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Bau · Ausbau · Technische Gewerke

Versicherung für das Bau­gewerbe

Haftpflicht für jedes Gewerk

Ihr freundlicher Versicherungsmakler aus Hamburg

Kurz erklärt

Die Betriebshaftpflicht für das Baugewerbe zahlt, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter bei der Arbeit fremdes Eigentum beschädigen oder Menschen verletzen: die angebohrte Wasserleitung, der umgestürzte Gerüstturm, der Brand nach Lötarbeiten. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab und sollte genau zu Ihren Gewerken passen.

Auf einer Baustelle arbeiten viele Gewerke Hand in Hand, und ein Fehler trifft schnell die Arbeit der anderen. Der Elektriker beschädigt den frisch gespachtelten Trockenbau, der Fliesenleger bohrt die Fußbodenheizung an, nach Schweißarbeiten brennt der Dachstuhl. Die Schäden sind selten klein, und oft streiten mehrere Firmen darüber, wer sie verursacht hat.

Wir versichern Bau- und Ausbaubetriebe so, dass die typischen Baustellenschäden ausdrücklich eingeschlossen sind, nicht nur im Kleingedruckten mitgemeint.

Persönlich beraten statt Online-Rechner:
Sagen Sie uns, welche Gewerke Sie ausführen und ob Sie mit Subunternehmern arbeiten. Wir finden den Tarif, der Ihre Baustellen wirklich abdeckt.

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Für wen?

Für Bauhaupt-, Ausbau- und technische Gewerke

Ausbau

Trockenbau, Fliesen, Maler, Boden

Trockenbauer, Fliesen- und Bodenleger, Stuckateure, Maler und Lackierer, Tischler und Innenausbauer. Typisch: Schäden an Oberflächen, Böden und den Leistungen anderer Gewerke.

Technik

Elektro, Sanitär, Heizung, Klima

Elektroinstallateure, Sanitär-, Heizungs- und Klimabetriebe, Lüftungs- und Gebäudeautomation. Typisch: Leitungs- und Wasserschäden, Brand nach Löt- oder Schweißarbeiten, Folgeschäden durch Ausfälle.

Bau

Rohbau, Dach, Fassade, Abbruch

Maurer, Betonbauer, Zimmerer, Dachdecker, Gerüstbauer und Abbruchbetriebe. Typisch: Schäden an Nachbargebäuden, durch Erschütterung oder Unterfangen, Personenschäden auf der Baustelle.

Typische Schäden

So schnell wird es auf der Baustelle teuer

Leitungsschaden

Die angebohrte Wasserleitung

Beim Dübeln trifft ein Monteur eine Wasserleitung in der Wand. Bis es jemand merkt, läuft das Wasser zwei Etagen tiefer in die Arztpraxis. Trocknung, Sanierung und Praxisausfall: schnell ein sechsstelliger Betrag.

Brand

Lötarbeiten im Dachstuhl

Nach Lötarbeiten an einer Dachrinne glimmt die Dämmung unbemerkt weiter, in der Nacht brennt der Dachstuhl. Der Gebäudeversicherer zahlt dem Eigentümer und holt sich das Geld beim Handwerker zurück.

Gewerke

Die Arbeit der anderen

Ein Elektriker verkratzt beim Kabelziehen den fertig verlegten Parkettboden. Der Bodenleger stellt eine Rechnung, der Bauherr hält Zahlungen zurück, bis der Schaden behoben ist.

Ihr Angebot

Jeder Betrieb, jedes Gewerk ist anders

Ein Fliesenleger mit zwei Gesellen hat andere Risiken als ein Elektrobetrieb mit 20 Monteuren und Subunternehmern. Deshalb rechnen wir die Betriebshaftpflicht für Ihr Gewerk, Ihren Umsatz und Ihre Tätigkeiten einzeln, bei bis zu 80 Gesellschaften.

Viele Bauhandwerker sind mit einem Standardtarif versichert, der wichtige Tätigkeiten nicht ausdrücklich nennt. Das merkt man erst im Schadenfall. Wir prüfen Ihren bestehenden Vertrag gern unverbindlich.

Checkliste

Das brauchen wir für Ihr Angebot

  • Ihr Gewerk und die Tätigkeiten, die Sie wirklich ausführen
  • Jahresumsatz und Zahl der Mitarbeiter
  • Ob Sie Subunternehmer einsetzen und welchen Anteil sie haben
  • Arbeiten an bestehenden Gebäuden, Leitungen oder in Betrieb befindlichen Anlagen
  • Einsatz von Kranen, Hebebühnen, Baggern oder Drohnen
  • Bisherige Versicherung und Schäden der letzten fünf Jahre

Was versichert ist

Darauf kommt es im Baugewerbe an

Betriebshaftpflicht

Schäden bei der Arbeit

  • Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden an den Sachen, an denen Sie arbeiten
  • Leitungsschäden an Wasser-, Gas-, Strom- und Datenleitungen
  • Schäden an Leistungen anderer Gewerke auf derselben Baustelle
  • Mietsachschäden an Räumen, Gerüsten und gemieteten Maschinen
  • Schlüsselverlust von Kunden- und Baustellenschlüsseln
  • Umweltschäden durch auslaufende Stoffe

Erweiterungen

Was gute Tarife zusätzlich bieten

  • Subunternehmer: Ihre Haftung für beauftragte Nachunternehmer
  • Allmählichkeitsschäden, etwa durch langsam austretende Feuchtigkeit
  • Abbruch, Unterfangen und Erschütterung an Nachbargebäuden
  • Drohnen für Dachinspektion und Vermessung
  • Forderungsausfall: wenn Ihr Schädiger nicht versichert ist und nicht zahlen kann
  • Auslandsbaustellen in der EU auf Wunsch

Mehr als Haftpflicht

Was Bau- und Handwerksbetriebe außerdem brauchen

Bürgschaften

Kautionsversicherung

Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften ohne Belastung Ihrer Kreditlinie. Mehr auf der Seite Haftpflicht & Bürgschaften.

Maschinen

Bagger, Hebebühnen, Werkzeug

Mobile Arbeitsmaschinen und Werkzeuge gegen Diebstahl, Bedienungsfehler und Bruch. Mehr zu Maschinen.

Fahrzeuge

Transporter und Flotte

Kfz-Versicherung für Ihre Montagefahrzeuge, ab drei Fahrzeugen als Flotte. Mehr zum Werkverkehr.

Geschäftsführung

D&O für die GmbH

Geschäftsführer von Bau-GmbHs haften persönlich, etwa bei nicht abgeführten Sozialabgaben. Mehr zur D&O-Versicherung.

Digital

Cyberversicherung

Baupläne, Kalkulationen und Kundendaten liegen heute auf Laptop und Tablet. Mehr zur Cyberversicherung.

Recht

Firmen-Rechtsschutz

Streit um Werklohn, Abzüge und Nachträge: Rechtsschutz für Ihre Forderungen gegen Bauherren und Generalunternehmer.

Häufige Fragen

Fragen zur Versicherung im Baugewerbe

Zahlt die Betriebshaftpflicht, wenn ich meine eigene Arbeit beschädige?

Nein. Mängel an der eigenen Leistung, also das Nachbessern Ihrer eigenen Arbeit, sind Ihr unternehmerisches Risiko. Versichert sind Schäden, die Sie an anderen Sachen anrichten, etwa an der Arbeit anderer Gewerke oder am Eigentum des Bauherrn.

Sind meine Subunternehmer mitversichert?

Versichert ist Ihre eigene Haftung für die Subunternehmer, die Sie beauftragen. Die Subunternehmer selbst brauchen eine eigene Betriebshaftpflicht. Lassen Sie sich deren Versicherungsbestätigung zeigen.

Was sind Bearbeitungsschäden?

Schäden an den Sachen, an denen Sie gerade arbeiten, etwa die Badewanne, die beim Fliesenlegen springt. Viele Standardtarife schließen sie aus oder begrenzen sie stark. Für Handwerker gehören sie ausdrücklich in den Vertrag.

Brauche ich eine Bauleistungsversicherung?

Die Bauleistungsversicherung schützt das Bauwerk selbst während der Bauzeit gegen Sturm, Diebstahl oder Vandalismus. Sie wird meist vom Bauherrn abgeschlossen. Als Handwerker sollten Sie klären, ob Sie mitversichert sind.

Kann ich eine Bürgschaft ohne meine Hausbank bekommen?

Ja, über eine Kautionsversicherung. Der Versicherer stellt Vertragserfüllungs- oder Gewährleistungsbürgschaften aus, ohne dass Ihre Kreditlinie belastet wird.

Fachlich geprüft von Rainer Epbinder
Inhaber und Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) · Stand: 10/2026

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Wir rechnen Ihr persönliches Angebot – bei bis zu 80 Gesellschaften.