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Cyber · Datenschutz · Krisenhilfe

Cyberversicherung für Unternehmen

ab 1.190,56 € brutto im Jahr

Ihr freundlicher Versicherungsmakler aus Hamburg

Kurz erklärt

Die Cyberversicherung hilft, wenn Hacker, Schadsoftware oder Betrüger Ihr Unternehmen treffen. Sie zahlt die Notfallhilfe rund um die Uhr, IT-Forensiker und die Wiederherstellung Ihrer Daten, ersetzt Ertragsausfall und Betrugsschäden – und schützt Sie, wenn Kunden nach einem Datenabfluss Schadenersatz fordern. Beispiel: 1 Mio. € Versicherungssumme ab 1.190,56 € brutto im Jahr.

Angreifer suchen sich nicht die Großen aus, sondern die Erreichbaren. Eine gefälschte Rechnung im Postfach, ein unsicheres Passwort, ein Anruf vom angeblichen Chef – mehr braucht es oft nicht. Danach stehen Rechner still, Kundendaten tauchen im Netz auf, und Geld ist auf einem fremden Konto.

Am teuersten ist dabei selten die Technik. Teuer werden die Tage ohne Umsatz, die Pflichten gegenüber Datenschutzbehörde und Kunden – und die Forderungen der Menschen, deren Daten abgeflossen sind. Dafür haftet Ihr Unternehmen, auch wenn Kriminelle den Schaden verursacht haben.

Persönlich beraten statt Online-Formular:
Wir gehen mit Ihnen die Sicherheitsfragen der Versicherer durch – damit im Ernstfall nichts an einer falschen Antwort scheitert.

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Voilà
der Preis

Beispiel für ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5 Mio. €

Bei 3 Jahren Laufzeit

Prämie

1.721,80 €brutto im Jahr, inkl. 19 % Versicherungsteuer

Jahresumsatzbis 5.000.000 €

Versicherungssumme1.000.000 €

Jahreshöchstleistung2-fach

Selbstbeteiligung500 € je Schaden

Notfallhilfe rund um die Uhrohne Selbstbeteiligung

Geltungsbereichweltweit

Alternative

Prämie

1.190,56 €brutto im Jahr, inkl. 19 % Versicherungsteuer

Jahresumsatzbis 1.000.000 €

Versicherungssumme1.000.000 €

Selbstbeteiligung1.000 € je Schaden

Bausteinewie oben

So setzt sich der Beitrag zusammen
Cyber- und Daten-Eigenschaden inkl. Notfallhilfe und IT-Forensik825,55 €
Cyber-Betriebsunterbrechung260,70 €
Cyber-Erpressung173,80 €
Vertrauensschaden inkl. Fake-President86,90 €
Cyber-Haftpflicht inkl. Datenschutzverstöße173,80 €
Prävention: Schulungscenter für alle Mitarbeiter86,90 €
Laufzeitnachlass 10 %−160,76 €
Jahresbeitrag netto1.446,89 €
Versicherungsteuer 19 %274,91 €
Jahresbeitrag brutto1.721,80 €

Angebot anfordern?

Unverbindliches Beispiel, Stand 25.09.2026, auf Basis des Cyber-Tarifs eines unserer Versicherungspartner. Die Alternative ist mit einem Jahresumsatz bis 1 Mio. € und 1.000 € Selbstbeteiligung berechnet. Voraussetzungen u. a.: keine Cyber-Schäden über 1.500 € in den letzten 5 Jahren, aktueller Virenschutz, Firewall und regelmäßige Datensicherung auf getrennten Systemen (bis 1 Mio. € Umsatz mindestens wöchentlich, darüber täglich); keine Tätigkeit in Zahlungsabwicklung, Inkasso, Glücksspiel, Kliniken, Direktmarketing oder als Versorger; keine gespeicherten Daten von Personen mit Wohnsitz in den USA. Bei Betriebsunterbrechung tragen Sie die ersten 8 Stunden selbst, mindestens die Selbstbeteiligung. Maßgeblich sind das individuelle Angebot und die Versicherungsbedingungen. Bei einem Jahr Laufzeit entfällt der Laufzeitnachlass.

Das größte Risiko

Wenn Daten abfließen, haften Sie – auch als Opfer

Viele Unternehmer denken: Wenn Hacker unsere Daten stehlen, sind wir doch selbst die Geschädigten. Rechtlich sieht das anders aus. Wer personenbezogene Daten speichert – von Kunden, Patienten, Mitarbeitern oder Lieferanten –, ist nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dafür verantwortlich, sie zu schützen.

EuGH, Urteil vom 14.12.2023 – C-340/21

Das Unternehmen muss beweisen, dass es genug getan hat

Nach einem Hackerangriff auf eine Behörde entschied der Europäische Gerichtshof: Der Verantwortliche muss nachweisen, dass seine Schutzmaßnahmen geeignet waren. Dass Kriminelle den Angriff verübt haben, entlastet ihn nicht automatisch. Und schon die begründete Befürchtung der Betroffenen, dass ihre Daten missbraucht werden, kann ein Schaden sein.

BGH, Urteil vom 18.11.2024 – VI ZR 10/24

Schon der Kontrollverlust kostet Geld

Der Bundesgerichtshof stellte klar: Bereits der bloße Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten ist ein ersatzfähiger Schaden – ohne dass ein Missbrauch nachgewiesen werden muss. Als Größenordnung nannte er 100 € je betroffener Person. Bei 5.000 Kundendatensätzen sind das rechnerisch 500.000 € – zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten.

Was nach einem Datenabfluss auf Sie zukommt

  • Meldung an die Datenschutzbehörde innerhalb von 72 Stunden (Art. 33 DSGVO)
  • Information aller Betroffenen, wenn ein hohes Risiko für sie besteht (Art. 34 DSGVO)
  • IT-Forensik, um festzustellen, welche Daten abgeflossen und wer betroffen ist
  • Schadenersatzforderungen von Kunden und Mitarbeitern (Art. 82 DSGVO), oft gebündelt über spezialisierte Kanzleien
  • Bußgeldverfahren der Aufsichtsbehörde – bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes
  • Vertragsstrafen aus Geheimhaltungsvereinbarungen mit Geschäftspartnern
  • Anwälte, Call-Center und Krisen-PR, damit Kunden bleiben und der Ruf keinen Schaden nimmt

Die Cyberversicherung übernimmt diese Kosten, prüft die Ansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt berechtigte – Bußgelder, soweit sie rechtlich versicherbar sind.

Aus der Praxis

So schnell entsteht ein Schaden

Datenabfluss

Kundendaten im Netz

Über ein gestohlenes Passwort kopieren Angreifer die Kundendatenbank und veröffentlichen sie. Forensik, Meldungen, Anwälte und die Forderungen der Kunden trägt der Versicherer.

Erpressung

Alles verschlüsselt

Nach einem Klick auf eine gefälschte Rechnung sind Server und Laptops gesperrt, die Täter fordern Lösegeld. Krisenberater verhandeln, Spezialisten stellen die Daten wieder her.

Fake-President

Der falsche Chef

Eine täuschend echte E-Mail der „Geschäftsführung“ bittet die Buchhaltung um eine eilige, vertrauliche Überweisung. Das Geld ist weg – der Vertrauensschaden-Baustein ersetzt es.

Stillstand

Drei Tage kein Umsatz

Nach einem Angriff auf den Cloud-Dienst, mit dem Sie Aufträge abwickeln, geht nichts mehr. Der Ertragsausfall ist ab der neunten Stunde versichert.

Was ist versichert?

Das steckt im Beispieltarif

  • Notfallhilfe rund um die Uhr: Experten schätzen die Lage ein und sagen, was sofort zu tun ist – ohne Selbstbeteiligung und ohne Anrechnung auf die Versicherungssumme
  • IT-Forensik nach Hackerangriffen: Sachverständige klären Ursache und Umfang, finden heraus, welche Daten betroffen sind, und erstellen einen Plan für die Wiederherstellung
  • Dateneigenschaden: Wiederherstellung von IT-Systemen, Programmen, Daten und Website, Entfernen von Schadsoftware, Reparatur oder Ersatz der Hardware – auch nach eigenen Bedien- und Programmierfehlern, im Homeoffice und auf privaten Geräten, die dienstlich genutzt werden
  • Cyber-Erpressung: Krisenberatung und – nach Zustimmung des Versicherers und nur, wenn es rechtlich zulässig ist – das geforderte Lösegeld
  • Fake-President und Vertrauensschäden: Überweisungen nach gefälschten Anweisungen, Phishing von Bankdaten, Betrug und Diebstahl durch Dritte oder eigene Mitarbeiter
  • Betriebsunterbrechung: Ertragsausfall und fortlaufende Kosten, auch wenn der Angriff Ihren Cloud- oder Hosting-Dienstleister trifft
  • Cyber-Haftpflicht: Ansprüche Dritter nach Datenabfluss und Datenschutzverstößen, weitergegebenen Viren oder verletzter Geheimhaltung – inklusive Abwehr unberechtigter Forderungen und Kosten behördlicher Verfahren
  • Datenschutz-Pflichten: Anwälte für Meldungen an Behörden, Information der Betroffenen, Call-Center und Krisen-PR

Was ist nicht versichert?

Ehrlich gesagt: Hier sind Grenzen

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden und wissentliche Pflichtverletzungen (die Abwehr zahlt der Versicherer aber, bis das festgestellt ist)
  • Ausfälle der öffentlichen Infrastruktur, etwa Strom, Telefon- und Internetnetze oder der Internetanbieter selbst
  • Krieg und feindselige Handlungen fremder Staaten sowie hoheitliche Eingriffe
  • Fake-President-Betrug, bei dem die Geschäftsführung selbst getäuscht wird – versichert sind die Mitarbeiter
  • Lösegeld ohne vorherige Zustimmung des Versicherers
  • Vorfälle, die bei Vertragsschluss schon bekannt waren, und die ersten 8 Stunden einer Betriebsunterbrechung

Mehr als Geld

Leistungen, die im Alltag helfen

Nothilfe

Ein Anruf, sofort Hilfe

Schon beim Verdacht – etwa wenn der Virenscanner Alarm schlägt – erreichen Sie Krisenexperten rund um die Uhr. Sie sagen Ihnen, was sofort zu tun ist, bevor der Schaden wächst.

Schulungscenter

Alle Mitarbeiter schulen – ohne Zusatzkosten

Online-Kurse mit Zertifikat zu Phishing, Passwörtern, Ransomware, Social Engineering und Datenschutz, dazu Phishing-Tests, Warnungen vor neuen Angriffswellen, Malware-Scanner und Browser-Check. Im Beitrag enthalten, für jeden Mitarbeiter.

Langfristig

Geschützt – auch später

Weltweiter Schutz, gezielte und ungezielte Angriffe gleichermaßen versichert, 10 Jahre Nachmeldefrist nach Vertragsende.

Die meisten Angriffe beginnen mit einem Klick. Geschulte Mitarbeiter sind der beste Schutz – und die Cyberversicherung hilft, wenn trotzdem etwas passiert.

Häufige Fragen

Fragen zur Cyberversicherung

Wir haben einen IT-Dienstleister – brauchen wir trotzdem eine Cyberversicherung?

Ja. Ein guter IT-Dienstleister senkt das Risiko, kann es aber nicht ausschließen – die meisten Angriffe beginnen mit einer täuschend echten E-Mail. Außerdem zahlt er weder Ihren Ertragsausfall noch Forderungen von Kunden nach einem Datenabfluss. Und haftet er selbst, müssen Sie ihm das erst nachweisen.

Deckt meine Betriebshaftpflicht nicht auch Datenschutzverstöße?

Meist nur sehr eingeschränkt. Die Betriebshaftpflicht ist für Personen- und Sachschäden gedacht. Reine Vermögensschäden nach einem Datenabfluss, die Kosten für Forensik und Meldungen sowie Ihre eigenen Schäden wie Datenwiederherstellung und Ertragsausfall deckt sie in der Regel nicht.

Was ist Fake-President-Betrug?

Betrüger geben sich per E-Mail, Telefon oder sogar mit gefälschter Stimme als Geschäftsführer oder bekannter Geschäftspartner aus und veranlassen Mitarbeiter zu eiligen Überweisungen. Versichert ist der Schaden, wenn Mitarbeiter getäuscht werden – nicht, wenn die Geschäftsführung selbst überweist.

Zahlt die Versicherung Lösegeld?

Nur mit vorheriger Zustimmung des Versicherers und nur, wenn die Zahlung rechtlich zulässig ist. Im Vordergrund stehen Krisenberatung und die Wiederherstellung Ihrer Daten – oft lässt sich eine Zahlung so vermeiden.

Was muss ich im Ernstfall tun?

Sofort die Notfall-Hotline aus Ihrem Versicherungsschein anrufen – schon beim Verdacht. Die Experten sagen Ihnen, welche Geräte Sie vom Netz nehmen und was Sie sichern sollen. Denken Sie an die 72-Stunden-Frist für die Meldung an die Datenschutzbehörde; auch dabei hilft die Versicherung. Und rufen Sie uns an: Wir begleiten Sie durch die Schadenregulierung.

Welche Voraussetzungen muss mein Unternehmen erfüllen?

Für kleinere Unternehmen genügen meist Grundregeln: aktueller Virenschutz, Firewall und regelmäßige Datensicherungen auf einem getrennten Datenträger. Ab höheren Umsätzen fragen Versicherer zusätzlich nach Vier-Augen-Prinzip, Zwei-Faktor-Anmeldung und aktuellen Betriebssystemen. Wir gehen die Fragen vorher mit Ihnen durch.

Was bedeutet „2-fach maximiert“?

Die Versicherungssumme steht pro Schaden einmal zur Verfügung, pro Versicherungsjahr insgesamt zweimal. Bei 1 Mio. € Versicherungssumme zahlt der Versicherer also bis zu 2 Mio. € im Jahr.

Fachlich geprüft von Rainer Epbinder
Inhaber und Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) · Stand: 10/2026

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