Kurz erklärt
Der Firmenvertrags-Rechtsschutz zahlt Anwalt, Gericht und Gutachter, wenn Sie mit Kunden oder Lieferanten vor Gericht über einen Vertrag streiten, ganz gleich, ob Sie eine offene Rechnung einklagen oder eine unberechtigte Forderung abwehren. Er wird als Zusatz zum Firmen-Rechtsschutz abgeschlossen.
ASTRAL bietet Ihnen alle Formen von Rechtsschutz: für Ihre Firma, als Arbeitgeber, für Ihre Gewerbeimmobilie und Ihre Firmenfahrzeuge, privat für Sie als Inhaber, dazu den Spezial-Straf- und Manager-Rechtsschutz. Wir vergleichen die Tarife ungebunden bei bis zu 80 Gesellschaften.
Auf dieser Seite geht es um den Schwerpunkt, der in den meisten Verträgen fehlt: den echten Firmenvertrags-Rechtsschutz. Denn der häufigste Streit im Geschäftsleben dreht sich um Verträge, und genau der ist im normalen Firmen-Rechtsschutz nicht versichert.
Persönlich beraten statt Online-Rechner:
Sagen Sie uns, mit wem Sie typischerweise streiten: Kunden, Lieferanten oder Auftraggeber. Wir finden den Rechtsschutz, der genau diese Fälle abdeckt.
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Die Lücke im Standardvertrag
Was „echter“ Firmenvertrags-Rechtsschutz bedeutet
Streit mit Kunden und Lieferanten ist im normalen Firmen-Rechtsschutz nicht versichert. Dafür gibt es den Firmenvertrags-Rechtsschutz.
Ein normaler Firmen-Rechtsschutz hilft bei Streit mit dem Finanzamt, mit Mitarbeitern oder nach einem Unfall mit dem Firmenwagen. Streitigkeiten aus Verträgen schließen die Bedingungen dagegen aus. Manche Tarife bieten dafür nur ein Inkasso für unstrittige Rechnungen oder eine telefonische Erstberatung. Das ist kein Vertrags-Rechtsschutz.
Der echte Firmenvertrags-Rechtsschutz übernimmt die Kosten, wenn ein Vertragsstreit vor einem deutschen Gericht ausgetragen wird, und zwar in beide Richtungen: wenn Sie selbst Ansprüche durchsetzen und wenn Sie Ansprüche Ihres Vertragspartners abwehren.
Versichert
Diese Verträge
- Kauf und Verkauf von Waren
- Installations- und Reparaturaufträge
- Herstellungs-, Werk- und Dienstleistungsverträge
- Verträge mit Kunden und Lieferanten
- Beraterverträge, etwa mit Steuer- oder Unternehmensberatern
- Bank- und Kreditverträge
- Sachenrecht, etwa Eigentum und Herausgabe
Leistung
Das zahlt der Versicherer
- Ihren Anwalt, frei gewählt oder auf Empfehlung
- Gerichtskosten und Gutachter
- Anwaltskosten der Gegenseite, wenn Sie verlieren
- Mediation, um den Streit ohne Gericht zu lösen
- Bis zu 300.000 € je Rechtsschutzfall
Bedingungen
Gut zu wissen
- Mindeststreitwert 300 €
- Wartezeit drei Monate ab Beginn
- Selbstbeteiligung wählbar: 0, 150, 250, 500 oder 1.000 €
- Gerichtsstand in Deutschland
- Nur als Zusatz zum Firmen-Rechtsschutz für Selbstständige
Beispiele aus der Praxis
Hier leistet der Firmenvertrags-Rechtsschutz
Handwerk
Die Heizung ist eingebaut, die Rechnung bleibt offen
Ein Heizungsbauer modernisiert für eine Hausverwaltung die Heizanlage eines Mehrfamilienhauses, Auftragswert 18.000 €. Nach der Abnahme behauptet der Kunde Mängel und zahlt nicht. Der Betrieb klagt. Der Versicherer trägt Anwalt, Gerichtskosten und den Sachverständigen, der die fachgerechte Arbeit bestätigt.
Veranstaltung
Das Firmenfest wird kurzfristig abgesagt
Ein Caterer hat Personal, Zelt und Waren für eine Firmenfeier mit 300 Gästen bestellt. Zwei Tage vorher sagt der Auftraggeber ab und verweigert das vertraglich vereinbarte Ausfallhonorar. Ohne Rechtsschutz hätte der Caterer auf eine Klage verzichtet, mit Rechtsschutz bekommt er sein Geld.
Lieferant
Die neue Maschine läuft nicht
Eine Druckerei kauft eine neue Falzmaschine. Sie fällt immer wieder aus, der Händler verweigert den Austausch und spricht von Bedienungsfehlern. Die Druckerei klagt auf Nacherfüllung und Rücktritt. Der Firmenvertrags-Rechtsschutz zahlt auch den Gutachter, der den Konstruktionsfehler nachweist.
Abwehr
Der Kunde verlangt sein Geld zurück
Eine Webagentur liefert einen Onlineshop. Monate später fordert der Kunde 25.000 € zurück, weil die Umsätze ausbleiben, und erhebt Klage. Die Agentur wehrt die Forderung ab. Auch die Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche aus einem Vertrag ist versichert.
Schon bei einem Streitwert von 20.000 € kosten Anwälte beider Seiten, Gericht und Gutachter in der ersten Instanz schnell rund 10.000 €. Viele Betriebe verzichten deshalb auf berechtigte Forderungen. Mit dem Firmenvertrags-Rechtsschutz müssen Sie das nicht.
Ihr Angebot
Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Betrieb
Für den Firmenvertrags-Rechtsschutz gibt es keinen Pauschalpreis. Der Beitrag hängt von Ihrer Branche, der Zahl Ihrer Mitarbeiter und Ihrem Brutto-Jahresumsatz ab. Mit einer Selbstbeteiligung zwischen 0 und 1.000 € je Fall bestimmen Sie die Höhe mit.
Wichtig sind richtige Angaben zu Umsatz und Mitarbeitern. Sind sie zu niedrig, droht im Streitfall eine Kürzung wegen Unterversicherung. Wir prüfen das mit Ihnen gemeinsam und vergleichen bei bis zu 80 Gesellschaften.
Checkliste
Das brauchen wir für Ihr Angebot
- Ihre Branche und Tätigkeit
- Zahl der Mitarbeiter einschließlich Aushilfen
- Brutto-Jahresumsatz des letzten Geschäftsjahres
- Gewünschte Bausteine: Firma, Arbeitgeber, Immobilie, Fahrzeuge
- Gewünschte Selbstbeteiligung
- Bisheriger Rechtsschutz und Streitfälle der letzten fünf Jahre
Mehr als Vertragsstreit
Extras, die gute Tarife mitbringen
Außergerichtlich
Wirtschaftsmediation
Ein vom Versicherer bezahlter Mediator hilft beiden Seiten, eine Lösung zu finden. Oft bleibt die Geschäftsbeziehung so erhalten.
Vorbeugen
Bonitätsprüfung
Vor dem großen Auftrag prüfen Sie die Zahlungsfähigkeit Ihres Kunden. Einige Auskünfte im Jahr sind bei vielen Tarifen kostenlos.
Forderungen
Inkasso-Service
Unstrittige offene Rechnungen geben Sie online an einen Inkassopartner ab, ohne selbst hinterhertelefonieren zu müssen.
Prüfen
Vertragscheck
Verträge und Arbeitszeugnisse lassen Sie vor der Unterschrift prüfen, damit der Streit gar nicht erst entsteht.
Beratung
Anwalt am Telefon
Telefonische Rechtsberatung rund um die Uhr, auf Wunsch auch im Recht anderer europäischer Länder.
Vorvertrag
Vorversicherungsgarantie
In Premium-Tarifen wird ein Fall auf Wunsch nach den Bedingungen Ihres bisherigen Vertrags reguliert, wenn diese besser waren.
Die Bausteine
So ist ein Firmen-Rechtsschutz aufgebaut
Ein Gewerbe-Rechtsschutz besteht aus Bausteinen, die Sie nach Bedarf kombinieren. Der Baustein für die Firma ist immer dabei, der Firmenvertrags-Rechtsschutz kommt als Zusatz hinzu.
Grundbaustein
Rechtsschutz für die Firma
- Schadenersatz-Rechtsschutz, etwa nach einem Einbruch oder Unfall
- Steuer-Rechtsschutz vor Finanz- und Verwaltungsgerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz, etwa im Streit mit Berufsgenossenschaft oder Rentenversicherung
- Verwaltungs-Rechtsschutz, etwa bei Auflagen und Genehmigungen
- Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, etwa nach einem Arbeitsunfall
- Daten-Rechtsschutz bei Verstößen gegen den Datenschutz
Arbeitgeber
Arbeits-Rechtsschutz
Kündigungsschutzklage, Abmahnung, Streit um Zeugnis, Überstunden oder Mindestlohn: Sie sind als Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht abgesichert. Bessere Tarife schließen das kollektive Arbeitsrecht und die Generalunternehmerhaftung nach dem Mindestlohngesetz ein.
Immobilie
Gewerbe-Miet- und Grundstücks-Rechtsschutz
Streit mit dem Vermieter um Nebenkosten, Mieterhöhung oder Kündigung Ihrer Büro-, Laden- oder Hallenfläche. Als Eigentümer sind Sie bei Streit mit Mietern und Nachbarn versichert.
Fahrzeuge
Verkehrs-Rechtsschutz
Für Firmenwagen, Transporter und Lkw: Schadenersatz nach einem Unfall, Bußgeldverfahren, Führerscheinentzug und Streit um Kauf oder Reparatur eines Fahrzeugs. Auch für die ganze Flotte.
Zusatz
Firmenvertrags-Rechtsschutz
Gerichtliche Streitigkeiten aus Verträgen mit Kunden und Lieferanten, wie oben beschrieben. Nur zusammen mit dem Firmen-Rechtsschutz.
Inhaber
Privat- und Berufs-Rechtsschutz
Für Sie und Ihre Familie: Streit als Verbraucher, Mieter oder Verkehrsteilnehmer. Bei Selbstständigen lässt sich der private Bereich oft günstig mitversichern.
Ermittlungen
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Bei Vorsatzvorwürfen und Ermittlungen gegen Geschäftsführung und Mitarbeiter, etwa wegen Betrug, Korruption oder Umweltdelikten. Mehr zum Manager- und Straf-Rechtsschutz.
Beratung
Beratungs-Rechtsschutz
Anwaltliche Erstberatung, bevor es zum Streit kommt, zum Beispiel vor einer Kündigung oder einer Vertragsänderung. Je nach Tarif auch vorsorglich im Arbeitsrecht.
Häufige Fragen
Fragen zum Firmen-Rechtsschutz
Warum zahlt mein Firmen-Rechtsschutz nicht bei Streit mit einem Kunden?
Weil Streitigkeiten aus Verträgen im normalen Firmen-Rechtsschutz ausgeschlossen sind. Dafür brauchen Sie den Firmenvertrags-Rechtsschutz als Zusatzbaustein. Prüfen Sie Ihren Vertrag: Steht dort nur „Forderungsmanagement“ oder „Inkasso“, sind Gerichtsverfahren nicht versichert.
Gilt der Firmenvertrags-Rechtsschutz auch für alte Streitigkeiten?
Nein. Der Verstoß gegen den Vertrag muss nach Versicherungsbeginn und nach Ablauf der Wartezeit von drei Monaten passieren. Ein Streit, der schon läuft oder absehbar ist, lässt sich nicht nachträglich versichern.
Zahlt der Versicherer auch außergerichtlich?
Der Firmenvertrags-Rechtsschutz gilt für die gerichtliche Auseinandersetzung. Je nach Tarif zahlt der Versicherer zusätzlich eine Mediation oder eine anwaltliche Erstberatung, um den Streit ohne Gericht beizulegen.
Welche Betriebe können den Firmenvertrags-Rechtsschutz nicht abschließen?
Bei den meisten Versicherern nicht versicherbar sind unter anderem Banken, Finanzberater, Handelsvertreter, Rechtsanwälte, Vermögensverwalter sowie Wett- und Lotteriebetriebe. Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern oder 5 Mio. € Umsatz versichern wir über eine individuelle Anfrage.
Kann ich den Anwalt frei wählen?
Ja. Sie beauftragen den Anwalt Ihres Vertrauens. Wenn Sie keinen kennen, empfiehlt Ihnen der Versicherer einen spezialisierten Anwalt in Ihrer Nähe.
Fachlich geprüft von Rainer Epbinder
Inhaber und Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) · Stand: 10/2026
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Rainer Epbinder · Inhaber
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