Kurz erklärt
Die Ingenieur-Haftpflicht schützt selbstständige Ingenieure, technische Berater und Projektsteuerer, wenn ein Fehler Ihren Auftraggeber Geld kostet, etwas beschädigt oder jemanden verletzt. Sie zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte für Sie ab. Beispiel für einen Projektsteuerer: 1 Mio. € für Vermögens- und Sachschäden und 5 Mio. € für Personenschäden ab 1.094,80 € brutto im Jahr.
Ingenieure arbeiten dort, wo es um viel Geld geht: Bauvorhaben, Produktionsanlagen, Gutachten, Ausschreibungen. Ein übersehener Kostensprung, eine missverständliche Empfehlung oder eine verpasste Frist kostet den Auftraggeber schnell ein Vielfaches Ihres Honorars.
Viele Auftraggeber verlangen deshalb schon vor der Vergabe einen Versicherungsnachweis. Den bekommen Sie bei uns auf Deutsch und Englisch.
Persönlich beraten statt Online-Formular:
Wir lesen Ihre Ingenieur- und Projektsteuerungsverträge und die Versicherungsvorgaben Ihrer Auftraggeber und finden die passende Deckung.
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der Preis
Beispiel für einen selbstständigen Projektsteuerer mit einem Jahresumsatz bis 150.000 €
Bei 1 Jahr Laufzeit
Prämie
1.094,80 €brutto im Jahr, inkl. 19 % Versicherungsteuer
Jahresumsatzbis 150.000 €
Vermögens- und Sachschäden1.000.000 €
Personenschäden5.000.000 €
Jahreshöchstleistung3-fach
Selbstbeteiligung2.500 € (Personenschäden 0 €)
GeltungsbereichEU, Großbritannien, Schweiz
Alternative
Prämie
1.582,70 €brutto im Jahr, inkl. 19 % Versicherungsteuer
Jahresumsatzbis 250.000 €
Vermögens- und Sachschäden3.000.000 €
Personenschäden5.000.000 €
Selbstbeteiligung2.500 €
Bausteinewie oben
So setzt sich der Beitrag zusammen
| Berufshaftpflicht für Vermögens- und Sachschäden | 720,00 € |
| Betriebshaftpflicht für Personenschäden | 200,00 € |
| Jahresbeitrag netto | 920,00 € |
| Versicherungsteuer 19 % | 174,80 € |
| Jahresbeitrag brutto | 1.094,80 € |
Angebot anfordern?
Unverbindliches Beispiel, Stand 25.09.2026, auf Basis des Ingenieur-Tarifs eines unserer Versicherungspartner für die Tätigkeit Projektsteuerung. Die Alternative ist mit einem Jahresumsatz bis 250.000 € und 3 Mio. € Versicherungssumme für Vermögens- und Sachschäden berechnet, mit denselben Bausteinen und derselben Laufzeit. Voraussetzungen u. a.: Firmensitz in Deutschland, keine Baugrund-, Altlasten- oder Wertgutachten, keine Aufträge außerhalb der EU, Großbritanniens und der Schweiz, in den letzten 5 Jahren keine Schäden, Ansprüche oder Ermittlungen gegen Sie und keine bekannten Umstände, die zu einem Schaden führen könnten. Der Beitrag hängt von Ihrer Tätigkeit ab: Rein beratende Ingenieure zahlen meist weniger als Ingenieure mit Planungsleistung. Maßgeblich sind das individuelle Angebot und die Versicherungsbedingungen.
Der entscheidende Unterschied
Vermögensschaden, Sachschaden oder Personenschaden?
Welche Versicherung zahlt, hängt davon ab, was zuerst passiert ist. Bei Ingenieuren und Projektsteuerern sind die meisten Schäden echte Vermögensschäden: Beim Auftraggeber fehlt Geld, ohne dass vorher etwas kaputtgegangen oder jemand verletzt worden ist. Genau diese Schäden sind in einer normalen Betriebshaftpflicht ausgeschlossen.
Vermögensschaden
Es fehlt „nur“ Geld
- Ihre Kostenkontrolle meldet eine Budgetüberschreitung zu spät, der Bauherr kann nicht mehr gegensteuern
- Ein Fehler in den Vergabeunterlagen führt zu einem Nachprüfungsverfahren, das Projekt verzögert sich um Monate
- Sie geben eine überhöhte Abschlagsrechnung frei, der Bauunternehmer geht in die Insolvenz
- Ein Förderantrag geht nach Ihrer Terminplanung zu spät raus, die Förderung ist weg
Sachschaden
Etwas ist beschädigt
- Bei einer Messung beim Kunden fällt Ihr Stativ gegen eine Steuerung, die Anlage steht zwei Tage still
- Originalunterlagen des Auftraggebers gehen bei Ihnen verloren und müssen neu beschafft werden
- Sie verlieren den Generalschlüssel der Baustelle, die Schließanlage muss getauscht werden
- Im gemieteten Büro läuft Wasser aus, Boden und Wände sind beschädigt
Personenschaden
Jemand ist verletzt
- Bei der Baustellenbegehung stolpert ein Besucher über Ihr Messkabel und bricht sich das Bein
- Nach Ihrer Sicherheitsberatung verunglückt ein Mitarbeiter des Kunden, die Berufsgenossenschaft nimmt Sie in Regress
- Auf Ihrem Messestand fällt ein Display um und verletzt einen Besucher
Faustregel: Ist zuerst ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt, gehören auch die Folgekosten wie Verdienst- oder Produktionsausfall zu diesem Personen- oder Sachschaden. Fehlt „nur“ Geld, ist es ein Vermögensschaden. Der Beispieltarif deckt alle drei Schadenarten in einem Vertrag.
Für Projektsteuerer
Projektsteuerer: Sie steuern Kosten, Termine und Qualität und haften dafür
Als Projektsteuerer vertreten Sie den Bauherrn gegenüber Planern und Firmen. Sie planen nicht selbst, aber Sie kontrollieren Budget, Termine, Verträge und Rechnungen. Geht dabei etwas schief, landet der Schaden fast immer als reiner Vermögensschaden bei Ihnen.
Typische Vorwürfe gegen Projektsteuerer
- Kostensteigerungen nicht rechtzeitig erkannt oder gemeldet
- Terminplan fehlerhaft, der Bauherr verliert Mieteinnahmen
- Rechnungen ungeprüft freigegeben, Überzahlung an Firmen
- Fehler bei Ausschreibung und Vergabe nach VgV, VOB oder VOL
- Nachträge nicht geprüft, Vertragsstrafen nicht durchgesetzt
Das ist im Beispieltarif abgesichert
- Projektsteuerung und Projektmanagement außerhalb der Architektenleistungen
- Beratung öffentlicher Auftraggeber bei Vergabeverfahren nach VgV, VOL und VOB
- Technische Due Diligence beim Kauf von Immobilien und Anlagen
- Arbeit in Arbeitsgemeinschaften (ARGE), auch wenn die ARGE selbst in Anspruch genommen wird
- Nutzungsausfall und Betriebsunterbrechung beim Auftraggeber bis 500.000 €
Wichtig: Übernehmen Sie auch Objektplanung oder Objektüberwachung (Bauüberwachung), brauchen Sie dafür eine Berufshaftpflicht für Planer. Die rechnen wir Ihnen bei unseren Partnern gerne dazu.
Aus der Rechtsprechung
Wenn der Auftraggeber klagt
OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.02.2011 – 4 U 155/09
12.000 € Honorar, 500.000 € Schaden
Ein Ingenieur untersuchte den Boden für eine Geothermieanlage. Seine Messwerte stimmten, doch in der Zusammenfassung schrieb er nur von „geringen Risiken“. Der Bauherr baute, die Anlage musste stillgelegt werden. Das Gericht verurteilte den Ingenieur zum vollen Schadenersatz: Gerade die Zusammenfassung eines Gutachtens muss eindeutig sein, weil Auftraggeber sich auf sie verlassen.
OLG Celle, Urteil vom 27.08.2015 – 16 U 41/15
Mitverklagt, obwohl nicht zuständig
Nach einer fehlerhaften Abdichtung verklagte ein Bauherr nicht nur den Architekten, sondern auch den Projektsteuerer. Die Klage gegen den Projektsteuerer scheiterte: Für Projektsteuerer gibt es kein allgemeingültiges Leistungsbild, ihre Pflichten ergeben sich allein aus dem Vertrag. Bis zu diesem Ergebnis musste der Prozess aber geführt und bezahlt werden.
§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB
Sie müssen sich entlasten
Steht eine Pflichtverletzung fest, wird Ihr Verschulden vermutet. Sie müssen beweisen, dass Sie den Fehler nicht zu vertreten haben. Und weil Bauherren gern alle Beteiligten gleichzeitig verklagen, stehen Ingenieure und Projektsteuerer oft neben Architekt und Baufirma vor Gericht.
Hinweis: Baugrund- und Altlastengutachten wie im Fall aus Saarbrücken sind im Beispieltarif nicht enthalten. Dafür vermitteln wir einen passenden Spezialtarif.
Passiver Rechtsschutz
Der Versicherer wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab
Eine Haftpflichtversicherung zahlt nicht nur Schadenersatz. Mindestens genauso wichtig ist der passive Rechtsschutz: Der Versicherer prüft jeden Anspruch und führt den Streit für Sie, außergerichtlich, vor Gericht und im Schiedsverfahren. Viele Forderungen gegen Ingenieure erweisen sich als unberechtigt, kosten bis dahin aber Anwälte und Gutachter.
Abwehr
Anwälte und Gutachter auf Kosten des Versicherers
Anwalts-, Gutachter-, Sachverständigen-, Gerichts- und Reisekosten trägt der Versicherer. Für die Abwehrkosten fällt keine Selbstbeteiligung an, und je Schadenfall werden sie nicht auf die Versicherungssumme angerechnet.
Strafverfahren
Strafverteidigung bis 500.000 €
Ermittelt nach einem Unfall die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Sie, zahlt der Versicherer Ihren Strafverteidiger. Zurückzahlen müssen Sie nur, wenn Ihnen rechtskräftig Vorsatz nachgewiesen wird.
Ihr Honorar
Streit um die Rechnung
Hält ein Auftraggeber Ihr Honorar zurück und droht mit Schadenersatz, kann der Versicherer die offene Rechnung begleichen, um den Streit zu beenden.
Einstweilige Verfügung
Unterlassung und Widerruf
Auch einstweilige Verfügungen und Klagen auf Unterlassung oder Widerruf wehrt der Versicherer ab, wenn sie mit einem möglichen Versicherungsfall zusammenhängen.
Selbst aktiv werden
Klarheit schaffen
Mit Zustimmung des Versicherers können Sie eine negative Feststellungsklage erheben, um eine im Raum stehende Forderung gerichtlich klären zu lassen. Auch diese Kosten trägt der Versicherer.
Bis zur Klärung
Auch bei schweren Vorwürfen
Wirft man Ihnen vor, bewusst gegen Vorschriften verstoßen zu haben, übernimmt der Versicherer trotzdem die Abwehr, bis das rechtskräftig festgestellt ist.
Nachweis für Ausschreibungen
Versicherungsbestätigung auf Deutsch und Englisch
Zweisprachig
Anerkannt in ganz Europa
Unsere Versicherungsbestätigungen erstellen wir auf Deutsch und Englisch. Sie werden von Auftraggebern und Ausschreibungsplattformen in ganz Europa anerkannt.
Individuell
Klauseln nach Vorgabe des Auftraggebers
Verlangt Ihr Auftraggeber eine bestimmte Versicherungssumme oder besondere Klauseln, vereinbaren wir das auf Wunsch individuell mit dem Versicherer.
Schnell
Pünktlich zur Abgabefrist
Ausschreibungen haben enge Fristen. ASTRAL arbeitet schnell und zuverlässig, damit Ihr Nachweis rechtzeitig vorliegt.
Für wen?
Für Ingenieure, technische Berater und Projektsteuerer
Versichert sind die im Vertrag genannte Tätigkeit und die dazugehörigen Leistungen: technische Beratung, Gutachten zu Ihrem Fachgebiet, Handlungsempfehlungen und ihre Umsetzung, Schulungen, Strategie-, Organisations- und Qualitätsberatung.
- Projektsteuerer und Projektmanager
- Beratende Ingenieure ohne Planungsleistung
- Selbstständige Ingenieure und Ingenieurbüros
- Energieberater und Technische Gebäudeausrüstung
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren (SiGeKo)
- Sicherheits- und Qualitätsingenieure
- Vermessungs- und Verkehrsingenieure
- Maschinen- und Anlagenbauingenieure
- Ingenieure für Embedded Systems und IT
Was ist versichert?
Das steckt im Beispieltarif
- Fehler bei der Arbeit: Nicht- oder Schlechterfüllung, verletzte Nebenpflichten, Fehler schon in den Vertragsverhandlungen, Verzögerungsschäden, pauschalierter Schadenersatz
- Folgeschäden beim Auftraggeber: Nutzungsausfall und Betriebsunterbrechung bis 500.000 €
- Rechte Dritter: Urheber-, Marken- und Lizenzrechte, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Persönlichkeitsrechte
- Vertraulichkeit und Datenschutz: Ansprüche aus verletzten Geheimhaltungsvereinbarungen, auch Vertragsstrafen, bis 300.000 €
- Eigene Schäden: verlorene Projektunterlagen, PR-Berater bei drohendem Reputationsschaden und Schäden an der eigenen Website je bis 300.000 €
- Weitere Tätigkeiten: Unternehmens- und Personalberatung, IT-Dienstleistungen, Kosten nach Auslösen eines Fehlalarms, Umweltschäden
- Betriebshaftpflicht: Geschäftsreisen, Messen, Seminare, Mietsachschäden am Büro, verlorene fremde Schlüssel und Codekarten, gemietete oder geliehene Sachen bis 50.000 €, Mietwagen auf Dienstreisen
- Mitarbeiter und Partner: angestellte und eingegliederte freie Mitarbeiter sind mitversichert, ebenso Schäden durch von Ihnen beauftragte Subunternehmer
- Verstoßprinzip: Es zählt der Zeitpunkt Ihres Fehlers, nicht der Zeitpunkt, an dem der Schaden entdeckt wird. Nachmeldefrist mindestens 10 Jahre nach Vertragsende
Was ist nicht versichert?
Ehrlich gesagt: Das zahlt diese Haftpflicht nicht
- Architektenleistungen: Planung, Konstruktion oder Berechnung von Gebäuden und Fabriken einschließlich Bauüberwachung, dafür gibt es die Berufshaftpflicht für Planer
- Baugrund-, Altlasten- und Wertgutachten, dafür gibt es Spezialtarife
- Sonderrisiken wie Kraftfahrzeuge, Kräne, Fahrgeschäfte, Pipelines, Sprengungen, Offshore- und Kernkraftanlagen, Waffensysteme und Asbest
- Die Erfüllung Ihres eigenen Auftrags, Nachbesserung, Garantie- und Erfolgszusagen
- Wissentliche Pflichtverletzungen (die Abwehr zahlt der Versicherer aber, bis das festgestellt ist)
- Aufträge außerhalb der EU, Großbritanniens und der Schweiz ohne besondere Vereinbarung
- Eigene Cyber-Schäden wie Datenwiederherstellung und Betriebsausfall, dafür gibt es die Cyberversicherung
Häufige Fragen
Fragen zur Ingenieur-Haftpflicht
Reicht nicht eine Betriebshaftpflicht?
Nein. Die Betriebshaftpflicht ist für Personen- und Sachschäden gemacht. Die typischen Schäden aus Beratung, Gutachten und Projektsteuerung sind aber reine Vermögensschäden. Die sind dort ausgeschlossen und nur über eine Berufshaftpflicht für Vermögensschäden versichert.
Bin ich als Projektsteuerer versichert?
Ja. Projektsteuerung und Projektmanagement außerhalb der Architektenleistungen sind versichert. Übernehmen Sie zusätzlich Objektplanung oder Bauüberwachung, brauchen Sie dafür eine Berufshaftpflicht für Planer. Sprechen Sie uns an, bevor Sie solche Leistungen anbieten.
Bekomme ich einen Nachweis auf Englisch?
Ja. Wir stellen Ihre Versicherungsbestätigung auf Deutsch und Englisch aus. Sie wird von Auftraggebern und Ausschreibungsplattformen in ganz Europa anerkannt. Besondere Vorgaben Ihres Auftraggebers stimmen wir mit dem Versicherer ab.
Welche Versicherungssumme brauche ich?
Das hängt von Ihren Projekten und Ihren Auftraggebern ab. Öffentliche Auftraggeber und große Unternehmen geben in Ausschreibungen oft eine Mindestsumme vor. Wir sehen uns Ihre Verträge an und empfehlen eine Summe, die zu Ihrem Risiko passt.
Was bedeutet „3-fach maximiert“?
Die Versicherungssumme steht pro Schaden einmal zur Verfügung, pro Versicherungsjahr insgesamt dreimal. Bei 1 Mio. € für Vermögens- und Sachschäden zahlt der Versicherer also bis zu 3 Mio. € im Jahr.
Was bedeutet Verstoßprinzip?
Versichert ist ein Fehler, den Sie während der Vertragslaufzeit machen, auch wenn der Schaden erst Jahre später auffällt. Gerade bei Bauprojekten ist das wichtig, weil Mängel oft erst nach der Abnahme sichtbar werden.
Was passiert, wenn mein Umsatz steigt?
Der Versicherer fragt Ihren Umsatz regelmäßig ab und passt den Beitrag an. Melden Sie den Umsatz rechtzeitig, damit keine Nachberechnung erfolgt. Die Alternative oben zeigt den Beitrag bei einem Jahresumsatz bis 250.000 €.
Fachlich geprüft von Rainer Epbinder
Inhaber und Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) · Stand: 10/2026
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