Inhabergeführt seit 2004 · Hamburg · bundesweit für Unternehmer da

Kostenlos anrufen0800 444 2004

Rückruf-Versprecheninnerhalb von 36 Stunden

Haftpflicht · IT & Software

IT-Haftpflicht für Programmierer, IT-Dienstleister und Freelancer

ab 572,99 € brutto im Jahr

Ihr freundlicher Versicherungsmakler aus Hamburg

Kurz erklärt

Die IT-Haftpflicht verbindet eine Vermögensschadenhaftpflicht mit einer Betriebshaftpflicht. Sie zahlt, wenn ein Fehler in Ihrer Programmierung, Beratung oder Administration Ihren Kunden Geld kostet – und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Beispiel: 500.000 € für Vermögensschäden und 5 Mio. € für Personen- und Sachschäden ab 572,99 € brutto im Jahr.

Wer Software programmiert, Systeme betreut oder Kunden berät, kann auch bei bester Vorbereitung einmal danebenliegen: eine übersehene Variable, ein Update zur falschen Zeit, eine Schnittstelle, die falsch rechnet. Ihre Kunden treffen auf Grundlage Ihrer Arbeit wichtige Entscheidungen – und machen Sie haftbar, wenn etwas schiefgeht.

Das Tückische: Die meisten Schäden in der IT sind reine Vermögensschäden. Niemand wird verletzt, nichts geht kaputt – aber beim Kunden fehlt Geld. Genau diese Schäden deckt eine normale Betriebshaftpflicht nicht. Deshalb braucht es beides.

Persönlich beraten statt Formular:
Wir prüfen Ihre Verträge und die Haftungsklauseln Ihrer Auftraggeber – und finden den passenden Schutz.

0800 444 2004 (kostenlos)
Rückruf innerhalb von 36 Stunden

Voilà
der Preis

Beispiel für einen IT-Dienstleister mit einem Jahresumsatz bis 100.000 €

Bei 3 Jahren Laufzeit

Prämie

572,99 €brutto im Jahr, inkl. 19 % Versicherungsteuer

Vermögensschäden500.000 €

Personen- und Sachschäden5.000.000 €

Jahreshöchstleistung3-fach

Selbstbeteiligung250 € (Personenschäden 0 €)

Geltungsbereich Vermögensschädenweltweit

Alternative

Prämie

635,64 €brutto im Jahr, inkl. 19 % Versicherungsteuer

Vermögensschäden1.000.000 €

Personen- und Sachschäden5.000.000 €

Jahreshöchstleistung3-fach

Selbstbeteiligung1.000 € (Personenschäden 0 €)

Geltungsbereich Vermögensschädenweltweit

So setzt sich der Beitrag zusammen
Vermögensschadenhaftpflicht405,00 €
Betriebshaftpflicht inkl. Produkthaftpflicht80,00 €
Eigenschaden-Baustein (Key-Man, Fehler eigener Mitarbeiter)50,00 €
Laufzeitnachlass 10 %−53,50 €
Jahresbeitrag netto481,50 €
Versicherungsteuer 19 %91,49 €
Jahresbeitrag brutto572,99 €

Angebot anfordern?

Unverbindliches Beispiel, Stand 24.09.2026, auf Basis des IT-Haftpflicht-Tarifs eines unserer Versicherungspartner. Voraussetzungen u. a.: Tätigkeit in der IT- und Telekommunikationsbranche, Jahresumsatz bis 100.000 €, keine Schäden über 2.500 € in den letzten 5 Jahren, keine Tätigkeiten mit Kernsoftware für Banken und Börsen, Medizintechnik am Menschen, Fahr- oder Flugsicherheit oder Steuerungstechnik für die Produktion. Maßgeblich sind das individuelle Angebot und die Versicherungsbedingungen. Bei einem Jahr Laufzeit entfällt der Laufzeitnachlass.

Für wen?

Für alle, die mit IT ihr Geld verdienen

Der Schutz gilt als offene Berufsbilddeckung – also nicht nur für eine eng definierte Tätigkeit, sondern für das ganze Spektrum der IT- und Telekommunikationsbranche.

  • Softwareentwickler und Programmierer
  • IT-Berater und Projektmanager
  • Systemhäuser, Administratoren, Netzwerker
  • Webdesigner, SEO- und Online-Agenturen
  • Hosting, Cloud, SaaS und Rechenzentren
  • Entwicklung und Einsatz von Künstlicher Intelligenz
  • Datenschutzberater und externe Datenschutzbeauftragte
  • IT-Freelancer in Kundenprojekten
  • Telekommunikations-Dienstleister

Aus der Praxis

So schnell entsteht ein Schaden

Update

Der Onlineshop steht still

Nach einem fehlerhaften Update ist der Shop eines Kunden zwei Tage offline. Er verlangt den entgangenen Gewinn.

Daten

Kundendaten sind weg

Bei einer Migration gehen Datensätze verloren. Der Verlust elektronischer Daten gilt hier ausdrücklich als versicherter Vermögensschaden.

Termin

Das Projekt wird zu spät fertig

Der Go-live verschiebt sich um drei Wochen, der Auftraggeber macht einen Verzugsschaden geltend – mitversichert.

Rechte

Abmahnung wegen eines Fotos

Auf einer von Ihnen gebauten Website verletzt ein Bild Urheberrechte. Auch Marken-, Namens- und Wettbewerbsrecht sind abgedeckt.

Was ist versichert?

Das steckt im Beispieltarif

  • Nicht- oder Schlechterfüllung Ihrer vertraglichen Leistung, auch verschuldensunabhängige Haftung (z. B. aus Service Level Agreements)
  • Verzugsschäden, wenn ein Projekt später fertig wird
  • Verlust, Veränderung oder Blockade elektronischer Daten beim Kunden
  • Daten- und Cyber-Drittschäden, z. B. wenn Sie unbemerkt einen Virus weitergeben oder Kundendaten durch einen Hackerangriff abfließen
  • Urheber-, Marken-, Lizenz- und Wettbewerbsrecht, Veröffentlichungen im Web und in sozialen Medien; Patentrechte bis 300.000 €
  • Vertragsstrafen wegen verletzter Geheimhaltung oder Datenschutzvereinbarungen, pauschalierter Schadenersatz
  • Betriebs- und Produkthaftpflicht für Personen- und Sachschäden – inklusive Mietsachschäden am Büro, Verlust fremder Schlüssel, Messen und Geschäftsreisen
  • Eigenschaden-Baustein: Kosten, wenn ein Schlüssel-Mitarbeiter ausfällt (Key-Man), und Schäden, die Ihnen eigene Mitarbeiter fahrlässig zufügen – bis 300.000 €

Was ist nicht versichert?

Ehrlich gesagt: Das zahlt keine Haftpflicht

  • Die Erfüllung oder Nachbesserung Ihrer eigenen Leistung – Ihr Werk müssen Sie selbst in Ordnung bringen
  • Wissentliche Pflichtverletzungen (die Abwehr zahlt der Versicherer aber, bis das festgestellt ist)
  • Garantie- und Erfolgszusagen, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen
  • Rückrufkosten und die Tätigkeit als Geschäftsführer (dafür gibt es die D&O)
  • Eigene Cyber-Schäden, z. B. ein Hackerangriff auf Ihre eigenen Systeme – dafür gibt es einen Zusatzbaustein oder eine Cyberversicherung

Mehr als Geld

Leistungen, die im Alltag helfen

Rechtsschutz

Ihr Honorar durchsetzen

Vergütungs-, Straf- und Insolvenzanfechtungs-Rechtsschutz bis 300.000 € – wenn ein Kunde nicht zahlt und mit angeblichen Schadenersatzansprüchen aufrechnet.

Service

Inkasso, Verträge, Training

Online-Forderungsmanagement mit Bonitätsprüfung, rund 1.000 Musterverträge und ein Cyber-Sicherheitstraining für bis zu 3 Mitarbeitende.

Langfristig

Geschützt – auch später

Unbegrenzte Nachmeldefrist, 10 Jahre Nachhaftung bei Aufgabe der Tätigkeit, für Gründer bis zu 12 Monate Rückwärtsdeckung.

Auftraggeber im Ausland? Auf Wunsch erhalten Sie Ihre Versicherungsbestätigung auch auf Englisch.

Häufige Fragen

Fragen zur IT-Haftpflicht

Brauche ich als IT-Freelancer eine eigene Haftpflicht?

Ja. Als Selbstständiger haften Sie für Fehler in Ihren Projekten persönlich und unbegrenzt. Viele Auftraggeber und Projektvermittler verlangen deshalb vor Projektstart den Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflicht – oft mit einer Mindestsumme im Vertrag.

Was ist der Unterschied zwischen Vermögens- und Sachschaden?

Ein Sachschaden betrifft eine Sache – etwa ein Laptop, das Ihnen beim Kunden herunterfällt. Ein Vermögensschaden ist ein reiner Geldverlust ohne Personen- oder Sachschaden – etwa Umsatzausfall nach einem Programmierfehler. Die Betriebshaftpflicht deckt das erste, die Vermögensschadenhaftpflicht das zweite.

Ist auch grobe Fahrlässigkeit versichert?

Ja, Fahrlässigkeit ist grundsätzlich versichert – auch grobe. Nicht versichert sind wissentliche Pflichtverletzungen, also bewusstes Abweichen von Gesetz, Vorschrift oder Kundenanweisung. Selbst dann übernimmt der Versicherer die Abwehr, bis das festgestellt ist.

Was bedeutet „3-fach maximiert“?

Die Versicherungssumme steht pro Schaden einmal zur Verfügung, pro Versicherungsjahr insgesamt dreimal. Bei 500.000 € Vermögensschäden zahlt der Versicherer also bis zu 1,5 Mio. € im Jahr.

Welche Versicherungssumme brauche ich?

Das hängt von Ihren Projekten und Verträgen ab. Häufig geben Auftraggeber eine Mindestsumme vor. Wir schauen uns Ihre Verträge und Haftungsklauseln an und empfehlen eine Summe, die zu Ihrem Risiko passt – höhere Summen sind jederzeit möglich.

Was passiert, wenn mein Umsatz steigt?

Einmal im Jahr fragt der Versicherer Ihren Umsatz ab, danach richtet sich der Beitrag. Kommen neue Tätigkeiten wie ein eigener Online-Shop oder eine App-Plattform hinzu, sind diese über die Vorsorge-Versicherung zunächst mitversichert – Sie melden sie dann einfach nach.

Fachlich geprüft von Rainer Epbinder
Inhaber und Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) · Stand: 10/2026

IT-Haftpflicht anfragen

Wir rechnen Ihr persönliches Angebot – bei bis zu 80 Gesellschaften.