Kurz erklärt
Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) spart der Mitarbeiter einen Teil seines Bruttolohns für die Rente, der Arbeitgeber gibt etwas dazu. Weil die Beiträge vor Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden, kostet die Vorsorge netto deutlich weniger, als später in den Vertrag fließt.
Für Mitarbeiter ist die bAV eine der günstigsten Arten, fürs Alter vorzusorgen: Ein Teil des Beitrags kommt vom Staat in Form gesparter Steuern und Abgaben, ein Teil vom Chef. Für Arbeitgeber ist sie ein starkes Argument, um gute Leute zu gewinnen und zu halten.
Wir richten die bAV für Ihren Betrieb ein und betreuen sie danach. Wir wählen mit Ihnen den passenden Durchführungsweg, erstellen eine klare Versorgungsordnung, beraten Ihre Mitarbeiter persönlich und kümmern uns um die laufende Verwaltung. Wenn es für Ihre Branche Gruppen- oder Verbandstarife gibt, nutzen wir sie.
Persönlich beraten statt Formularflut:
Für Arbeitgeber und Mitarbeiter. Wir kommen in Ihren Betrieb oder beraten Ihr Team per Video.
0800 444 2004 (kostenlos)
Rückruf innerhalb von 36 Stunden
Die Vorteile
Was die bAV so attraktiv macht
Steuern sparen
Beiträge aus dem Bruttolohn
Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung sind steuerfrei, 2026 bis zu 676 € im Monat.
Abgaben sparen
Weniger Sozialversicherung
Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sind frei von Sozialabgaben, 2026 bis zu 338 € im Monat.
Zuschuss
Mindestens 15 % vom Chef
Wandeln Mitarbeiter Lohn um, muss der Arbeitgeber 15 % dazugeben, soweit er selbst Sozialabgaben spart. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr.
| Beispiel: Entgeltumwandlung von 200 € brutto im Monat | Betrag |
|---|---|
| Umwandlung aus dem Bruttolohn | 200,00 € |
| Zuschuss des Arbeitgebers (15 %) | 30,00 € |
| Beitrag in den Vertrag | 230,00 € |
| Weniger Netto auf dem Konto, ungefähr | 105 bis 125 € |
Vereinfachtes Beispiel für einen ledigen Arbeitnehmer in Steuerklasse I mit mittlerem Einkommen, ohne Kirchensteuer. Der genaue Nettoaufwand hängt von Einkommen, Steuerklasse und Krankenkasse ab, wir rechnen ihn für Sie individuell aus. Stand 2026.
Fünf Wege
Die Durchführungswege im Überblick
Das Gesetz kennt fünf Wege, wie eine Betriebsrente organisiert werden kann. Für die meisten kleinen und mittleren Betriebe sind Direktversicherung und Unterstützungskasse die erste Wahl.
Weg 1
Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung auf das Leben des Mitarbeiters ab. Einfach, verbreitet und auch für kleine Betriebe gut geeignet. Bei einem Jobwechsel kann der Vertrag mitgenommen werden.
Weg 2
Pensionskasse
Eine eigene Versorgungseinrichtung, oft für eine Branche oder einen Konzern. Sie funktioniert ähnlich wie die Direktversicherung, ist aber strenger reguliert und legt eher vorsichtig an.
Weg 3
Pensionsfonds
Ähnlich wie die Pensionskasse, darf aber freier und mit höherem Aktienanteil anlegen. Mehr Renditechancen, dafür mehr Schwankung. Wird auch genutzt, um bestehende Pensionszusagen aus der Firma auszulagern.
Weg 4
Direktzusage (Pensionszusage)
Der Arbeitgeber verspricht die Rente selbst und bildet dafür Rückstellungen in der Bilanz. Beliebt für Geschäftsführer und Führungskräfte. Sinnvoll nur mit einer Rückdeckungsversicherung, damit das Versprechen finanziert ist.
Weg 5
Unterstützungskasse
Eine eigene Einrichtung, über die der Arbeitgeber die Versorgung finanziert. Sie ermöglicht auch hohe Beiträge und belastet die Bilanz nicht. Gut geeignet für Führungskräfte und als Ergänzung zur Direktversicherung.
Für Arbeitgeber
Was Sie als Chef wissen sollten
Die bAV ist für Arbeitgeber kein Selbstläufer. Mit einer guten Einrichtung bleibt der Aufwand aber gering.
Anspruch
Mitarbeiter dürfen fordern
Jeder Mitarbeiter hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Es lohnt sich, vorbereitet zu sein und den Weg selbst zu bestimmen.
Haftung
Sie bleiben in der Verantwortung
Der Arbeitgeber haftet für die zugesagte Leistung. Eine saubere Versorgungsordnung und gute Dokumentation schützen Sie.
Gruppen- und Verbandstarife
Bessere Konditionen
Wenn Ihr Betrieb oder Ihr Verband Zugang zu Gruppen- oder Verbandstarifen hat, bieten wir diese an. Oft gibt es dort günstigere Kosten oder vereinfachte Gesundheitsfragen.
Häufige Fragen
Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge
Habe ich als Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine bAV?
Ja. Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann verlangen, dass ein Teil seines Lohns in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt wird. Den Durchführungsweg darf der Arbeitgeber festlegen.
Was passiert bei einem Jobwechsel?
Bei der Direktversicherung, der Pensionskasse und dem Pensionsfonds können Sie den Vertrag in der Regel zum neuen Arbeitgeber mitnehmen oder privat weiterführen. Ihre Ansprüche aus Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar.
Kann ich die Beiträge pausieren, etwa in der Elternzeit?
Ja, die meisten Verträge lassen sich beitragsfrei stellen und später wieder aufnehmen. Wir zeigen Ihnen vorher, was das für Ihre spätere Rente bedeutet.
Lohnt sich die bAV auch für kleine Betriebe?
Ja. Gerade kleine Betriebe können mit einem Zuschuss zur bAV bei Bewerbern punkten, ohne viel Verwaltungsaufwand. Die Beiträge sind für den Arbeitgeber Betriebsausgaben.
Was sind Gruppen- und Verbandstarife?
Rahmenverträge, die Versicherer mit Unternehmen, Branchen oder Verbänden abschließen. Sie haben oft bessere Konditionen als Einzelverträge. Wir prüfen, ob Ihr Betrieb Zugang zu einem solchen Tarif hat.
Fachlich geprüft von Rainer Epbinder
Inhaber und Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) · Stand: 10/2026
Aktuelles
Neues aus dem Makleralltag
Betriebliche Altersvorsorge
Wir richten Ihre bAV ein – und beraten Ihr Team persönlich.
Rainer Epbinder · Inhaber
0800 444 2004 (kostenlos) · 040 88141738-0
angebot@astral-versicherungen.de


