Kurz erklärt
Die Entführungs- und Lösegeldversicherung, international „Kidnap & Ransom“ (K&R), erstattet ein gezahltes Lösegeld und bezahlt erfahrene Krisenberater, die Sie und Ihre Familie oder Ihr Unternehmen bei einer Entführung, Erpressung oder willkürlichen Inhaftierung vom ersten Moment an begleiten.
Wir bieten diese Form der Absicherung seit rund 20 Jahren an. Zu unseren Kunden gehören Unternehmen und ihre Geschäftsführer, Familienunternehmer, Freelancer, Ingenieure und Monteure im Auslandseinsatz, Influencer, Prominente, Weltreisende und vermögende Privatpersonen.
Gerade bei diesem Thema zählt höchste Diskretion und Vertraulichkeit. Wir sprechen mit Ihnen persönlich, speichern nur, was für das Angebot nötig ist, und behandeln jede Anfrage streng vertraulich. Auch die Versicherungsbedingungen verlangen, dass möglichst wenige Menschen von dem Vertrag wissen.
Vertraulich beraten:
Rufen Sie uns an oder fordern Sie einen Rückruf an. Am Telefon genügen zunächst wenige Angaben, Details besprechen wir persönlich.
0800 444 2004 (kostenlos)
Rückruf innerhalb von 36 Stunden
Für wen?
Nicht nur für Konzerne und Superreiche
Entführungen und Erpressungen treffen längst nicht nur Milliardäre. Häufig sind es Menschen, die beruflich reisen, öffentlich sichtbar sind oder als wohlhabend wahrgenommen werden. Oft geht es um „Express-Entführungen“ oder um Erpressung per Telefon und Internet.
Unternehmen
Firmen und Geschäftsführung
Schutz für Geschäftsführer, leitende Angestellte und Mitarbeiter auf Dienstreisen und im Auslandseinsatz. Für Unternehmen auch mit Produkterpressung und gesetzlicher Haftpflicht.
Projekte im Ausland
Ingenieure, Monteure, Freelancer
Wer Anlagen baut, Projekte betreut oder als Freelancer im Ausland arbeitet, ist vor Ort oft gut erkennbar und für Kriminelle ein interessantes Ziel.
Privat
Familien und vermögende Privatpersonen
Für Unternehmerfamilien, Erben und alle, die mit Vermögen in Verbindung gebracht werden. Mitversichert sind auch Hauspersonal und Personenschützer.
In der Öffentlichkeit
Influencer und Prominente
Wer viel von sich zeigt, verrät oft auch Wohnort, Gewohnheiten und Reiseziele. Für Prominente, Influencer, Sportler und Künstler holen wir individuelle Angebote ein.
Unterwegs
Weltreisende und Langzeitreisende
Rucksackreise, Segeltörn oder Sabbatical: Weltweiter Schutz mit Krisenberatern, die auch im entlegensten Land schnell vor Ort sein können.
Besondere Risiken
Individuell angefragt
Journalisten, Hilfsorganisationen, Reisen in Hochrisikoländer oder eigene Yachten auf außereuropäischen Gewässern: Auch dafür finden wir Lösungen, mit einer persönlichen Anfrage beim Versicherer.
Der Ernstfall
Was im Ernstfall passiert
Sofort
Krisenberater rund um die Uhr
Sie rufen eine 24-Stunden-Notrufnummer an. Ein spezialisiertes Krisenberatungsunternehmen, das seit Jahrzehnten weltweit in Entführungs- und Erpressungsfällen berät, schickt erfahrene Berater zu Ihnen oder Ihrer Familie, in das betroffene Land oder an den Firmensitz.
Gemeinsam
Die Berater handeln in Ihrem Interesse
- organisieren die Kommunikation und bereiten Verhandlungen vor
- stellen den Kontakt zu Behörden und Polizei her
- wählen Kontaktpersonen und Verhandlungsführer aus und bereiten sie vor
- kümmern sich um den Umgang mit den Medien
- sind Ansprechpartner für die Familie
Ziel ist immer die sichere und schnelle Freilassung, ein angemessener Umgang mit der Erpressung und dass alle Beteiligten sich rechtmäßig verhalten. Die Krisenberater arbeiten für Sie, nicht für den Versicherer. Ihre Honorare sind ohne Obergrenze versichert.
Voilà
der Preis
Musterangebot für eine Privatperson mit Wohnsitz in Deutschland: Entführungs- und Lösegeldversicherung mit 1 Mio. € Versicherungssumme
Privatpersonen · Versicherungssumme 1.000.000 €
Prämie
1.666,00 €brutto im Jahr, inkl. 19 % Versicherungsteuer
Lösegeldbis 1.000.000 € je Fall
Verlust des Lösegelds bei der Übergabebis 1.000.000 € je Fall
Honorare und Kosten der Krisenberaterunbegrenzt
Zusätzliche Kostenbis 1.000.000 € je Fall
Personenschäden250.000 € je Person, max. 1.000.000 € je Fall
Geltungsbereichweltweit
Zahlweisejährlich
So setzt sich der Beitrag zusammen
| Entführungs- und Lösegeldversicherung | 1.400,00 € |
| Jahresbeitrag netto | 1.400,00 € |
| Versicherungsteuer 19 % | 266,00 € |
| Jahresbeitrag brutto | 1.666,00 € |
Vertrauliches Angebot anfordern?
Unverbindliches Musterangebot eines unserer Versicherungspartner, Stand 10/2026, für Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland, ohne Reisen in besonders gefährdete Länder und ohne frühere Drohungen. Höhere Versicherungssummen, Familien, Unternehmen und besondere Berufsgruppen rechnen wir individuell. Maßgeblich sind das Angebot und die Versicherungsbedingungen.
Leistungen im Detail
Das ist versichert
Versicherte Ereignisse
Wann der Schutz greift
- Kidnapping: Entführung einer versicherten Person, um Lösegeld zu fordern.
- Erpressung: Drohung, eine versicherte Person zu töten, zu verletzen oder zu entführen oder ihr Eigentum zu beschädigen, wenn dafür Geld verlangt wird.
- Freiheitsberaubung: rechtswidriges Festhalten über mehr als 6 Stunden, auch eine willkürliche Inhaftierung durch staatliche Stellen im Ausland.
- Hijacking: Festhalten während einer Reise mit Flugzeug, Auto, Zug oder Schiff über mehr als 6 Stunden.
- Bedrohung und ungeklärtes Verschwinden: Krisenberatung schon bei konkreten Drohungen oder wenn eine Person länger als 48 Stunden verschwunden ist.
Hauptleistungen
Was der Versicherer zahlt
- Lösegeld: Erstattung bis zur Versicherungssumme, auch in Form von Waren oder Dienstleistungen.
- Verlust bei der Übergabe: wenn das Lösegeld auf dem Weg zerstört, beschlagnahmt oder gestohlen wird.
- Krisenberatung: Honorare und Kosten der Krisenberater, unbegrenzt.
- Personenschäden: Entschädigung bei Tod, dauerhafter Vollinvalidität, Verlust von Gliedmaßen, Sehvermögen oder Körperteilen, im Beispiel 250.000 € je Person. Mitversichert sind auch Personenschützer und Fahrer, mit 20 % der Summe.
Zusätzlich versicherte Kosten
Beratung
Fachleute an Ihrer Seite
- unabhängiger Verhandlungsführer (nach Abstimmung)
- Berater für Öffentlichkeitsarbeit und Dolmetscher
- Rechtsberatung bis 24 Monate nach der Freilassung
- kriminaltechnische Analysten
Familie
Betreuung und Erholung
- Reise- und Unterkunftskosten der Familie
- psychologische und medizinische Betreuung bis 24 Monate
- Genesung und Rehabilitation für Opfer, Partner und Kinder bis 10.000 €
- kosmetische oder plastische Chirurgie nach Entstellung
Finanzen
Gehalt und Kredite
- 100 % des Gehalts der entführten Person inkl. Boni und Sozialabgaben
- Gehälter von Mitarbeitern, die bei den Verhandlungen helfen
- Zinsen für Kredite, die für das Lösegeld aufgenommen wurden
- Belohnung für Hinweise, die zur Festnahme der Täter führen
- Kommunikationsgeräte und sonstige abgestimmte Kosten
Gut zu wissen
Grenzen und Pflichten
Nicht versichert
Wichtige Ausschlüsse
- Freiheitsberaubung unter 6 Stunden, ungeklärtes Verschwinden unter 48 Stunden
- Raubüberfälle sowie eigene Straftaten oder betrügerische Handlungen
- Zahlungen an Behörden oder Amtsträger, wenn sie rechtswidrig sind
- fehlende Visa, Aufenthalts- oder Arbeitspapiere bei einer Inhaftierung
- Cyber-Erpressung und Angriffe auf IT-Systeme, dafür gibt es die Cyberversicherung
- Fälle, die vor Vertragsbeginn angelegt waren, und Verstöße gegen Sanktionen
Ihre Pflichten
Worauf Sie achten müssen
- Verschwiegenheit: So wenige Menschen wie möglich dürfen von der Versicherung wissen.
- Im Ernstfall sofort den Versicherer und die Krisenberater informieren.
- Die Behörden im betroffenen Land informieren, soweit die Sicherheit der Person es zulässt.
- Vor einer Zahlung prüfen, ob die Entführung echt ist, und die Zustimmung des Krisenstabs einholen.
- Nachweisen können, dass das Lösegeld unter Zwang gezahlt wurde.
Der Versicherer erstattet das Lösegeld, nachdem es gezahlt wurde. Für die Zwischenfinanzierung sind die Zinsen eines eigens aufgenommenen Kredits mitversichert.
Häufige Fragen
Fragen zur Lösegeld- und Entführungsversicherung
Brauche ich so eine Versicherung wirklich?
Für die meisten Menschen ist das Risiko gering. Sinnvoll ist sie für Unternehmer und Führungskräfte, für Menschen mit sichtbarem Vermögen oder großer Öffentlichkeit und für alle, die beruflich oder privat in Länder mit erhöhter Kriminalität reisen. Der wichtigste Baustein ist oft nicht das Lösegeld, sondern die Krisenberatung.
Darf ich über die Versicherung sprechen?
Möglichst nicht. Die Bedingungen verlangen, den Kreis der Mitwisser so klein wie möglich zu halten. Wer weiß, dass jemand versichert ist, könnte ihn erst recht ins Visier nehmen. Auch wir behandeln Ihren Vertrag streng vertraulich.
Zahlt der Versicherer das Lösegeld direkt?
Nein. Sie oder Ihr Unternehmen zahlen das Lösegeld, der Versicherer erstattet es anschließend bis zur Versicherungssumme. Die Kosten der Krisenberater übernimmt der Versicherer dagegen direkt.
Ist es in Deutschland erlaubt, Lösegeld zu zahlen?
Für Opfer und ihre Angehörigen ist die Zahlung von Lösegeld in Deutschland grundsätzlich nicht strafbar. Nicht versichert und nicht erlaubt sind Zahlungen, die gegen internationale Sanktionen verstoßen, etwa an gelistete Terrororganisationen. Die Krisenberater achten darauf.
Wer ist mitversichert?
Die im Vertrag genannten Personen, dazu Ehepartner und neugeborene Kinder, Hauspersonal, Personenschützer sowie Personen, die im Ernstfall für die Verhandlungen oder die Übergabe eingesetzt werden.
Gilt der Schutz weltweit?
Ja, soweit keine Ausschlüsse vereinbart sind. Für Reisen in besonders gefährdete Länder, etwa Teile Afrikas, Lateinamerikas oder des Nahen Ostens, ist eine individuelle Anfrage nötig.
Was kostet eine Entführungsversicherung?
Das hängt von der Versicherungssumme, den versicherten Personen, Beruf und Reiseländern ab. Eine Privatperson mit 1 Mio. € Versicherungssumme versichern wir im Beispiel für 1.666,00 € brutto im Jahr.
Fachlich geprüft von Rainer Epbinder
Inhaber und Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) · Stand: 10/2026
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Rainer Epbinder · Inhaber
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