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Online-Händler: Was die Amazon-Klausel bedeutet – und warum Sie eine eigene Produkthaftpflicht brauchen

Rainer EpbinderInhaber · Versicherungsmakler · 2 Min. Lesezeit

Sie verkaufen Lampen, Spielzeug oder Küchenhelfer über Amazon, eBay oder Ihren eigenen Shop? Dann tragen Sie ein Risiko, das viele Händler unterschätzen: die Produkthaftung. Verursacht ein Produkt einen Schaden – ein Ladegerät löst einen Brand aus, ein Spielzeug verletzt ein Kind –, fragt der Geschädigte nicht lange, wer das Produkt gebaut hat. Er fragt, wer es verkauft hat.

Händler haften oft wie Hersteller

Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet nicht nur der Hersteller. Wer Ware aus einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums importiert, wird wie ein Hersteller behandelt. Gleiches gilt, wenn Sie Produkte unter Ihrer eigenen Marke verkaufen – auch wenn sie in Fernost produziert wurden. Und diese Haftung setzt kein Verschulden voraus.

Was ist die „Amazon-Klausel“?

Amazon verlangt von Verkäufern ab bestimmten Umsätzen – insbesondere beim Verkauf in die USA – den Nachweis einer Produkthaftpflichtversicherung, in der Amazon als zusätzlich versicherte Partei genannt ist. Diese Mitversicherung nennt man umgangssprachlich Amazon-Klausel. Fehlt der Nachweis, kann das Verkäuferkonto eingeschränkt werden. Nicht jeder Versicherer bietet diese Klausel an – und nicht jeder schließt den Export nach Nordamerika ein.

Worauf Sie beim Vertrag achten sollten

  • Importeur- und Quasi-Hersteller-Risiko ausdrücklich mitversichert
  • Geltungsbereich passend zu Ihren Märkten – USA und Kanada sind oft ausgeschlossen
  • Mitversicherung von Marktplätzen wie Amazon, wenn gefordert
  • Erweiterte Produkthaftpflicht, wenn Ihre Produkte weiterverarbeitet oder eingebaut werden
  • Rückrufkosten – sie sind in der Regel separat zu versichern

Auch wer „nur“ auf eBay oder im eigenen Shop verkauft, haftet für seine Produkte. Eine reine Betriebshaftpflicht für ein Büro reicht dann nicht aus, weil das Produktrisiko fehlt oder zu knapp versichert ist.

Mein Tipp: Legen Sie Ihre Produktliste und Ihre Verkaufsländer bereit. Damit finden wir schnell einen Versicherer, der Ihr Sortiment kennt – und der Amazon auch wirklich akzeptiert.

Rainer EpbinderInhaber · Versicherungsmakler · 2 Min. Lesezeit

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