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Wenn das IT-Projekt teuer wird: typische Schadenfälle, Cyber-Risiken und KI-Fehler

Rainer EpbinderVersicherungsheini aus Leidenschaft · 7 Min. Lesezeit
Junge Frau mit langen lila Haaren und tätowierten Unterarmen präsentiert an einem großen Monitor Onlineshop und Programmcode, vier Kollegen sitzen mit Laptops an einem runden braunen Tisch

Das Projekt läuft seit Monaten, der Termin steht, das Team arbeitet sauber. Dann hakt eine Schnittstelle, ein Update löscht Daten oder ein KI-Modul rechnet falsch. Niemand ist verletzt, nichts ist kaputt – aber beim Kunden fehlt plötzlich sehr viel Geld. Und die erste E-Mail vom Anwalt des Kunden landet bei Ihnen.

Genau so sehen die meisten Schäden in der IT aus: Es sind reine Vermögensschäden. Und immer öfter berührt ein einfacher Projektfehler auch das Thema Cyber oder wird durch den Einsatz von KI ausgelöst. Ich zeige Ihnen, was in der Praxis passiert, wo die Grenze zwischen IT-Haftpflicht und Cyberversicherung verläuft und was Sie als IT-Unternehmen, KI-Entwickler oder KI-Berater prüfen sollten.

Fünf typische Schadenfälle aus IT-Projekten

Die folgenden Fälle sind vereinfachte Beispiele. So oder ähnlich veröffentlichen sie auch Versicherer, die Beträge zeigen die Größenordnung.

1. Der Go-live platzt – rund 280.000 Euro

Ein Softwarehaus entwickelt für einen Händler ein neues Lagersystem. Mehrere Schnittstellen funktionieren nicht, der Start verschiebt sich bis ins Weihnachtsgeschäft. Der Kunde muss das alte System weiterbetreiben und verlangt Ersatz für Fehleranalyse, Parallelbetrieb, externe Berater und entgangenen Umsatz.

2. Die KI-Software rechnet eine Frist falsch – rund 190.000 Euro

Ein Freelancer programmiert für eine Kanzlei eine KI-gestützte Fristenverwaltung. Die Software berechnet eine Einspruchsfrist einen Tag zu spät, der Einspruch geht verspätet ein, der Mandant erleidet einen hohen Steuernachteil. Die Forderung trifft erst die Kanzlei und dann den Entwickler. Dieser Fall zeigt: Ein kleiner Logikfehler in einer KI-Anwendung kann so teuer werden wie ein großes Projektdesaster.

3. Das Update löscht Daten – rund 50.000 Euro

Nach einem Software-Update fehlen beim Kunden Daten, und die vorher gezogene Sicherung ist unvollständig. Forensik, Wiederherstellung, Nacherfassung und Betriebsausfall summieren sich schnell.

4. Der Server schmort – rund 65.000 Euro

Ein neu eingebauter Server überhitzt wegen eines fehlerhaften Stromanschlusses, im Serverraum des Kunden entsteht ein Schwelbrand. Das ist kein Vermögensschaden, sondern ein Sachschaden. Hier hilft der Betriebshaftpflicht-Teil des Vertrags.

5. Die offene Sicherheitslücke im Onlineshop – rund 1 Million Euro

Angreifer nutzen eine nicht geschlossene Lücke und verschlüsseln die zentralen Daten eines Onlineshops. Mehrere Tage lang gehen keine Bestellungen raus. Ertragsausfall, Wiederherstellung und IT-Forensik ergeben schnell einen siebenstelligen Betrag. Und genau hier beginnt die spannende Frage: Wer zahlt – und wer haftet?

Wo sich IT-Fehler und Cyber-Schäden berühren

Ein Cyberangriff kommt von außen, ein Projektfehler von innen. In der Praxis hängt beides oft zusammen, denn sehr viele Angriffe gelingen erst durch einen Fehler. Typische Berührungspunkte:

  • Vergessenes Sicherheitsupdate: Sie betreuen den Shop oder Server eines Kunden, ein Patch bleibt liegen, Angreifer kommen hinein.
  • Falsche Konfiguration: Ein Cloud-Speicher steht offen im Netz, eine Firewall-Regel ist zu großzügig, ein Testzugang bleibt aktiv – und Kundendaten fließen ab.
  • Backup, das keines ist: Die von Ihnen eingerichtete Datensicherung läuft nicht vollständig. Aus einem lästigen Vorfall wird ein Totalausfall.
  • Fernwartung als Einfallstor: Wird Ihr eigenes Unternehmen gehackt, gelangen die Täter über Ihre Zugänge weiter zu Ihren Kunden. Dann sind Sie Opfer und Verursacher zugleich.
  • KI als neues Einfallstor: KI-generierter Code enthält eine Sicherheitslücke, die niemand geprüft hat, oder ein KI-Chatbot gibt durch manipulierte Eingaben vertrauliche Daten preis.

Besonders wichtig für IT-Dienstleister: Hat Ihr Kunde eine eigene Cyberversicherung und zahlt diese seinen Schaden, ist die Sache für Sie nicht erledigt. Ersatzansprüche des Kunden gehen nach § 86 VVG auf den Versicherer über. Er kann sich das Geld also bei Ihnen zurückholen, wenn Sie den Schaden mitverursacht haben. Dazu kommen Schadenersatzforderungen von Betroffenen nach der DSGVO, die oft ebenfalls an den IT-Partner weitergereicht werden.

Welche Versicherung zahlt was?

  • Vermögensschadenhaftpflicht (Berufshaftpflicht): Ihr Kunde verliert durch einen Fehler in Ihrer Programmierung, Beratung oder Administration Geld. Das gilt auch, wenn der Fehler einem Cyberangriff die Tür geöffnet hat.
  • Betriebshaftpflicht: Ein Mensch wird verletzt oder eine Sache beschädigt, etwa beim Einsatz vor Ort im Serverraum.
  • Cyberversicherung: Ihr eigenes Unternehmen wird angegriffen. Sie zahlt Notfallhilfe, IT-Forensik, Wiederherstellung und Ihren Ertragsausfall – je nach Vertrag auch Ansprüche Dritter nach einem Datenabfluss.

Die IT-Haftpflicht verbindet die ersten beiden Bausteine in einem Vertrag. Die Cyberversicherung ersetzt sie nicht, sondern ergänzt sie: Die eine schützt vor den Ansprüchen Ihrer Kunden, die andere vor dem Schaden im eigenen Haus. Bei einem Vorfall wie dem Fernwartungs-Beispiel braucht ein IT-Unternehmen beide.

So schützt die Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht Ihr IT-Unternehmen

  • Prüfen: Der Versicherer klärt, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist und wie hoch sie sein darf.
  • Abwehren: Unberechtigte Ansprüche wehrt er ab und trägt Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten. In der IT ist das besonders wertvoll, denn über die Ursache eines Fehlers wird oft lange gestritten.
  • Zahlen: Berechtigte Ansprüche werden bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt – auch entgangener Gewinn und Mehrkosten Ihres Kunden.
  • Mitversichern: Gute Verträge schließen Fehler von Mitarbeitern, Freelancern und Subunternehmern ein, außerdem Datenverlust beim Kunden, Urheberrechts- und Lizenzverstöße sowie Datenschutzverstöße.

Wichtig sind auch die Grenzen: Die Nachbesserung Ihrer eigenen Leistung ist in der Regel nicht versichert, vertraglich zugesagte Vertragsstrafen und Bußgelder meist ebenfalls nicht. Terminüberschreitungen sind nicht in jedem Tarif eingeschlossen. Darum lohnt sich der Blick in die Bedingungen, bevor das Projekt startet.

KI-Projekte: Worauf KI-Programmierer, KI-Berater und KI-Engineers achten sollten

KI verändert die IT-Haftung gerade spürbar. Wer KI entwickelt, einbaut oder dazu berät, hat andere Risiken als ein klassisches Softwarehaus. Ein KI-Modell liefert nicht immer dasselbe Ergebnis, es kann überzeugend falsch antworten, und oft lässt sich im Nachhinein nur schwer sagen, warum. Typische KI-Risiken sind:

  • Falsche KI-Ausgaben: Ein KI-Assistent gibt Kunden falsche Preise oder Auskünfte, ein KI-Modell bewertet Vorgänge falsch, und Ihr Auftraggeber entscheidet auf dieser Grundlage.
  • Urheberrecht: Ein KI-Werkzeug übernimmt fremden Code oder fremde Inhalte, die Rechteinhaber melden sich.
  • Datenschutz: Personenbezogene Daten landen in einem KI-Dienst, in dem sie nichts zu suchen haben.
  • Beratung: Als KI-Berater empfehlen Sie ein Modell oder einen Anbieter, das Projekt scheitert oder verstößt gegen die europäische KI-Verordnung.

Entscheidend ist die Tätigkeitsbeschreibung im Vertrag. Versichert ist, was dort steht. Steht KI nicht ausdrücklich drin oder schließt ein Tarif KI-Leistungen aus, kann genau der KI-Schaden offen bleiben. Das gilt für KI-Programmierer genauso wie für KI-Berater, KI-Engineers und AI-Engineers, Prompt-Spezialisten und Agenturen, die KI nur nebenbei einsetzen. Dazu kommt: Ab dem 9. Dezember 2026 gelten Software und KI-Systeme auch nach dem neuen Produkthaftungsrecht als Produkt.

Was Sie in Ihrem Vertrag prüfen sollten

  • Ist Ihre Tätigkeit vollständig beschrieben, einschließlich KI-Entwicklung, KI-Beratung, Hosting und Administration?
  • Passt die Versicherungssumme für Vermögensschäden zu Ihren größten Projekten und zu den Vorgaben Ihrer Auftraggeber?
  • Wie oft steht die Summe im Jahr zur Verfügung (Jahreshöchstleistung)?
  • Sind Datenverlust, Terminüberschreitung und Urheberrecht eingeschlossen?
  • Sind Fehler aus der Zeit vor Vertragsbeginn (Rückwärtsdeckung) und Ansprüche nach Vertragsende (Nachhaftung) geregelt?
  • Gilt der Schutz auch bei Kunden im Ausland? Sind die USA oder Kanada ausgeschlossen?
  • Passen die Haftungsklauseln Ihrer Kundenverträge zum Versicherungsschutz? Eine freiwillig übernommene Haftung ist oft nicht gedeckt.

Unsere Erfahrung für Ihre IT- und KI-Risiken

ASTRAL Versicherungsmakler sichert seit vielen Jahren IT-Unternehmen ab und bringt ebenso lange Erfahrung im Cyber-Schutz mit. Zu uns kommen Softwarehäuser, Systemhäuser und IT-Freelancer – und immer häufiger neue Berufe wie KI-Programmierer, KI-Berater und KI-Engineers. Wir sprechen Ihre Sprache, lesen Ihre Kundenverträge und formulieren Ihre Tätigkeit so, wie der Versicherer sie braucht. Denn gerade bei KI entscheidet die richtige Beschreibung darüber, ob der Vertrag im Ernstfall hält.

Mein Tipp: Schicken Sie uns Ihren aktuellen Vertrag und eine kurze Beschreibung Ihrer Leistungen, gern mit Ihren KI-Projekten. Wir prüfen, ob Haftpflicht und Cyber-Schutz zusammenpassen, und vergleichen bei bis zu 80 Gesellschaften. Rufen Sie uns an unter 0800 444 2004. Mehr lesen Sie bei der IT-Haftpflicht, der Vermögensschadenhaftpflicht und der Cyberversicherung.

Die Schadenfälle sind vereinfachte Beispiele und keine Fälle aus unserem Kundenbestand. Die Beträge orientieren sich an veröffentlichten Schadenbeispielen eines IT-Versicherers. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Leistungen genau versichert sind, regeln die Bedingungen des jeweiligen Vertrags.

Rainer EpbinderVersicherungsheini aus Leidenschaft · 7 Min. Lesezeit

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