Wir prüfen, welche Lösung zu Ihnen passt.

Ab wann zahlt die Versicherung?

Der Versicherungsfall ist die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie, bei Durchsuchungen deren Beginn und als Zeuge die Ladung zur Aussage. Im Premium-Tarif zahlt der Versicherer schon vorher bis 2.500 € für den Anwalt, wenn ein Verfahren unmittelbar droht.

Kann ich meinen Strafverteidiger selbst wählen?

Ja. Der Versicherer zahlt die angemessenen Kosten des Anwalts Ihrer Wahl, auch nach einer Honorarvereinbarung mit Stundensätzen. Am sichersten ist es, die Vereinbarung vorher mit dem Versicherer abzustimmen. Wir helfen Ihnen dabei.

Was passiert, wenn ich wegen Vorsatz verurteilt werde?

Dann müssen Sie die Leistungen zurückzahlen, aber nur bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat. Bei Einstellung des Verfahrens, bei einer Verurteilung wegen Fahrlässigkeit und im Strafbefehlsverfahren bleibt es bei der Zahlung. Das Risiko, die Kosten vorfinanzieren zu müssen, trägt in jedem Fall der Versicherer.

Zahlt die Versicherung auch Geldstrafen oder Bußgelder?

Nein. Geldstrafen, Geldauflagen und Bußgelder sind gesetzlich nicht versicherbar, weder im Straf-Rechtsschutz noch in der D&O. Versichert sind die Kosten Ihrer Verteidigung.

Sind auch ehemalige Mitarbeiter versichert?

Ja. Ausgeschiedene Mitarbeitende sind für Verfahren aus ihrer früheren Tätigkeit mitversichert, wenn das Unternehmen zustimmt. Nach Ende des Vertrags gilt im Premium-Tarif eine Nachhaftung von bis zu 5 Jahren.

Was kostet ein Manager-Rechtsschutz?

Das hängt von Branche, Mitarbeiterzahl, Versicherungssumme und den gewählten Bausteinen ab. Unser Beispiel für ein IT-Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitenden kostet im Premium-Tarif ohne Selbstbeteiligung 76,38 € im Monat. Wir vergleichen für Sie bei bis zu 80 Gesellschaften.

Fachlich geprüft von Rainer Epbinder
Inhaber und Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) · Stand: 10/2026

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